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Umwelt- statt Abgasuntersuchung: Wo ist die AU-Plakette hin?

Adolf Rebler, Dr. jur.

21.06.2010

Autokennzeichen

© micha- fotolia.com

Seit Anfang des Jahres wundern sich viele Fahrzeughalter nach Absolvierung ihres "TÜV": Wo früher auf dem vorderen Nummernschild ihres Autos eine farbige, achteckige Plakette klebte, ist nun bestenfalls das Weiß des Nummernschildes, ein Stückchen weiße Folie oder auch eine Reihe von Kratzern zu sehen. Grund dafür ist eine Änderung der StVZO.

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Jahrelang war sie den Kfz-Haltern vertraut: die achteckige Plakette am vorderen Nummernschild. Sie war je nach Kalenderjahr blau, gelb, braun, rosa, grün oder orange und diente als Nachweis für eine durchgeführte Abgasuntersuchung (AU).

Die AU gab es seit 1993. Sie war Nachfolgerin der ASU (Abgassonderuntersuchung) aus dem Jahr 1985. Der Gesetzgeber verfolgte mit der ASU das Ziel, den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen (Kfz) zu verringern und dadurch die Gesamtbelastung der Umwelt zu minimieren.

Seither mussten die Halter von Pkw und Lkw alle 12 bis 24 Monate von einer Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Werkstatt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug noch die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält.

Das Verhältnis von AU und HU - gestern und heute

Bis 2006 waren die AU und die HU (Hauptuntersuchung, im Volksmund auch "TÜV" genannt) jeweils eigenständig. Die HU ist in § 29 StVZO geregelt, die Bestimmungen für die AU waren im (noch formell aufzuhebenden) § 47a StVZO enthalten. Die AU konnte auch von einer staatlich anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden, für die HU muss man dagegen zu einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA).

Eine Verordnung aus dem Jahr 2006 brachte grundlegende Veränderungen. Die AU war seitdem nur mehr notwendig für Fahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (OBD). Für Fahrzeuge mit OBD wurde die AU integrierter Bestandteil der HU.

Die OBD-Systeme überwachen das Abgasverhalten der Kraftfahrzeuge während des laufenden Betriebs. Funktioniert das Abgassystem nicht mehr richtig, leuchtet ein Lämpchen im Cockpit auf. Fehlfunktionen, die nur sporadisch und nicht dauerhaft auftreten, werden in einem Fehlerspeicher abgespeichert und können über eine genormte Schnittstelle mit einem Diagnosegerät ausgelesen werden.

"Umweltuntersuchung" statt "AU"

Obwohl für OBD- Fahrzeuge keine gesonderte AU mehr nötig war, brauchten auch diese Fahrzeuge bis Ende 2009 noch eine AU- Plakette. Erst mit Ablauf des Jahres 2009 entfiel für alle Fahrzeuge die Plakettenpflicht. Die ASU ist nun als "Umweltuntersuchung" komplett in die HU integriert.

Es werden nun nicht nur keine neuen AU-Plaketten mehr verklebt, sondern auch die alten nach und nach entfernt. Das darf allerdings nur der Prüfer bei der nächsten HU. Er muss die Plakette abkratzen und darf dann tiefe Kratzer mit einem weißen "Dummy" überdecken. Da aber alle Fahrzeuge bis Ende 2009 das "Pickerl" brauchten, verschwinden die letzten Plaketten erst Ende 2012.

Der Autor Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat in Regensburg und Autor zahlreicher Publikationen zum Straßenverkehrsrecht.

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Zitiervorschlag

Adolf Rebler, Umwelt- statt Abgasuntersuchung: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/776 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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