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Deutsche Bank: Bafin-Son­der­be­auf­tragter prüft auch Danske-Fall

15.02.2019

Deutsche Bank in Frankfurt

© kameramann - stock.adobe.com

Der Bafin-Sonderbeauftragte bei der Deutschen Bank weitet sein Mandat aus. Er nimmt nach dem Willen der Behörde auch die Rolle des Geldhauses im Geldwäscheskandal bei der Danske Bank unter die Lupe.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte der Deutschen Bank im September vergangenen Jahres einen Sonderbeauftragten zur Seite gestellt. Er soll überwachen, wie das Geldhaus Maßnahmen zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzt - ein Novum in der deutschen Bankenbranche. Das Mandat übernahm die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.

Nun soll das Prüfmandat nach dem Willen der Bafin auch auf die inzwischen beendete Geschäftsbeziehung der Deutschen Bank mit der Danske Bank Estonia ausgeweitet werden. Bei der Deutschen Bank hieß es, man halte das für sinnvoll. "Das war bereits im Dezember vergangenen Jahres unser Verständnis, da Aufsichtsbehörden weltweit ein sehr großes Interesse an den Vorgängen rund um die Danske Bank Estonia hatten und haben", erklärte die Deutsche Bank am Freitag in Reaktion auf einen entsprechenden Bericht von Spiegel Online.

Das Bankhaus hat zu dem Fall auch eine interne Untersuchung angestoßen und bekräftigt, dass es keine Hinweise auf ein Fehlverhalten in diesem Zusammenhang gebe. Deutschlands größte Geldhaus war Korrespondenzbank für die Filiale des dänischen Geldhauses in Estland. Sie half als Institut mit globaler Reichweite somit bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Weil der Deutschen Bank Transaktionen verdächtig vorkamen, beendete sie 2015 die Geschäftsbeziehung. In dem Geldwäscheskandal bei der Danske Bank geht es insgesamt um ein Volumen von rund 200 Milliarden Euro.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Deutsche Bank: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33883 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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