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Revision nach Urteilen gegen Stadler und weitere Angeklagte: Späte Über­ra­schung im Audi-Die­selpro­zess

04.07.2023

Rupert Stadler im Gerichtssaal

Rupert Stadler im Gerichtssaal in München. Bild: picture alliance/dpa/AP Pool | Matthias Schrader

Ende Juni werden der ehemalige Audi-Chef Stadler und zwei weitere Angeklagte wegen Betrugs verurteilt. Aufgrund eines Deals endet das Verfahren unaufgeregt. Erst nach Prozessende kommt es zu einer Überraschung. 

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Eine Woche nach der Verkündung der Urteile im Strafprozess gegen Rupert Stadler sowie den früheren Chef der Motorenentwicklung bei Audi, Wolfgang Hatz, und einen Ingenieur des Automobilherstellers, haben deren Verteidiger Revision eingelegt. Hinsichtlich der Urteile gegen Stadler und den Ingenieur P. kommt dieser Schritt auf den ersten Blick unerwartet, weil die Verfahrensbeteiligten vor dem Urteilsspruch einen Deal ausgehandelt hatten. 

Die Revision kann allerdings jederzeit zurückgenommen werden. Erlangen die Urteile Rechtskraft, müssten alle drei Angeklagten damit rechnen, als Zeugen in anderen Ermittlungsverfahren und Prozessen im Dieselskandal vernommen zu werden. Außerdem könnte die Justizkasse umgehend die gesamten Verfahrenskosten einfordern. Die Anwälte von P. teilten der dpa mit, sie hätten aus rein formalen Gründen zur Wahrung der Frist Revision eingelegt. Ihr Mandant sei mit dem Urteil grundsätzlich einverstanden und könne damit leben.

Staatsanwaltschaft zeigt Teilzufriedenheit

Das Landgericht (LG) München II hatte Stadler wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Hatz wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und soll 400.000 Euro bezahlen. Bei Ingenieur P. lautete das Strafmaß ein Jahr und neun Monate auf Bewährung nebst einer Geldauflage von 50.000 Euro.

Die Münchener Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass sie Revision gegen die Bewährungsstrafe für Hatz eingelegt habe. Sie hatte zuvor im Prozess eine Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung gefordert. Im Fall von Stadler und P. verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. 

Die Strafkammer hat nun bis zum 9. April 2024 Zeit für die Ausarbeitung der schriftlichen Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben Verteidiger und Staatsanwaltschaft wiederum Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte. Erst danach werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

sts/dpa/LTO-Redaktion

(Artikel ergänzt am 04/04/23 um 17.15 Uhr)

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Revision nach Urteilen gegen Stadler und weitere Angeklagte: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52146 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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