Druckversion
Mittwoch, 9.09.2026, 15:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/verbraucher-kartelle-schadensersatz-preissabsprachen-eu
Fenster schließen
Artikel drucken
8966

Kommissionsvorschlag Verbraucher als Kläger gegen Kartelle: Schadensersatz fürs Kaffee-Kartell

von Dr. Fabian Badtke, LL.M. (Cambridge)

20.06.2013

Preisabsprachen

© vege - Fotolia.com

Ob Kaffee, Schokoriegel oder Gehwegplatten – Kartelle fliegen immer wieder auf. Die Verbraucher aber können gegen die überhöhten Preise der an den Absprachen beteiligten Unternehmen bislang faktisch nichts tun. Das will die EU-Kommission nun verbessern. Netter Ansatz, kommentiert Fabian Badtke. Aber so richtig viel werde sich wohl nicht ändern.

Anzeige

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche einen Vorschlag für eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die regelt, wie Verbraucher und Unternehmen Schadensersatz geltend machen können, wenn sie Opfer von Verstößen gegen das europäische Kartellrecht geworden sind.

Zwar ist auch bislang schon anerkannt, dass grundsätzlich "jedermann" – so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner genderpolitisch nicht ganz korrekten ständigen Rechtsprechung – Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch eine kartellrechtswidrige Absprache zweier Unternehmen entstanden ist.

Wegen verfahrensrechtlicher Hindernisse und bestehender Rechtsunsicherheit gelang es bislang jedoch nur wenigen Kartellgeschädigten, ihren Schadensersatzanspruch auch tatsächlich durchzusetzen. Insbesondere die Verbraucher als letztes Glied in der Kette kartellbefangener Produkte scheuten sich bisher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Kartellant ist Kartellant: Bindungswirkung nationaler Entscheidungen

Die nun vorgeschlagene Richtlinie soll diese praktischen Hindernisse nach der Vorstellung der Kommission beseitigen und auch Verbrauchern zukünftig die Geltendmachung von Kartellschadensersatz erleichtern.

Dazu sollen beispielsweise die Gerichte die Kartellanten verpflichten können, Beweismittel offenzulegen, wenn Opfer Schadensersatz verlangen.

Entscheidungen nationaler Kartellbehörden, mit denen Bußgelder gegen am Kartell beteiligte Unternehmen verhängt werden, sollen eine Bindungswirkung für nachfolgende Schadensersatzklagen haben. Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, können sich die betroffenen Unternehmen in einem anschließenden Schadensersatzprozess gegenüber den Kartellgeschädigten also nicht mehr darauf berufen, gar nicht am Kartell beteiligt gewesen zu sein. Die Bindung soll auch dann gelten, wenn in einem anderen EU-Mitgliedstaat geklagt wird als dem, in dem zuvor die Kartellbuße verhängt wurde.

Mehr Einvernehmen, einheitliche Verjährung, leichtere Schadensberechnung

Außerdem soll der Richtlinienvorschlag es ermöglichen, Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beizulegen. So ist zum Beispiel die Verjährung für Schadensersatzklagen gehemmt, solange Verhandlungen über eine einvernehmliche Streitbeilegung geführt werden. Kartellgeschädigte Verbraucher können also zunächst in Ruhe Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung sondieren, bevor sie den Gerichtsweg beschreiten. Zwar gilt die verjährungshemmende Wirkung außergerichtlicher Vergleichsgespräche schon  bislang in einigen EU-Ländern, aber längst nicht in allen.

Bei Kartellen, in denen der kartellbedingt überhöhte Preis in einer mehrstufigen Vertriebs- oder Lieferkette an den Verbraucher durchgereicht wurde, sollen neue, präzisere Regelungen gewährleisten, dass der Verbraucher am Ende den Schadenersatz auch tatsächlich erhält. Schließlich sieht der Entwurf vor, die bislang sehr unterschiedlichen Vorschriften über die Verjährungsfristen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

Abrunden will die Kommission ihren Vorschlag mit einer Mitteilung zur Bestimmung der Höhe des Kartellschadens. In der Praxis ist es häufig kostspielig und schwierig, den Kartellschaden genau zu beziffern. Die Orientierungshilfe soll diese Berechnung künftig erleichtern.

Anzeige

Auch in Zukunft David gegen Goliath

Wird das Schwert der Verbraucher im Kampf gegen die Kartellanten durch die beabsichtigten Maßnahmen der Kommission nun tatsächlich schärfer? Daran bestehen Zweifel. Zunächst ändert sich nämlich nichts. Der Richtlinienvorschlag muss erst noch vom Europäischen Parlament und vom Rat abgesegnet werden. Wer die Brüsseler beziehungsweise Straßburger Mühlen kennt, weiß, dass das noch dauert und der Richtlinienvorschlag wahrscheinlich auch an der einen oder anderen Stelle noch etwas abgeschliffen wird.

Bei Verabschiedung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten dann noch zwei Jahre Zeit, die darin enthaltenen Vorgaben in innerstaatliches Recht umzusetzen. Ohnehin wird vieles von dem, was der Richtlinienvorschlag aufgreift und europaweit zu harmonisieren versucht, in Deutschland bereits durch die richterliche Rechtsfortbildung und -anwendung gelebt – und zwar ohne dass es dadurch zu einer Flut von – gar erfolgreichen - Verbraucherklagen gegen Kartelle gekommen wäre.

Der Schadensersatz-Kampf der Verbraucher gegen Kartelle dürfte auch in Zukunft ein Kampf David gegen Goliath bleiben. Aber es muss nicht immer ein Schwert sein, geschweige denn ein scharfes. Manchmal trifft man ja auch mit der Steinschleuder. Das Kartell muss nur groß genug sein.

Der Autor Dr. Fabian Badtke, LL.M. (Cambridge) ist assoziierter Partner im Berliner Büro der Kanzlei Noerr LLP. Sein Schwerpunkt liegt im Kartellrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kommissionsvorschlag Verbraucher als Kläger gegen Kartelle: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8966 (abgerufen am: 09.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Europa
    • Kartelle
    • Verbraucherschutz
Ukrainische Soldaten feiern den Unabhängigkeitstag am 24. August 2026 09.09.2026
Ukraine-Krieg

EuG zu "Make Russia Pay":

Rus­si­sches Geld darf zur Ukraine-Unter­stüt­zung ein­ge­setzt werden

Die EU nutzt auch Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen. Ungarn wollte diese Mittelzuweisung angreifen. Das EuG sieht dafür aber keine Zuständigkeit der Unionsgerichte.

Artikel lesen
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
Das Schiff Aida-prima im Hamburger Hafen 07.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OLG Rostock zu Kreuzfahrt-Reisebedingungen:

Umbu­chen und Stor­no­ge­bühr ver­langen können geht zu weit

Stornogebühr, Umbuchung und Quarantänekosten: Mehrere Klauseln in den Bedingungen eines Kreuzfahrt-Reiseveranstalters halten der rechtlichen Prüfung durch das OLG Rostock nicht stand.

Artikel lesen
Ein Vertreter mit Laptop spricht an der Haustür mit einem Bewohner. 25.08.2026
Vertragsrecht

Nicht nur Vertragsfreiheit:

Gesetz­geber sollte die Ver­hand­lungs­f­rei­heit recht­lich erfassen

Das deutsche Recht schützt anerkanntermaßen die Vertragsfreiheit. Die Verhandlungsfreiheit wird bislang nicht thematisiert. Dabei wäre es an der Zeit, auch diese Freiheit anzuerkennen und ihre Reichweite zu klären, meint Stefanie Jung.

Artikel lesen
Ein Kind scrollt auf einem Smartphone 22.08.2026
Social Media

Frankreichs Verfassungsrat stoppt Social-Media-Verbot:

Elter­liche Erzie­hung vor pau­schalen Alters­g­renzen

Ein geplantes Social-Media-Verbot in Frankreich für alle unter 15 Jahren ist vor dem Verfassungsrat gescheitert. Warum das nach der deutschen Verfassung kaum anders aussehen würde und was das Unionsrecht verlangt, erläutert Marc Liesching.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von PwC Legal AG
Se­nior Rechts­an­walt Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Com­mer­cial | Ham­burg, Mün­chen, Ber­lin

Fieldfisher, Mün­chen und 2 wei­te­re

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Effizientes Feedbackmanagement – Fehler als Chance für Fortschritt

16.09.2026

GmbH-Geschäftsführer in der Praxis – Aktuelle Problemfelder, Haftungsrisiken und Gestaltungshinweise

16.09.2026

GmbH-Geschäftsführer in der Praxis – Aktuelle Problemfelder, Haftungsrisiken und Gestaltungshinweise

16.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH