Druckversion
Thursday, 26.01.2023, 23:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/usa-george-floyd-ausschreitungen-trump-militaer-bundesstaaten-insurrection-act/
Fenster schließen
Artikel drucken
41783

US-Rechtsexperte zum Militäreinsatz gegen Demonstranten: "Trump dürfte Truppen in die Bun­des­staaten ent­senden"

Interview von Hasso Suliak

02.06.2020

Zerstörtes Geschäft in New York

picture alliance / NurPhoto | John Nacion

Auf Amerikas Straßen eskaliert nach dem Tod von George Floyd die Lage. Präsident Trump kündigte an, das Militär zu schicken, um die Ausschreitungen zu stoppen. Demokraten, die dafür keine Rechtsgrundlage sehen, widerspricht Kirk W. Junker.

Anzeige

LTO: Herr Professor Junker, nach dem gewaltsamen Tod des Schwarzen George Floyd ist es in vielen US-Städten zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen gekommen. US-Präsident Donald Trump hat "Law and Order" angekündigt und will gegebenenfalls auch das Militär in die Bundesstaaten schicken. Demokratische Gouverneure aus Illinois, Michigan oder dem Bundestaat New York sehen für eine solche Truppen-Entsendung ohne vorherige Bitte durch einzelne Bundesstaaten keine Rechtsgrundlage. Haben sie Recht?

Professor Dr. Kirk W. Junker Prof. Dr. Kirk W. Junker: Nein, unter bestimmten Umständen erlaubt die amerikanische Verfassung dem Präsidenten, das Bundes-Militär auch ohne ausdrückliches Ersuchen durch den jeweiligen Bundesstaat zu entsenden. Verfassungsrechtliche Grundlage dafür ist der sogenannte Insurrection (Aufstand) Act. Ein Gesetz von 1807, das zuletzt 1992 unter Präsident George Bush senior zur Anwendung kam.

Welche Umstände müssen vorliegen, damit Trump auch ohne Ersuchen der Gouverneure eines Bundesstaats die Streitkräfte schicken darf?

Wenn feststeht, dass die Polizei in den einzelnen Bundesstaaten nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Bürger – wie etwa das Eigentum - zu schützen, kann der Präsident das Militär entsenden, um Recht und Ordnung wiederherzustellen.

"Trumps Justizminister erfahren mit Anwendung des Insurrection Acts"

Das bedeutet, wenn Polizeibeamte tatenlos dabei zusehen, wie Läden geplündert oder demoliert werden, könnte es schon so weit sein?

Ja, wenn Trump über belastbare Beweise verfügt, dass die Polizei in den Bundesstaaten dem Recht nicht mehr zur Durchsetzung verhilft, kann er auf den Insurrection Act zurückgreifen. Und mit seinem Justizminister William Barr hat er diesbezüglich auch einen erfahrenen Mann an seiner Seite.

Wie meinen Sie das?

William Barr war bereits unter George Bush senior von 1991 bis 1993 Justizminister. Und just in diese Amtsperiode fiel auch die letzte Anwendung des Insurrection Acts. Damals schickte Präsident Bush die Streitkräfte nach Los Angeles. Dort war es zu massiven Unruhen gekommen, nachdem weiße Polizisten, die zuvor den Schwarzen Rodney King brutal verprügelt hatten, von einem Gericht freigesprochen wurden. 

Allerdings: Damals kam § 251 des Surrection Acts zur Anwendung; der kalifornische Gouverneur Pete Wilson hatte Bush nämlich ausdrücklich um militärische Unterstützung gebeten.

"Keine Rechtsgrundlage für Übergriffe auf Journalisten"

Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Trump auch ohne Ersuchen der Bundestaaten handelt?

Der Präsident steht unter großem Druck. Trump hat in der Corona-Krise völlig versagt und es wird ihm politisch darum gehen, Boden gut zu machen. Wenn er sich als starker "Law and Order"-Mann präsentiert, könnte er wieder an Zustimmung gewinnen. Allerdings: Die ganze Angelegenheit ist für Trump nicht ohne Risiko.

Warum?

Im Hinblick auf die Wahlen im November muss es Trump auch darum gehen, Teile der schwarzen Wählerschaft für sich zu gewinnen. Stellen sich vor, ein Militäreinsatz würde eskalieren und ein Schwarzer getötet werden… 

Bei den Ausschreitungen kommt es immer wieder auch zu polizeilichen Übergriffen gegenüber Journalisten. Reporter und Kamerateams wurden festgenommen, auf ein Team der Deutschen Welle hat die Polizei sogar geschossen. Ist das in irgendeiner Weise von den Gesetzen in den einzelnen Bundesstaaten gedeckt?

Nein. Auch in den USA herrscht Pressefreiheit. Diese könnte allenfalls eingeschränkt werden, wenn das Kriegsrecht ausgerufen wird. Das ist aber gegenwärtig - noch - nicht der Fall.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

Professor Dr. Kirk W. Junker ist Inhaber des Lehrstuhls für US-amerikanisches Recht an der Universität zu Köln.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

US-Rechtsexperte zum Militäreinsatz gegen Demonstranten: "Trump dürfte Truppen in die Bundesstaaten entsenden" . In: Legal Tribune Online, 02.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41783/ (abgerufen am: 26.01.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Netflix-Doku "Pepsi, wo ist mein Jet?" - Kampfjet gegen Kalt­ge­tränk
  • BVerwG zum Status syrischer Militärdienstverweigerer - Behörden und Gerichte müssen Plau­si­bi­lität prüfen
  • Neues Gesetz für Betroffene von sexueller Gewalt - Zivil­klage gegen Trump zuge­lassen
  • Eine weniger bekannte Möglichkeit, an einer US-Uni zu studieren - Als Visi­ting Rese­ar­cher an der Har­vard Law School
  • Nach Insolvenz tauchen mehrere Milliarden Dollar auf - Bar­geld­funde bei Kryp­to­börse FTX
  • Rechtsgebiete
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
  • Themen
    • Militär
    • Trump (Donald)
    • USA
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) für den Be­reich Le­gal Tech

DLA Piper UK LLP , Köln und 3 wei­te­re

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Be­reichs­lei­tung Soft­wa­re Ent­wick­lung - On­li­ne Ac­co­un­ting (m/w/d) -...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Lud­wigs­burg

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

(Se­nior) Agi­le Pro­ject Ma­na­ger (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Dres­den und 4 wei­te­re

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) - Li­fe Sci­en­ce

Dentons Europe LLP , Ber­lin

In­i­tia­tiv-Be­wer­bung

ADVANT Beiten , Frei­burg im Breis­gau

A&O Fe­ma­le Fu­tu­re

Allen & Overy LLP , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Sustainable Governance – Wie der Mittelstand nachhaltig wird | ESG Academy23

02.02.2023

Rechtsprechungs­report: Energierecht

02.02.2023

Fieldfisher Energy Update: Wasserstoff

03.02.2023

Rechtsprechungs­report: M&A

03.02.2023

Powerworkshop-Reihe: "Deine Networking-Erfolgsstrategie 2023"

08.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH