Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 19:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/bgh-viii-zb80-20-bea-anwaltspostfach-sorgfaltpflichten-uebermittlung-schriftsatz-verwechslung
Fenster schließen
Artikel drucken
51752

BGH erhöht noch einmal die Sorgfaltspflichten fürs beA: Vor­sicht beim Datei­namen

von Martin W. Huff

11.05.2023

Dateien auf einem Computer

Verständliche Dateinamen können dabei helfen, Fehler bei der Übermittlung von Schriftsätzen über das beA zu erkennen. Bild: BullRun - stock.adobe.com

Bei der Übermittlung von Schriftsätzen über das beA bestehen hohe Sorgfalts- und Kontrollpflichten. Wer die nicht einhält, kann keine Wiedereinsetzung verlangen. Dies hat der BGH noch einmal klargestellt. Martin W. Huff berichtet. 

Anzeige

Es ist im anwaltlichen Alltag schnell passiert: Da wird ein falsches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übermittelt. Manchmal ist dies folgenlos, aber nicht immer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung über einen insofern typischen Fall entschieden und im Ergebnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verneint (Beschl. v. 21.3.2023, Az. VIII ZB 80/22). 

Was war passiert: Für den eine Berufung führenden Rechtsanwalt war die Berufungsfrist bis zum 2. März 2022 verlängert worden. Am 25. Februar 2022 ging beim Berufungsgericht ein Schriftsatz mit einem kryptischen Dateiennamen ein, der noch einmal den Fristverlängerungsantrag und zudem eine Geburtsurkunde einer Tochter der Partei enthielt. Eine Berufungsbegründung gab es nicht. Es stellte sich heraus, dass im Sekretariat der falsche Schriftsatz versendet wurde und gerade nicht die Berufungsbegründung. 

Der betroffene Rechtsanwalt verlangte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Er habe davon ausgehen dürfen, dass der von ihm freigegebene Schriftsatz auch übermittelt worden sei. Es sei dabei zu einer Verwechselung gekommen. Diese sei auch darauf zurückzuführen, dass die Übermittlung von Schriftsätzen mit bestimmten Sonderzeichen etc. auf dem elektronischen Weg nicht möglich sei. Die Verwechselung sei einfach nicht aufgefallen. Zudem sei in den ersten Monaten der verpflichtenden Nutzung des beA ein abgemilderter Verschuldensmaßstab anzuwenden. 

BGH: Dateiname ist signifikante Fehlerquelle

Dieser Vortrag half dem Kollegen nicht. Der BGH sieht die Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung als unzulässig an, weil die entsprechenden Rechtsfragen bereits ausreichend geklärt seien. Der BGH beschreibt dann hohe Sorgfaltspflichten in einer Kanzlei. Schon bei der Übermittlung von Schriftsätzen über das Telefax hätte es die Pflicht gegeben, zu kontrollieren, was an das Gericht gesandt wurde und ob es vollständig war. 

Im Grundsatz gäbe es jetzt die gleichen Pflichten beim beA. Hier müsse – insoweit weitergehend als beim Telefax – besonders kontrolliert werden, welchen Inhalt die Dateien haben, die übermittelt worden sind. Es sei keine Überspannung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten, wenn in der Kanzlei auch die Anhänge und deren Inhalt überprüft werden müssen, schreiben die Richter. Auf den Namen der Dateien dürfe man sich nicht verlassen, da dies eine signifikante Fehlerquelle darstellen könne. Hier sei der Anwaltschaft auch eine "Sichtkontrolle" zumutbar. 

Der BGH verweist für seine Auffassung auch auf die Veröffentlichungen der Bundesrechtsanwaltskammer in den beA-Newslettern, in denen ebenfalls solche Sorgfaltspflichten als angemessen angesehen werden. Eine Verpflichtung des Berufungsgerichts, zeitnah den Inhalt des übermittelten Dokuments zu überprüfen, sieht der BGH weiterhin, wie schon in vorhergegangenen Entscheidungen, nicht. 

Die Entscheidung setzt die Reihe der BGH-Rechtsprechung zur beA-Nutzung konsequent fort. In der Kanzlei muss kontrolliert werden, was übermittelt worden ist. Dies geht eigentlich auch ganz einfach, in dem man sich die übermittelten Dokumente im beA-Ausgangspostfach oder in seinem Anwaltsprogramm noch einmal ansieht. Der Fall zeigt auch, dass man mit einer festen Regelung zur Vergabe von verständlichen Dateinamen Fehler vermeiden kann.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH erhöht noch einmal die Sorgfaltspflichten fürs beA: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51752 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Anwaltsberuf
    • beA
    • Digitalisierung
    • elektronischer Rechtsverkehr
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Schild aus Messing mit der Aufschrift "Rechtsanwaltskanzlei" hängt an der Tür einer Anwaltskanzlei. 10.09.2026
Anwaltsblatt

Kanzleigründung und Selbstständigkeit:

Struk­turen für Anwäl­tinnen ver­bes­sern

Um die junge Anwaltschaft im Beruf zu halten, braucht es eine Anpassung der Rahmenbedingungen, vor allem für Frauen. Versorgungslücken beim Versorgungswerk durch Mutterschutz und Elternzeit treffen vor allem sie, wie Sabine Fuhrmann erläutert.

Artikel lesen
Das Amtsgericht Karlsruhe 10.09.2026
Anwaltskammer

Amtsgericht Karlsruhe:

Anwalts­kam­mern dürfen ihren Mit­g­lie­dern nur mit Ein­wil­li­gung Wer­bung schi­cken

Sendet eine RAK ihren Mitgliedern elektronische Werbung für Kammerveranstaltungen, muss sie vorab die Einwilligung der Mitglieder einholen. Fehlt diese, kann die RAK auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Martin W. Huff berichtet.

Artikel lesen
Frontale Aufnahme des Schildes mit Bundesadler und der Aufschrift „Bundesgerichtshof“ vor dem umzäunten Gebäude in Karlsruhe. 07.09.2026
Frist

BGH zu fehlerhafter Ersatzeinreichung nach beA-Störung:

Faxen muss nicht gelernt sein

Das beA streikt und bei der Ersatzeinreichung per Computerfax wird bei der Form geschlampt. Für das OLG war die Berufung damit erledigt. Zu schnell, so der BGH: Auch ein fehlerhafter Plan B kann Wiedereinsetzung offenlassen.

Artikel lesen
Mann in grauem Anzug geht an einer blaugrünen Wand vorbei, dahinter ein rotes Säulenelement und eine Treppe. 05.09.2026
Berufswege

Ehemaliger Wiener Sängerknabe, Anwalt und "Art Advisor":

"Mozarts 'Zau­ber­flöte' in der Staat­s­oper war immer auf­re­gend"

Als Kind war Victor Justus Messerschmidt ein Wiener Sängerknabe, dann studierte er Jura. Seit kurzem ist er Anwalt in Hamburg, mit Fokus auf "Art Advisory“. Im Interview erzählt er, wie ihn die Musik und ein Master in Rom geprägt haben.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt vor einem Laptop, auf dem eine Videokonferenz läuft. Auf dem Bildschirm werden Verbindungsprobleme angezeigt. 04.09.2026
Digitalisierung

BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen:

Ver­säum­ni­s­ur­teil, weil sich Anwalt zweimal nicht ein­wählen kann

Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.

Artikel lesen
Ein Gerichtssaal am Landgericht Bielefeld, man wirft einen Blick durch die fast geschlossene Tür auf verschwommene Personen 02.09.2026
Skurriles

Wende in Bielefelder Prozess:

Frei­spruch für Richter, der als "Anwalt" auf­trat

Mehrere Strafgerichte verurteilten einen Richter, der "Anwaltsschreiben" verschickt haben soll. Nun aber die überraschende Wende: Das LG Bielefeld sprach den Familienrichter frei. Ein Ende findet der rätselhafte Fall damit aber noch nicht.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Personalie. Unsere Reichweite. Maximale Wirkung.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von GIGA.GREEN GmbH
Le­gal Coun­sel (al­le) - Bau­recht

GIGA.GREEN GmbH, Ber­lin

Logo von ARQIS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH
In­hou­se-Ju­rist/Le­gal Coun­sel (m/w/d)

FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH, Ne­u­müns­ter

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Freshfields
Rechts­an­walt / Li­ti­ga­tor (m/w/x)

Freshfields, Han­no­ver

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Mehr Stellenanzeigen
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH