Druckversion
Freitag, 14.11.2025, 18:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/agh-bayern-iii4623-fachanwalt-steuerrecht-fortbildung-nachweis-widerruf-titel
Fenster schließen
Artikel drucken
53836

AGH Bayern sieht Ermessen auf Null reduziert: Keine Fort­bil­dung, kein Fach­an­walts­titel

08.02.2024

Ein Mann am Computer (Symbolbild)

Wegen des Online-Formats habe er nicht an den Fortbildungen teilnehmen können, argumentierte der 81-jährige Anwalt vor dem AGH. Foto: Andrii Zastrozhnov/stock.adobe.com 

Die RAK München entzog einem 81-jährigen Anwalt dessen Fachanwaltstitel, weil der während der Corona-Zeit nicht an Online-Weiterbildungen teilgenommen hatte. Recht so, hat der AGH Bayern nun bestätigt.

Anzeige

Um Infektionen zu vermeiden, fanden viele Veranstaltungen während der Corona-Pandemie online statt. Dies betraf auch die Fortbildungen für Fachanwälte der Rechtsanwaltskammer (RAK) München. Ein 81-jähriger Fachanwalt für Steuerrecht nahm an den Online-Fortbildungen jedoch nicht teil. Die RAK entzog ihm deshalb den Fachanwaltstitel. Zu Recht, entschied der Anwaltsgerichtshof (AGH) Bayern, wie kürzlich bekannt wurde (Urt. v. 16.11.2023, Az. III-4-6/23). Das Vertrauen der Mandanten in die regelmäßige Fortbildung eines Fachanwalts überwiege die Berufsfreiheit der Anwälte, denen der Titel entzogen wird.

Geklagt hatte ein Anwalt, der über dreißig Jahre lang den Titel Fachanwalt für Steuerrecht trug und zusätzlich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig ist. Nachdem er der RAK München ab 2020 nicht mehr die erforderlichen Fortbildungsnachweise vorlegte, widerrief diese die Erlaubnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu tragen. Der AGH Bayern bestätigte die Entscheidung der RAK.

Nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) muss jemand, der die Bezeichnung Fachanwalt führt, jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen. Fünf Stunden davon können im Selbststudium nachgewiesen werden, beispielsweise durch das Lesen von Fachzeitschriften.

AGH sieht Ermessensreduzierung auf Null

Diesen Nachweis habe der Anwalt jedoch auch im Laufe des Widerrufsverfahrens nicht erbracht, führt der AGH in seiner Entscheidung nun aus. Der klagende Berufsträger habe zwar vorgetragen, dass er einschlägige Fachzeitschriften gelesen habe, ein Lernerfolgsnachweis sei allerdings nicht erfolgt. Zudem könne das Selbststudium nur fünf von 15 Stunden Fortbildung abdecken. Auch durch Fortbildungen innerhalb der Steuerberatertätigkeit des Anwalts könne er die Pflicht nach § 15 FAO nicht erfüllen, da diese Veranstaltungen andere Themen abdecken.

Der AGH geht sogar davon aus, dass die RAK verpflichtet gewesen sei, dem Anwalt die Erlaubnis zur Führung des Fachanwaltstitels zu entziehen. Das in dem Widerrufstatbestand der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgesehene Ermessen sei in einem solchen Fall auf Null reduziert.

Insbesondere habe der Anwalt keine triftigen Gründe vorgetragen, warum er nicht an den Fortbildungen teilgenommen hat. Die Tatsache, dass sie online stattgefunden haben und er nicht über die notwendigen Technikkenntnisse verfüge, reiche als Begründung nicht aus. Der AGH führt aus, es sei dem 81-Jährigen "zumutbar gewesen, das technische Knowhow zu schaffen", um an den Veranstaltungen teilnehmen zu können.

hes/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AGH Bayern sieht Ermessen auf Null reduziert: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53836 (abgerufen am: 16.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Anwaltsberuf
    • Fachanwalt
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union. 14.11.2025
Anwaltsblatt

BMJV zum Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien:

"Weiter Beur­tei­lungs­spiel­raum für den Gesetz­geber"

Der EuGH hält das Beteiligungsverbot reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften für gerechtfertigt, um anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Was folgt daraus? 

Artikel lesen
ChatGPT 11.11.2025
Strafverteidiger, StV

Strafverteidigung auf dem KI-Prüfstand:

Beson­ders gefor­dert oder bald über­flüssig?

Man reibt sich das Kinn: Wird die Strafverfolgung in Zeiten Künstlicher Intelligenz gerade perfektioniert oder müssen wir aufpassen? Eine Analyse von Roman Reiss.

Artikel lesen
Ein junger Mann in Anzug mit gelber Krawatte strahlt Selbstsicherheit aus, bereit für vielfältige Prüfungen in seinem Leben. 08.11.2025
Berufswege

Anwalt und Opernsänger:

"Vor meiner münd­li­chen Prü­fung habe ich noch 'Roméo et Juliette' gesungen"

Christoph Engel-Bunsas eröffnet bald seine eigene Kanzlei – und ist auch Opernsänger. Im Interview erzählt er, wie er das unter einen Hut bringt und wieso wir ein Recht an der eigenen Stimme brauchen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podcast-Episode mit Christina Valdini, Themen sind juristische Verfahren, KI und Prozessrisikoanalyse. 06.11.2025
Anwaltsberuf

Jura-Karriere-Podcast:

Als Counsel im Liti­ga­tion-Team

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christina Valdini von ihrer Tätigkeit als Prozessanwältin bei DLA Piper. Dabei geht es auch um KI, Kanzleiwechsel sowie die Vereinbarkeit von Großkanzleiarbeit und Elternschaft.

Artikel lesen
Georg Eisenreich 05.11.2025
Anwaltsberuf

JuMiKo-Initiative Bayerns:

Rechts­schutz­ver­si­cherer sollen Anwälte ersetzen

Bayern möchte Rechtsschutzversicherern erlauben, ihre Versicherungsnehmer außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Dafür soll das Rechtsdienstleistungsgesetz geändert werden. Die Anwaltschaft ist in großer Sorge.

Artikel lesen
Anwalt in Robe schaut traurig zu Boden (Symbolbild) 30.10.2025
Betrug

BGH zum Berufsrecht:

Ver­ur­teilter Jurist darf nicht wieder Anwalt werden

17 Jahre nach einer Verurteilung wollte ein Jurist wieder Anwalt sein. Einfach Zeit verstreichen zu lassen, reicht aber nicht aus, um nach dem Berufsrecht wieder des Anwaltsberufs würdig zu sein, so der BGH. Man müsse es aufrichtig wollen.

Artikel lesen

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Köln

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH