Über ein Jahr nach den massiven Ausfällen und Sicherheitslücken des beA haben sich BRAK und Dienstleister Atos geeinigt. Bemerkenswerter als zehn Euro Umlageersparnis pro Anwalt scheinen Zeitpunkt und Inhalt des Deals.
Die für die Umsetzung und den Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich mit ihrem Dienstleister Atos auf einen Ausgleich nach den massiven Sicherheitslücken und Ausfällen des Systems geeinigt.
Die BRAK spart nach eigenen Angaben damit rund 1,74 Millionen Euro ein. Für die Anwälte, die Pflichtmitglieder der regionalen Anwaltskammern sind, bedeutet das eine einmalige Entlastung von gut zehn Euro pro Person. Die beA-Umlage wird 2020 aber trotzdem höher ausfallen als in den Vorjahren.
Mit der Vereinbarung sollen sämtliche noch offenen Forderungen von Atos sowie alle Gegenforderungen der BRAK wegen der Ausfälle des beA zwischen dem Go-live im Dezember 2017 und dem 31. März 2019 abgegolten sein. Auch Ansprüche für 2020 werden geregelt - obwohl die Verträge mit Atos Ende 2019 auslaufen und die Neuvergabe noch nicht abgeschlossen ist.
Was der Deal regelt
Laut der Vereinbarung mit Atos, die LTO vorliegt, zahlt die BRAK an das IT-Unternehmen einen Betrag von 1.850.409,60 Euro brutto. Damit sollen abgegolten sein: Von Atos gestellte, aber von der BRAK nicht bezahlte Rechnungen für Mehrleistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von technischen und sicherheitsrelevanten Problemen des beA-Systems und Gutachterkosten.
Auf Seiten der BRAK, die nach eigenen Angaben seit langem keinerlei Zahlungen an Atos geleistet hat: Schadensersatzansprüche wegen der diversen Ausfälle, Sicherheitslücken und Reparaturversuchen zwischen der ersten Inbetriebnahme des Systems im Dezember 2017 und März 2018 sowie Zahlungsansprüche wegen Systemsausfällen bis Ende März 2019.
Aus der Vereinbarung ergibt sich nicht, wie hoch die von Atos und die BRAK ursprünglich geltend gemachten Ansprüche und Gegenansprüche waren. Auch auf Nachfrage gab die BRAK dazu keine Auskunft. Sie bestätigte aber gegenüber LTO, dass nun rund 1,74 Millionen Euro weniger zu zahlen seien als im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind, was – umgelegt auf rund die 166.000 Anwälte bundesweit – rechnerisch eine einmalige Entlastung von etwas mehr als 10 Euro Ersparnis pro Anwalt ergibt. Ob und inwieweit im Haushaltsvoranschlag die nach Ansicht von Atos noch offenen Forderungen und mögliche Gegenansprüche der BRAK bereits eingepreist waren, ist nicht bekannt.
Was die Anwälte - vielleicht - davon haben
Die Einigung entspricht offenbar dem mit den Kammerpräsidenten auf der Hauptversammlung in Schweinfurt am 10. Mai vereinbarten Fahrplan. Nach LTO-Informationen war die Einsparung von circa 1,7 Millionen Euro ebenso Gegenstand der Beratungen wie die Überlegungen, die beA-Umlage zu senken.
So will die BRAK nun nach eigenen Angaben diese "Minderausgaben zur Verringerung des notwendigen Beitrags für den Titel 'Elektronischer Rechtsverkehr' einsetzen" und den Kammerpräsidenten "zu gegebener Zeit" einen Vorschlag zur Umsetzung übermitteln.
Konkreter klingt das bei der RAK Bremen, die den Anwälten unter Bezugnahme auf das Schreiben der BRAK mitteilte: "Der nächste von den Regionalkammern abzufordernde Beitrag zur Finanzierung des beA werde entsprechend reduziert". Der Präsident der Bremer Kammer, Jan Büsing, präzisierte aber auf Nachfrage von LTO, er gehe zwar davon aus, "dass der Vergleich natürlich am Ende auf den Betrag durchschlägt, was wir als Kammer - und damit auch die Anwälte - an die BRAK abzuführen haben", es bedürfe aber noch eines förmlichen Beschlusses der Präsidentenkonferenz oder der BRAK-Hauptversammlung. Für die Kölner Kammer erklärte Geschäftsführer Martin W. Huff auf Nachfrage von LTO, die RAK Köln werde die Einigung mit Atos bei der Aufstellung des Haushalts für 2020 berücksichtigen, wenn es bis dahin einen entsprechenden Beschluss der BRAK gebe.
Die nächste Hauptversammlung der BRAK, bei der ein Beschluss gefasst werden könnte, findet im Oktober 2019 in Düsseldorf statt. Die regionalen Kammern stellen ihre Haushalte zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf, die Kölner regelmäßig schon im Herbst des Vorjahres, die Bremer erst im Frühjahr, die Münchner im Mai des laufenden Jahres. So ist es denkbar, dass je nachdem, wann das BRAK-Präsidium oder die Hauptversammlung eine Verringerung des bisher festgelegten Umlagebetrags beschließt, die beA-Umlage nicht in allen Kammern bereits im Jahr 2020 reduziert wird.
Hinzu kommt, dass nicht alle Kammern einen gesonderten beA-Beitrag ausweisen, sondern manche RAK diesen in den Kammerbeitrag einrechnen. Zudem hat so manche Kammer nach LTO-Informationen einen Rückgang des beA-Beitrags bereits einkalkuliert, sodass bei den Anwälten am Ende womöglich gar keine Verringerung des an die Kammer zu entrichtenden Beitrags ankommt.
Teurer wird es trotzdem
Doch selbst wenn sich der Vergleich mit Atos in einer verringerten beA-Umlage niederschlägt, wird diese in 2020 mit dann voraussichtlich knapp 60 Euro pro Anwalt immer noch höher ausfallen als in diesem und in den vergangenen Jahren.
Nach aktuell geltender Beschlusslage kann die BRAK im Jahr 2020 für den Bereich Elektronischer Rechtsverkehr einen Betrag von maximal 70 Euro pro Anwalt von den Kammern abfordern, den diese dann ihrerseits eins zu eins auf die Anwälte umlegen. Dabei handelt es sich zwar um einen Maximalbetrag, das Präsidium der BRAK kann also auch beschließen, weniger abzurufen. In den vergangenen Jahren hat die Dachorganisation der Anwälte das allerdings nicht getan, sondern jeweils die mögliche Maximalsumme abgefordert, die die Regionalkammern dann auf die Advokaten umlegten.
In 2017 lag die beA-Umlage bei 67, in 2018 bei 58 Euro. Im Jahr 2019 ging es noch einmal nach unten, die Anwälte mussten für das beA 52 Euro an ihre Kammern zahlen. Für das Jahr 2020 aber hat die Hauptversammlung in Schweinfurt im Mai 2019 einen Anstieg auf 70 Euro pro Anwalt festgelegt.
Die BRAK erklärte dazu gegenüber LTO, ein wichtiger Aspekt für die Kalkulation der in den kommenden Jahren anfallenden Kosten sei unter anderem die herannahende aktive Nutzungspflicht ab spätestens dem 1. Januar 2022. "Damit der zu erwartende Traffic gemeistert werden kann, müssen die Systeme rechtzeitig ausgebaut werden", sagte eine Sprecherin gegenüber LTO. Bei der Weiterentwicklung wolle sich die BRAK neben "erforderlichen Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen - wie Anpassungen an die Justiz, die Aufhebung der Beschränkung der Anlagengrößen, Anpassungen bei der Suche im Anwaltsregister und die Anbindung des Akteneinsichtsportals - insbesondere auch der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit des beA" widmen.
Der letzte Deal?
Dass das die letzte Vereinbarung mit Atos war, darf man indes bezweifeln, auch wenn die Verträge zwischen dem französischen Unternehmen und der BRAK zum Jahresende auslaufen. Denn einerseits regelt der Vergleich nur Gegenansprüche der BRAK für Systemausfälle bis Ende März 2019 und nimmt zudem mögliche künftig erfolgreich gegen die BRAK durchgesetzte Schadensersatz- oder Regressansprüche von Anwälten oder sonstigen Dritten ausdrücklich aus.
Andererseits machen sowohl der Zeitpunkt als auch der Inhalt des Vergleichsabschlusses unter einem anderen Aspekt hellhörig: Nicht nur, dass man sich nach rund anderthalb Jahren massiver Ausfälle des Systems und einem nach eigenen Angaben fast ebenso langen Zahlungsstopp durch die BRAK offenbar doch noch einigen konnte. Auch chronologisch ging es dann vergleichsweise schnell:
So unterzeichneten beide Parteien den Deal im Juni 2019. Die Hauptversammlung, bei der die Kammerpräsidenten über die mögliche Einigung sprachen, fand am 10. Mai statt. Acht Tage zuvor, am 2. Mai 2019, ist die kurze Frist zur Neuausschreibung des Betriebs des elektronischen Anwaltspostfachs abgelaufen. Ergebnisse der Ausschreibung sind bislang nicht bekannt; fest steht nur, dass Atos sich erneut an der Ausschreibung beteiligt hat.
Mit der kurz nach Ablauf der Ausschreibungsfrist abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem IT-Unternehmen und der BRAK werden aber auch 50.000 Euro Wartungs- und Pflegepauschalen von Atos für Januar bis September 2020 abgegolten. In der Vereinbarung heißt es "Zur Begründung für die Geltendmachung von Wartungs- und Pflegepauschalen gegenüber der BRAK beruft sich Atos auf das laufende Vergabeverfahren […] der BRAK" und damit auf die Neuausschreibung der Verträge zum Januar 2020 sowie den ursprünglichen Vertrag zwischen BRAK und Atos aus dem Jahr 2016. Es dürfte sich also um eine Pauschale für eine geordnete Übergabe des komplexen beA-Systems an einen anderen Dienstleister handeln.
Allerdings lautet § 2 b der Vereinbarung: "Für den Fall, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf neuer vertraglicher Grundlage ab dem 01.01.2020 fortgesetzt wird, wird die von der BRAK abgegoltene Wartungs- und Pflegepauschale in Höhe von 50.000 Euro brutto auf ab dem 01.01.2020 von Atos erbrachte Leistungen angerechnet. Diese Anrechnung hat keine Auswirkung auf die Bewertung des Angebots von Atos im laufenden Vergabeverfahren […]".
Auf Nachfrage von LTO teilte die BRAK mit: "Die Vergleichsgespräche und das Vergabeverfahren stehen in keinerlei sachlichem Zusammenhang".
Vor der Neuvergabe des Anwaltspostfachs: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36449 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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