Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 08:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/wer-wird-millionaer-jauch-tribuene-wiederholung
Fenster schließen
Artikel drucken
8791

Die Tribünen-Frage bei "Wer wird Millionär": RTL konsultierte zunächst nur zwei Wörterbücher

von Wolfgang Kuntz

23.05.2013

Das Bild zeigt einen Moderator und Kandidaten bei "Wer wird Millionär?", die eine Frage zur Wortherkunft diskutieren.

Screenshot: rtl-now.rtl.de

Woher das Wort Tribüne nun kommt, darüber streiten Rechtshistoriker und Philologen noch. Eine eindeutige Antwort, wie es Günther Jauch in der Sendung "Wer wird Millionär" suggerierte, scheint es jedenfalls nicht zu geben. Endemol muss dem Kandidaten daher eine zweite Chance geben, meint Wolfgang Kuntz. In der Sendung am kommenden Montag könnte Günther Jauch auf die Diskussion reagieren.

Anzeige

In der RTL-Fernsehsendung "Wer wird Millionär" wurde am 6. Mai 2013 die mittlerweile berühmt gewordene Tribünenfrage gestellt: "Wer auf der "Tribüne" Platz nimmt, tut dies der Wortherkunft zufolge eigentlich, um ...?". Günther Jauch erklärte in der Sendung Antwort B (Recht zu sprechen) für richtig, die vom Kandidaten gegebene Antwort D (Almosen zu verteilen) hingegen für falsch.

Im Anschluss an die Sendung entspann sich im Internet eine lebhafte wissenschaftliche Debatte über diese Frage. Die Rechtshistorikerin Tiziana Chiusi kam zu dem Ergebnis, dass die richtige Antwort dem Kandidaten nicht zur Auswahl stand, so dass die Aufgabe praktisch unlösbar war. Auch der Philologieprofessor Peter Riemer erklärte: "Die rein etymologische Verbindung des Wortes 'Tribüne' mit tribunal führt nicht zu der Antwort B, sie führt zu keiner der vier angebotenen Antworten." Weitere Wissenschaftler schlossen sich dieser Ansicht an. Damit steht fest: Die Richtigkeit der von RTL als zutreffend angenommenen Antwort B ist umstritten.

Endemol muss korrektes Multiple-Choice-Quiz durchführen

Der Kandidat kann deshalb von der Produktionsfirma Endemol verlangen, wieder bei einer 125.000-Euro-Frage einzusteigen, unter Beibehaltung der bis zu diesem Zeitpunkt unverbrauchten Joker und – wenn möglich – unter Anwesenheit desselben Studio-Publikums.

Sofern ein Vertrag zwischen dem Kandidaten und RTL existieren sollte, besteht möglicherweise auch ein Anspruch gegen den Sender selbst.

Dieser Anspruch ergibt sich aus dem sogenannten Mitwirkendenvertrag, den Endemol mit dem Kandidaten geschlossen hat und der übrigens streng geheim gehalten wird. Dem Vernehmen nach wird nicht einmal den Teilnehmern eine Kopie ausgehändigt.

Die Produktionsfirma hat ihre Pflichten aus dem diesem Vertrag verletzt, indem sie dem Kandidaten vier Antwortmöglichkeiten bot, die alle nicht zutrafen. Der Quiz-Show liegt aber gerade das Konzept zugrunde, dass es genau eine richtige Antwort gibt. Endemol verpflichtet sich vertraglich gegenüber den Teilnehmern, während der Sendung ein korrektes Multiple-Choice-Quiz durchzuführen.

Haftung auch für Fehler der Fragenredaktion

Endemol hat diese Pflichtverletzung auch zu vertreten. Das Unternehmen kann nicht auf eine Haftungsfreistellungsklausel im Verhältnis zu RTL verweisen. Denn dies könnte sich zu Ungunsten  des Kandidaten auswirken und wäre damit ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter. Die Produktionsfirma kann die Verantwortung auch nicht auf die Fragenredaktion von RTL abschieben.

Letztere ist eine Erfüllungsgehilfin der Produktionsfirma, so dass Endemol für fehlerhafte Fragen wegen § 278 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einstehen muss.

Endemol kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Haftungsfreistellung im Verhältnis zum Kandidaten berufen. Die Vertragsformulare sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nach den §§ 305 ff. BGB zu beurteilen sind. Eine völlige Haftungsfreistellung auch für Fälle des groben Verschuldens ist danach ebenso unwirksam (§ 309 Nr. 7b BGB) wie eine Klausel, die die Teilnahme am Quiz als "Handeln auf eigene Gefahr" qualifiziert (analog § 254 BGB).

Bei der Gestaltung von Multiple Choice-Quizzen, die wie die Frage nach einer Wortherkunft einen Wissenschaftsbezug haben, müssen die Mindeststandards wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten werden. RTL hat nach eigener Auskunft zwei Wörterbücher verwendet. Das ist nicht ausreichend. Die erwähnte wissenschaftliche Debatte bei Facebook hat weitere leicht zugängliche Quellen benannt, die gegen die Annahme von RTL sprechen, Frage B sei zutreffend, zum Beispiel das Glossarium mediae et infimae latinitatis von du Cange und das Totius Latinitatis Lexicon von Forcellini. Wer wegen mangelnder Recherchetiefe den wissenschaftlichen Meinungsstand nicht zur Kenntnis nimmt, handelt grob fahrlässig. Endemol hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen.

"Wer wird Millionär" wird voraufgezeichnet. Erst kommenden Montag läuft daher die erste Sendung, in der Günther Jauch auf die Diskussion reagieren könnte. Bisher hat RTL nicht auf die Vorwürfe reagiert. Vielleicht bekommt der Kandidat ja tatsächlich eine neue Chance. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein ausgeschiedener Teilnehmer doch noch weiterraten darf.

Der Autor Wolfgang Kuntz ist Fachanwalt für IT-Recht und bloggt zu Fragen des Internet-Rechts.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Die Tribünen-Frage bei "Wer wird Millionär": . In: Legal Tribune Online, 23.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8791 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Fernsehen
    • Rechtsgeschichte
Das neue Reichsgerichtsgebäude in Leipzig um 1900 09.05.2026
Rechtsgeschichte

Als französisches Recht in Deutschland galt:

Une­he­liche Kinder und Mütter plan­mäßig sch­lechter ges­tellt

Vor 125 Jahren wurde entschieden, wie weit eine berüchtigte Regelung des französischen Familienrechts in Deutschland noch anzuwenden war. Das Urteil führt in patriarchale Zeiten zurück – und in einen radikalen deutschen Föderalismus.

Artikel lesen
Hand einer älteren Frau hält eine Fernbedienung. 30.04.2026
Urheber

EuGH weist Gema in die Schranken:

Keine Lizenz für Wei­ter­sen­dung von Fern­sehen via Satellit nötig

Steht Urhebern eine zusätzliche Vergütung zu, wenn eine Seniorenresidenz Fernsehprogramme per Satellit in ihre Heimzimmer weitersendet? Laut der Gema ja, der BGH fragte den EuGH. Dieser sagt nun: Nein, das ist keine öffentliche Wiedergabe.

Artikel lesen
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Eine Menschenmenge beobachtet den Mauerbau, während Soldaten präsent sind. Ein prägender Moment der deutschen Teilungsgeschichte. 05.04.2026
Feuilleton

UN-Gedenktage, DDR-Flüchtlinge und BRD-Richter:

Hin und wieder ans Gewissen denken

Die Vereinten Nationen haben den 5. April zum "Internationalen Tag des Gewissens" erklärt. Derartige Gedenktage lassen sich leicht kritisieren. Gerade das deutsche Recht verweist jedoch häufiger als man denkt auf diese psychische Instanz.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter platziert am 15.04.2015 in Bonn im Haus der Geschichte den Schabowski-Zettel. 24.03.2026
Rechtsgeschichte

Stiftung nimmt Revision zum BVerwG zurück:

Haus der Geschichte nennt Ver­käufer des Scha­bowski-Zet­tels

Wer verkaufte den legendären Schabowski-Zettel zur Maueröffnung für 25.000 Euro? Lange weigerte sich das Haus der Geschichte, den Namen zu nennen. Jetzt nimmt die Stiftung ihre Revision gegen die letzte OVG-Entscheidung zurück.

Artikel lesen
Herbert Wehner (SPD) am Redepult 22.03.2026
Beleidigung

Verbalinjurien in der Rechtsgeschichte:

Schöner Schimpfen, wenn man schon (selber) arbeiten muss

Ohne erkennbar tieferen Sinn wurde der 22. März in den USA zum "Tag des Faulenzens" erklärt. In Deutschland darf derlei ohnehin nie populär werden. Gedenken wir lieber der vielen Möglichkeiten, über fehlende Arbeitsfreude zu schimpfen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty / Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH