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EuG weist Schadensersatzklage des Logistikunternehmens ab: Keine 1,7 Mil­li­arden Euro für UPS

23.02.2022

Das Heck eines Flugzeugs aus der Flotte von UPS

UPS hat mit einer Schadensersatzklage vor dem Gericht der Europäischen Union keinen Erfolg. Foto: Carlos Yudica | stock.adobe.com

Nach einer rechtswidrigen Entscheidung der EU-Kommission klagt UPS auf Schadensersatz in Höhe von 1,7 Milliarden Euro, kann das EuG aber nicht überzeugen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

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Der Logistikdienstleister UPS ist mit einer Milliardenklage gegen die EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert. Hintergrund war eine rechtswidrige Entscheidung der Brüsseler Behörde aus dem Jahr 2013, die einen Zusammenschluss von UPS und dem ebenfalls in der Logistikbranche tätigen Unternehmen TNT untersagt hatte. Bereits im Jahr 2017 hatte das EuG die Untersagung der Übernahme für nichtig erklärt.

Das Gericht urteilte am Mittwoch, UPS habe nicht ausreichend nachweisen können, dass Fehler der EU-Kommission beim Verbot der Fusion die beanstandeten Schäden verursacht hätten (Az. T-834/17).

Das Gericht verweist in der Urteilsbegründung darauf, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Verstoß und erlittenem Schaden bestehen müsse. Es sei nicht sicher, dass der Zusammenschluss von UPS und TNT hätte genehmigt werden müssen, wenn die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung keinen Fehler gemacht hätte. Die Klage auf Schadensersatz, den UPS in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro geltend gemacht hatte, wies das Gericht entsprechend in vollem Umfang ab.

Auch ASL-Klagen bleiben ohne Erfolg

In diesem Zusammenhang hatten auch die beiden irischen Luftfrachtunternehmen ASL Aviation Holdings und ASL Airlines Schadensersatz für entgangene Gewinne in Höhe von 263 Millionen Euro verlangt (Az. T-540/18). Die Gesellschaften hatten vor der Entscheidung der EU-Kommission mit TNT Vereinbarungen zur Übernahme von Lufttransportaktivitäten getroffen, die wegen der gescheiterten Fusion mit UPS aber nicht zustande kamen.

Die Gesellschaften hätten nicht nachgewiesen, dass der damalige Beschluss der EU-Kommission hinreichend qualifizierte Verstöße gegen das Unionsrecht aufweise, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, argumentierte das EuG und wies die Klage als unbegründet ab.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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EuG weist Schadensersatzklage des Logistikunternehmens ab: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47628 (abgerufen am: 19.11.2025 )

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