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DAV und BRAK bekräftigen Forderung: "RVG muss zeitnah refor­miert werden"

10.05.2019

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(c) Halfpoint - stock.adobe.com

Am Donnerstag ist im Bundestag über eine Reform des RVG diskutiert worden. Die BRAK und der DAV fordern eine Erhöhung der Anwaltsgebühren schon länger. Nur so könne der Zugang zum Recht sichergestellt werden.

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben anlässlich eines Antrags der FDP-Fraktion, der am Donnerstag im Bundestag diskutiert wurde, ihre Forderung nach einer Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bekräftigt und die Regierungsfraktionen aufgefordert, den Einsatz der Anwaltschaft für den Zugang zum Recht zu unterstützen. 

BRAK und DAV fordern, dass die gesetzliche Vergütung zumindest die Tariflohnentwicklung widerspiegelt, damit Anwälte wirtschaftlich arbeiten können. Lineare Erhöhungen und strukturelle Änderungen des RVG seien laut den beiden Anwaltsorganisationen notwendig, um den Zugang zum Recht sicherzustellen. Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Forderung aufgegriffen und beantragt, dass die Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur RVG-Reform vorlegt. Außerdem solle eine regelmäßige Anpassung in kurzen Abständen gesetzlich verankert werden.

Der DAV und die BRAK haben der Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bereits im April 2018 einen entsprechenden Forderungskatalog überreicht. Dieser sieht eine Kombination aus strukturellen Änderungen und einer linearen Anpassung der Gebührentabelle vor. BRAK und DAV verweisen dabei vor allem auf den Anstieg der Tariflöhne von 16 Prozent seit der letzten Gebührenerhöhung für Anwälte im Jahr 2013. Eine lineare Anhebung der Gebührensätze in den Vergütungstabellen sei dringend notwendig, um die Rechtsanwaltskanzleien an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen.

In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, Und BRAK-Präsident Ulrich Wessels nochmal ihre Forderung nach einer zeitnahen Reform. "Eine Vergütungsanpassung sollte allerdings nicht – wie in der Vergangenheit – mit einer Erhöhung der Gerichtskosten einhergehen", warnte Wessels. Es sei Aufgabe des Staates, für Bürger einen kostengünstigen Weg zu den Gerichten und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten. "Der Rechtsstaat muss in einer Demokratie immer finanzierbar sein", so Wessels weiter.

acr/LTO-Redaktion

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DAV und BRAK bekräftigen Forderung: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35313 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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