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Vom TGV überfahren: Fran­zö­si­sche Bahn nach Skandal um tote Katze ver­ur­teilt

05.07.2023

Ein TGV im Pariser Bahnhof Montparnasse

Ein TGV im Pariser Bahnhof Montparnasse. Unter solch einem Zug hatte sich Katze "Neko" versteckt – und wurde anschließend von diesem überrollt. Foto: Stock.Adobe.com/Markus Mainka   

Eine Katze soll unterm Zug sitzen, doch der Fahrplan drängt – die französische Bahn lässt den TGV fahren, das Tier wird tot aufgefunden. Das war nachlässig, entschied jetzt ein Pariser Gericht, die Halterinnen erhalten nun eine Entschädigung.

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Das Schicksal der Katze "Neko" hatte im Januar ganz Frankreich bewegt: Im Pariser Bahnhof Montparnasse war sie von einem Zug überfahren worden. Am Dienstag verurteilte das Polizeigericht in Paris die französische Bahn SNCF zur Zahlung einer Entschädigung von 2.000 Euro, je 1.000 Euro an die beiden Halterinnen des Tieres. SNCF sei der Nachlässigkeit schuldig, berichtete der Sender Europe 1.

Die Katze war einer Mutter und ihrer Tochter vor der Abfahrt aus einem Transportkorb entwischt, beide vermuteten das Tier unter dem Zug. Das Personal aber weigerte sich, den TGV im Bahnhof Paris-Montparnasse aufzuhalten – keine Zeit, in Frankreich wird der Fahrplan ernst genommen. Der Zug rollte aus dem Bahnhof, anschließend entdeckten Mutter und Tochter das tote Tier zwischen den Gleisen. Der Gerichtspräsident prangerte an, dass "nicht die notwendigen menschlichen Mittel eingesetzt wurden, um die Katze zu bergen", ehe der Zug abfuhr.

Tierschutzorganisationen hatten nach dem Vorfall Anfang des Jahres einen Prozess ins Rollen gebracht. Für ein vergessenes Gepäckstück werde ein Zug aufgehalten, nicht aber für ein Tier, erklärten die Tierschützer vor Gericht. Auch Innenminister Gérald Darmanin hatte sich bestürzt wie kritisch geäußert. Seitens der Bahn handele es sich um einen vorsätzlichen und grausamen Akt. Die SNCF betonte indes, es sei überhaupt nicht klar gewesen, wo die Katze sich versteckt habe. Erst beim Anfahren des Zuges sei sie zwischen den Gleisen gesichtet worden. Die Besitzerin hatte der Bahn "mangelnde Empathie" vorgeworfen, die SNCF habe keines ihrer Schreiben beantwortet.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Vom TGV überfahren: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52158 (abgerufen am: 09.09.2026 )

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