Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 03:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/justiz/j/studie-veroeffentlichung-gerichtsentscheidungen-deutschland-transparenz-justiz
Fenster schließen
Artikel drucken
45370

Transparenz der Justiz: Sta­g­na­tion seit 50 Jahren

Gastkommentar von Dr. Hanjo Hamann

02.07.2021

Dokumente verstauben in einer Schublade

Andrey Kuzmin - stock.adobe.com

Eine neue Studie dokumentiert, dass in Deutschland weniger als ein Prozent der ergangenen Gerichtsentscheidungen veröffentlicht werden. Dies hat katastrophale Folgen für Recht und Digitalisierung, meint Hanjo Hamann.

Anzeige

Deutschland versteht sich als demokratischer Rechtsstaat. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört eine öffentliche Justiz, die verpflichtet ist, gerichtliche Entscheidungen zu publizieren. Das haben (mindestens) vier der sieben deutschen Bundesgerichte klargestellt: das Bundespatentgericht (Beschl. v. 23.04.1991, Az. 27 ZA (pat) 19/90 und 27 ZA (pat) 3/91), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 26.02.1997, Az. 6 C 3.96), das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15) und der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 05.04.2017, Az. IV AR(VZ) 2/16).

Was bedeutet das in der Praxis? Das wollte ich in einem Selbstversuch herausfinden: Würde es mir gelingen, zu erfahren, worum genau in diesen vier Fällen gestritten wurde? Mit anderen Worten: Könnte ich die instanzgerichtlichen Urteile auftreiben, von denen die lautstarke bundesgerichtliche Proklamation der deutschen Justiztransparenz ausging? Die kurze Antwort lautet: Nein. Vier Versuche, viermal Fehlanzeige.

Wenn also ein im öffentlichen Dienst angestellter promovierter Rechtswissenschaftler mit Zugang zu allen juristischen Datenbanken des 21. Jahrhunderts keinen Einblick in die Instanzrechtsprechung bekommt – wie soll es dann der Laienöffentlichkeit oder Journalisten gelingen?

50 Jahre Stagnation: Die Ein-Prozent-Hürde der Rechtsprechung

Anekdotische Selbstversuche sind das eine, belastbare Daten etwas anderes. Stimmt es wirklich, dass die Transparenz der Rechtsprechung deutlich geringer ausfällt als sogar "viele Juristen vermuten dürften"? Rechtswissenschaftler haben seit 1971 immer wieder aufgezeichnet, welcher Anteil der Rechtsprechung zu einem bestimmten Zeitpunkt publik gewesen ist. Die Entwicklung im vergangenen halben Jahrhundert ist also recht verlässlich nachvollziehbar. Um diesen Zeitraum in Perspektive zu setzen:

1971 war das Jahr, in dem der Mikroprozessor erfunden wurde – zwei Jahre vor dem Startschuss für das Rechtsinformationssystem des Bundes, aus dem später juris hervorging. Damals kostete der neueste Computer umgerechnet 24,8 Millionen Euro (inflationsbereinigt) – groß wie ein Kleiderschrank, mit einer Speicherkapazität von ganzen drei Megabyte. Knapp fünfzig Jahre später boomt die künstliche Intelligenz, eine fingernagelgroße Micro-SD-Karte fasst inzwischen ein Terabyte Daten, also 12,5 Millionen Mal so viel wie das modernste tragbare Speichermedium von 1971 – auf einer 250 Mal kleineren Fläche.

Wie hat die Justizdigitalisierung mit dieser Entwicklung Schritt gehalten? Diese Frage habe ich nun erstmals in einer Studie zur ordentlichen Gerichtsbarkeit untersucht, die am Freitag in der JuristenZeitung erschienen ist. Daraus stammt das folgende Diagramm: Es illustriert die Gesamtheit begründeter Gerichtsentscheidungen eines Jahres als schraffierte Fläche und zeigt als gefüllte Quadrate links unten den davon jeweils veröffentlichten Anteil: 1971 waren es knapp 0,6 Prozent, 2019 noch immer unter 0,9 Prozent. Ich konnte kein Jahr finden, in dem mehr als 1,01 Prozent der Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden wären.

Anonymisierung aus Gründen des Datenschutzes?

Diese 99-prozentige Intransparenz der deutschen Rechtsprechung ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen. Zum einen behaupten Gerichte häufig, dass sie Entscheidungen aus Datenschutzgründen nur anonymisiert herausgeben dürften – was prohibitiven Aufwand verursache.

Dabei wurde nie schlüssig begründet, "inwiefern in der Publikation von Parteinamen eine Verletzung des Datenschutzes liegen soll". Bei aller Rücksicht auf Fälle, in denen legitime Persönlichkeitsinteressen eine Anonymisierung gebieten, ist unklar, warum die Anonymisierung deshalb zum Normalfall werden und selbst große Industriekonzerne vor dem Licht der Öffentlichkeit schützen sollte.

Deshalb widersprach der Kölner Rechtswissenschaftler Heribert Hirte, der inzwischen dem Bundestag angehört, dem Anonymisierungsdogma schon vor über dreißig Jahren, und die Zweifel sind alles andere als verstummt (Hürlimann/Kettiger, Anonymisierung von Urteilen, 2020; Heese, FS Roth 2021, 283, 329 ff.; Hamann, JZ 2021, 656, 664).

Wer einen Streit vor deutsche Gerichte trägt, um ein Urteil "im Namen des Volkes" zu erlangen, kann im Grundsatz nicht darauf vertrauen, dass er seine Streitbeteiligung für sich behalten kann – so formulierte 1998 der Bundespatentrichter Friedrich Albrecht: "Die Beteiligung an einem Gerichtsverfahren stellt einen Sozialbezug her, der nicht zum unantastbaren innersten Lebensbereich gehört. […] Gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit auf Publikation von Gerichtsurteilen müssen die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten selbst dann zurückstehen, wenn sie […] identifizierbar bleiben".

Urteile nicht "veröffentlichungswürdig"?

Als zweites Hindernis gegenüber größerer Transparenz berufen sich Gerichte immer wieder auf die fehlende "Veröffentlichungswürdigkeit" der meisten Entscheidungen.

Warum aber sollte ein Rechtsstreit, der von einem Staatsbeamten "im Namen des Volkes" beendet wurde, der Öffentlichkeit desselben Volkes nicht würdig sein? Die Gerichte bezeichnen zwar salomonisch alle Entscheidungen als veröffentlichungswürdig, an denen die "Öffentlichkeit ein Interesse […] haben kann" (BVerwG, Urt. v. 26.02.1997, Az. 6 C 3.96), wobei "Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen" (BGH, Beschl. v. 05.04.2017, Az. IV AR(VZ) 2/16). Spätestens seit jenen Anfragen, die ich für meinen Selbstversuch (erfolglos) geschrieben habe, mag ich daran allerdings nicht mehr glauben.

Inzwischen gibt sogar die Richterschaft selbst in einem Positionspapier zu, dass "ein zu vermutendes Interesse der Öffentlichkeit" regelmäßig zurücktritt hinter die "eigene Arbeitsbelastung, die Befürchtung, sich der Kritik der Fachöffentlichkeit auszusetzen, ein fehlender ‚Mut‘ und vielfältige andere Motive". Ganz freimütig erzählt etwa der Präsident eines Oberlandesgerichts bei einem Video-Roundtable zur Digitalisierung des Zivilprozesses: "Ich bekomme fast wöchentlich Anfragen von [...] Universitäten, auch teilweise von Privaten, die eine große Anzahl von gerichtlichen Entscheidungen benötigen für bestimmte Forschungsvorhaben. Die bekommen sie aber nicht."

Informationsdefizit statt Rekontextualisierung

In vielbeachteten Plädoyers im Jahr 2019 mahnte der renommierte Verfassungsrechtler Oliver Lepsius, Jurist:innen dürften Urteilssprüche nicht gesetzesgleich verabsolutieren, sondern müssten sie durch "Rekontextualisierung" im Lichte ihrer konkreten Entstehungsbedingungen interpretieren.

Das bedeutet insbesondere: Entscheidungen früherer (d.h. unterer) Instanzen dürfen nicht nur als belangloses Vorgeplänkel einer obergerichtlichen Weissagung erscheinen, sondern rücken ins Zentrum des Forschungs- und Kontextualisierungsinteresses. Das gefällt nicht jedem: Der ebenso renommierte Emeritus Johann Braun erwiderte in derselben Zeitschrift, er sei "an dem Kleinkram, der die Datenbanken verstopft, sowieso nicht interessiert", weil "wegen der bloßen Zahl der zu analysierenden Entscheidungen jeder innovative Gedanke in einem Wust von Mediokritäten zu ersticken" drohe.

Man mag beeindruckt sein von der Geringschätzung, die deutschen Instanzgerichten hier entgegenschlägt – ebenso wie von der stolzgeschwellten Absage an digitale Recherchekompetenz, die in solcher Polemik mitschwingt. Mehr noch sollte man allerdings erschrecken über die dadurch eröffneten Potentiale zur strategischen Instrumentalisierung des Rechtsstaats: Im Dieselskandal etwa nutzten Automobilkonzerne öffentliche Gerichtsverfahren, um sich medienwirksam von Fehlverhaltensvorwürfen reinzuwaschen. Gelang das jedoch nicht – so belegen aktuelle Studien von Wiebke Voß und Michael Heese – traten die Unternehmen still und heimlich eine "prozesstaktische Flucht aus der Revision" an und erzeugten dadurch ganz gezielt ein "bundesweites Informationsdefizit" zum Stand der Dieselrechtsprechung.

Anzeige

Selbst Chinas Justiz ist transparenter

Die Folgen dieser Entwicklung werden auch im internationalen Vergleich deutlich. Das zeigt etwa eine empirische Studie aus China – einem Land, das sich nicht gerade mit der Transparenz seiner Justiz brüstet. Dennoch wurden in der chinesischen Provinz Sichuan, die ähnlich viele Einwohner hat wie Deutschland, in den Jahren 2015/16 mehr als 54,2 Prozent der erstinstanzlichen Strafurteile veröffentlicht.

Für denselben Zeitraum, dasselbe Sachgebiet und dieselbe Instanz lag die Quote in Deutschland bei 0,086 Prozent – über 633-mal niedriger. Kein Wunder also, dass China zum Technologieführer bei der Entwicklung computergestützter Methoden der Rechtstextanalyse avanciert.

Dr. Dr. Hanjo Hamann, JSM (Stanford), ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in Bonn und Lehrbeauftragter an der FU Berlin. Die hier zusammengefasste Untersuchung "Der blinde Fleck der deutschen Rechtswissenschaft" entstand als Fellowprojekt am Deutschen Internet-Institut (Weizenbaum-Institut Berlin) und wurde in der JuristenZeitung (JZ) 2021, S. 656–665 veröffentlicht. Unter anderem für sein Engagement für juristische Transparenz wurde der Autor jüngst zum Nachwuchswissenschaftler des Jahres gewählt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Transparenz der Justiz: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45370 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gerichte
    • Gerichtskosten
    • Journalismus
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Marvin Klein kommentiert die Änderung des IFG 10.07.2026
Informationsfreiheit

Geplante IFG-Reform schwächt Kontrolle des Staats:

Die neue Lust am Geheim­halten

Die schwarz-rote Koalition möchte das Informationsfreiheitsgesetz "weiterentwickeln". Die geplante Änderung höhlt jedoch den Wesenskern des IFG aus und führt zu einem bedenklichen Absenken demokratischer Kontrolle, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
Eine der hochumstrittenen Aktionen der "Letzten Generation" im Hafen von Neustadt, Holstein 08.07.2026
Gerichte

Verwaltungsgericht zwingt Landgericht:

"Letzte-Gene­ra­tion"-Beschluss ist trotz Sorge vor Straf­ver­fol­gung her­aus­zu­geben

Das LG Flensburg wollte aus Sorge, dass sich seine Sprecher oder Mitarbeiter strafbar machen könnten, einen Beschluss nicht veröffentlichen. Das muss es aber, entschied das örtliche VG. Es sieht das Zitierverbot für Medien kritisch.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
Bundestag 07.07.2026
Informationsfreiheit

Scharfe Kritik an Plänen der Koalition:

"De-facto-Abschaf­fung des Infor­ma­ti­ons­f­rei­heits­ge­setzes"

NGOs, Vereine und Medien schlagen Alarm: Die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz könnten den Zugang zu wichtigen Regierungsinfos erschweren. 

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH