Druckversion
Freitag, 8.05.2026, 16:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/winterreifen-pflicht-ist-pflicht-oder-nicht
Fenster schließen
Artikel drucken
4978

Winterreifen: Pflicht ist Pflicht – oder nicht?

Adolf Rebler, Dr. jur.

06.12.2011

Winterreifenpflicht

© Daniel Bujack - Fotolia.com

Nach einer populären Formel ist Winterreifenzeit von Oktober bis Ostern. Dennoch erwischt der Winter jedes Jahr viele Autofahrer eiskalt. Nach den üblen Unfallerfahrungen wegen falsch bereifter PKW wurde dann Ende 2010 die Winterreifenpflicht in der StVO verankert – für wen und wann genau diese Pflicht gilt, ist aber nach wie vor nicht ganz klar, meint Adolf Rebler.

Anzeige

Die Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es mindestens schon seit 2006 - so zumindest dachten viele bei einem Blick in die vor dem 1. Dezember 2010 gültige Straßenverkehrsordnung (StVO). In deren § 2 Abs. 3a Sätze 1 und 2 fand sich nämlich folgenden Formulierung: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Zudem war bei einem Verstoß gegen diese Regelung auch ein Bußgeld fällig. Nach der amtlichen Begründung vom 22. Dezember 2005 sollte "mit der ausdrücklichen Hervorhebung der bereits nach bisherigem Recht bestehenden Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen", vor allem "dem bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen." "Ausdrücklich klargestellt" wurde damit die Pflicht, bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten.

Im Gegensatz zu § 18 der "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personennahverkehr" (BOKraft) verwendete die StVO aber  nicht ausdrücklich den Begriff des "Winterreifens". Auch auf § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und den dort verwendeten Begriff "M+S-Reifen" wurde nicht Bezug genommen.

OLG Oldenburg erklärte alte Regelung für verfassungswidrig

Doch wie es so ist im Leben - nicht alle teilen sich die gleiche Meinung. Vor allem das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg war so ganz anderer Auffassung, was die "Winterreifenpflicht" betraf. Hintergrund war der Fall eines Autofahrers, der im Februar 2009 mit Sommerreifen über eine Eisplatte geschlittert war und dabei ein Schaufenster eines Geschäftes zertrümmert hatte.

Nach dem Unfall bekam der Mann einen Bußgeldbescheid, weil er keine Winterreifen aufgezogen hatte. Auf seine Rechtsbeschwerde hin erklärte das OLG die Regelung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 StVO, die ein Bußgeld für einen Verstoß gegen § 2 Abs. 3a StVO vorsah,  für zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Eine "Winterreifenpflicht" konnte das Gericht hier nicht erkennen. Und was "geeignete Bereifung" sei, sei wohl Geschmacksfrage (Urt. v. 09.07.2010, Az. 2 SsRs 220/09).

Die Oldenburger Entscheidung sorgte für erhöhte Betriebsamkeit beim Bundesverkehrsministerium: Schon zum 1. Dezember 2010 trat eine Neufassung des § 2 Abs. 3a StVO in Kraft. Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M + S-Reifen). Bei LKW und Bussen genügt es, wenn Winterreifen nur auf den Antriebsachsen aufgezogen sind. Hier geht man davon aus, dass sich die Reifen von Nutzfahrzeugen wegen ihres hohen Anteils an Naturkautschuk – im Gegensatz zu Sommerreifen von PKW - von vornherein besser für den Ganzjahreseinsatz eignen.

Zweiräder, nur Winter, alle Straßen: ja oder nein?

Der Gesetzgeber hat damit seine Pflicht getan und die Winterreifenpflicht geregelt  – so scheint es, aber nur auf den ersten Blick. Denn nach wie vor ist vieles gar nicht klar: § 2 Abs. 3a StVO nimmt Bezug auf die Richtlinie 92/23/EWG. Diese wiederum verweist hinsichtlich der Definition der "Fahrzeuge" auf die "Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger".

Als Fahrzeuge im Sinne dieser letztgenannten Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger. Von Zweirädern wie Motorräder oder Motorrollern beispielsweise ist hier überhaupt keine Rede. Nach Meinung des Bundesverkehrsministeriums sind diese Fahrzeuge von der "Winterreifenpflicht" aber sehr wohl betroffen.

Dazu kommt, dass die Regelung in § 2 Abs. 3a StVO  nur bei Glatteis, Schneematsch oder Eisglätte gilt. Diese Voraussetzung kann sich aber allenfalls auf den "Belag" konkreter Straßen beziehen, nicht aber auf eine Jahreszeit und auch nicht auf alle Straßen. Ebenso ist es nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht ausgeschlossen, auch während der Wintermonate bei trockener Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs zu sein. § 2 Abs. 3a StVO ist nämlich eine Verhaltens-, aber keine Ausrüstungsvorschrift. Sie gilt also nur dort, wo es tatsächlich rutschig und glatt ist, und das kann sich schon während einer Fahrt gravierend ändern. Dazu kommt, dass die Regelung  eine kalendermäßig bestimmte Geltungsdauer nicht vorsieht. Trotz der Präzisierungsbemühungen des Verordnungsgebers werden die Gerichte beim Thema "Winterreifenpflicht" in Zukunft daher wohl noch so einiges klären müssen.

Der Autor Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat in Regensburg und Autor zahlreicher Publikationen zum Straßenverkehrsrecht.

 

Mehr auf LTO.de:

Winterreifen: Eine Neuregelung sorgt für Verwirrung

Winterreifenpflicht: Geeignetes Schuhwerk auch für Autos?

Winterwetter: Politiker wollen Brummis an die Kette legen

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Adolf Rebler, Winterreifen: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4978 (abgerufen am: 08.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Auto
    • Verkehr
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
Zwei Personen diskutieren Schäden an einem Auto. Wichtige Klärung zur Schadensabrechnung nach zwei Unfallereignissen. 21.04.2026
Schadensersatz

BGH zur fiktiven Schadensabrechnung bei zwei Unfällen:

Zweimal Pech bringt Glück

Wer ein Auto beschädigt, haftet. Der BGH stellt klar: Selbst wenn kurz darauf der nächste Unfall folgt, bleibt der erste Schaden voll ersatzfähig – auch wenn am Ende mehr Geld fließt, als der Wagen noch wert war.

Artikel lesen
Tadej Pogacar 18.04.2026
Fahrradfahren

Radprofis halten nicht am Bahnübergang:

Fahr­verbot nach Rad­rennen?

Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Ein Uber und ein Bolt Fahrzeug 02.04.2026
uber

Essen wollte Preisbremse für Bolt, Uber und Co:

Gericht stoppt Min­dest­preise für Miet­wa­gen­fahrten

Die Stadt Essen wollte das Taxigewerbe schützen und verpflichtete deshalb Mietwagen-Dienste zu Mindestpreisen. Doch das VG Gelsenkirchen hat das Preisdiktat im Eilverfahren vorerst ausgebremst.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von ITARICON
Le­gal Coun­sel / Wirt­schafts­ju­rist (Mensch*) – Teil­zeit

ITARICON, Dres­den

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Freshfields
(Se­nior) Bu­si­ness De­ve­lop­ment Exe­cu­ti­ve (m/w/x) M&A

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH