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26295

Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: Was Anwälte jetzt wissen müssen

von Dr. jur. Marcus Werner und Julius Oberste-Dommes

04.01.2018

Elektronisches Postfach

© sesselritter - stock.adobe.com

Das beA bleibt vorläufig offline. Was Anwälte bis zum Neustart tun müssen, ob man trotzdem elektronisch Klage erheben kann und was das fürs Mahnverfahren und das Schutzschriftenregister heißt, erklären Marcus Werner und Julius-Oberste-Dommes.

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1/10: Was bisher geschah

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 27. Dezember 2017 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) abgeschaltet. Zeitgleich hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das öffentliche Anwaltsregister unter www.rechtsanwaltsregister.org deaktiviert und offline genommen.

Die Anwälte sind ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, das beA passiv zu nutzen, dort eingehende Schriftstücke also gegen sich gelten zu lassen.

Seite 1/10
  • Seite 1:

    Was bisher geschah

  • Seite 2:

    Was muss ich jetzt wegen des fehlerhaften Zertifikats unternehmen?

  • Seite 3:

    Besteht die Gefahr, dass ich von einem Gericht irgendetwas in mein beA bekomme?

  • Seite 4:

    Wie erfülle ich meine passive Nutzungspflicht?

  • Seite 5:

    Kann ich jetzt Klagen online einreichen?

  • Seite 6:

    Wann wird das beA wieder verfügbar sein?

  • Seite 7:

    Muss ich dann irgendetwas technisches Neues machen?

  • Seite 8:

    Wer macht eigentlich noch klare Aussagen und auf wen muss ich hören?

  • Seite 9:

    Was gilt beim Mahnverfahren?

  • Seite 10:

    Was gilt für das Schutzschriftenregister?

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Zitiervorschlag

Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26295 (abgerufen am: 19.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
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