Druckversion
Montag, 13.07.2026, 20:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/privacy-shield-datenschutz-abkommen-unternehmen-keine-rechtssicherheit
Fenster schließen
Artikel drucken
19963

Safe Harbor-Nachfolger Privacy Shield tritt in Kraft: Schutz­schild mit Soll­bruch­s­tellen

von Michael Kamps

12.07.2016

Privacy Shield

© Natalia Merzlyakova - Fotolia.com

Am Dienstag tritt Privacy Shield in Kraft – der Nachfolger des vom EuGH 2015 gekippten Safe-Harbor-Konzepts. Für datenverarbeitende Unternehmen ist das neue Regelwerk alles andere als verlässlich, meint Michael Kamps.

Anzeige

Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 die Safe Harbor-Entscheidung der Kommission mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärte, brach in vielen Unternehmen hektische Betriebsamkeit aus: Dokumentationen und Verträge wurden überprüft, Konzernunternehmen und Dienstleister kontaktiert. Ziel der Übung: Alle Datenübermittlungen in die USA auf Grundlage von Safe Harbor identifizieren und so schnell wie möglich Alternativen finden.

Dies war kein Aktionismus, sondern eine wohlbegründete Compliance-Maßnahme. Denn das europäische Datenschutzrecht stellt für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in "Drittstaaten" besondere Voraussetzungen auf. Ein "angemessenes Datenschutzniveau" besteht grundsätzlich nur innerhalb von EU und EWR, bei Datenempfängern in anderen Ländern müssen weitere Maßnahmen zur Sicherstellung dieses Datenschutzniveaus getroffen werden.

Für einige Drittstaaten hat die Kommission ein angemessenes Schutzniveau in einem eigenen Verfahren festgestellt – hierzu gehören Andorra, Argentinien, Kanada, Schweiz, Faröer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Neuseeland und Uruguay. Mit Empfängern in anderen Drittstaaten können Verträge auf Grundlage der "EU-Standardvertragsklauseln" abgeschlossen werden, und Konzerne können personenbezogene Daten intern auf Grundlage von verbindlichen Unternehmensregeln ("Binding Corporate Rules") übermitteln.

Massenüberwachung und mangelnder Rechtsschutz

Für die USA galt seit 2002 eine Sonderregelung: Datenempfänger in den USA konnten sich aufgrund der Safe Harbor-Entscheidung der Kommission zur Einhaltung von bestimmten Datenschutzprinzipien verpflichten und wurden in einer von den US-Behörden geführten Liste erfasst. Diese Empfänger galten dann als "sichere Häfen", personenbezogene Daten durften an sie übermittelt werden.

Diese Sonderregelung wurde vom EuGH für unwirksam erklärt, weil ein angemessenes Datenschutzniveau aufgrund der amerikanischen Rechtspraxis tatsächlich nicht gewährleistet sei. Zum einen seien die gesetzlichen Befugnisse von US-Behörden (insbesondere der Geheimdienste) zur anlasslosen und umfangreichen Überwachung von elektronischer Kommunikation viel zu weitreichend und auch Safe Harbor-zertifizierte Empfänger könnten sich im Zweifel nicht gegen entsprechende Anfragen oder Überwachungsmaßnahmen von US-Behörden wehren. Zudem hätten EU-Bürger keine hinreichenden Möglichkeiten, die Löschung oder Berichtigung ihrer Daten zu verlangen oder vor US-Gerichten gegen Überwachungsmaßnahmen zu klagen.

Datenschutzschild statt sicherem Hafen

Die entsprechenden Vorgaben des EuGH sollen nun im Nachfolgekonzept – dem EU-US Privacy Shield – berücksichtigt worden sein. Die umfangreichen Dokumente zum Datenschutzschild, den die Kommission am Dienstag offiziell angenommen hat,  sehen z.B. klarere gesetzliche Grundlagen für einen Datenzugriff durch US-Behörden, ausdrückliche Anforderungen an Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Zugriffe und geeignete Maßnahmen gegen Missbrauch und unbefugte Zugriffe vor. Die US-Behörden sind für ihren Umgang mit personenbezogenen Daten von US-Bürgern verantwortlich und werden durch eine unabhängige Beschwerdestelle ("Ombudsperson") überwacht. Bei dieser und bei Behörden und Gerichten können sich in Zukunft auch EU-Bürger über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten beschweren.

Sowohl Datenschutzaktivisten als auch Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten und der Europäische Datenschutzbeauftragte hatten den ersten Entwurf des Privacy Shield Anfang des Jahres zum Teil mit deutlichen Worten kritisiert. Die Kommission und ihre US-Verhandlungspartner haben in der Folgezeit tatsächlich nachgebessert und verschiedene Aspekte präzisiert.

Konzept mit Sollbruchstellen

Die Kritik von Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen dauert dennoch an – sie bemängeln insbesondere, dass die Überwachungsgesetze in den USA nicht oder nur unwesentlich geändert wurden. Schon vor dem Inkrafttreten des neuen Konzepts ist absehbar, dass es wie sein Vorgänger Safe Harbor gerichtlich überprüft werden wird.

Aber auch die Kommission scheint mit dem Ergebnis ihrer umfassenden Verhandlungen mit den USA nicht so richtig zufrieden zu sein: Nach Medienberichten soll EU-Justizkommissarin Vera Jourova "nicht glücklich" und "nicht absolut zufriedengesellt" sein. In diesem Zusammenhang verwies sie zugleich auf die in der Entscheidung zum Datenschutzschild eingebauten Sollbruchstellen. Denn die Kommission hat sich verpflichtet, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben laufend zu überwachen und in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob sie ihre jetzt getroffene Entscheidung anpassen, aussetzen oder gar insgesamt aufheben muss.

Anzeige

Keine nachhaltige Rechtssicherheit

Für datenverarbeitende Unternehmen in der EU trägt der EU-US Privacy Shield deshalb nur sehr bedingt zur Rechtssicherheit bei. Denn viele Unternehmen sind im Rahmen laufender Geschäftsprozesse auf die transatlantische Übermittlung von Daten angewiesen. Selbst wenn sich Empfänger in den USA (wohl in einigen Monaten) erstmals im Rahmen des neuen Datenschutzschildes selbst zertifizieren können, müsste bei einer gerichtlichen Entscheidung gegen das neue Konzept oder bei dessen Aufhebung durch die Kommission die Suche nach Alternativen erneut beginnen.

Möglicherweise werden sich die Verantwortlichen in den Unternehmen entscheiden, auf eine Datenübermittlung auf Basis des Privacy Shield zu verzichten und stattdessen z.B. die EU-Standardvertragsklauseln einsetzen. Auch diese sind allerdings nach der Safe Harbor-Entscheidung nicht unumstritten; die irische Datenschutzbehörde hat bereits angekündigt, auch sie gerichtlich überprüfen zu lassen.

Ruhe wird in die Debatte also auch durch Privacy Shield nicht einkehren. Unternehmen, die gehofft hatten, das Thema zu den Akten legen zu können, werden sich wohl mindestens bis zur gerichtlichen Überprüfung des neuen Abkommens gedulden müssen. Vor der Notwendigkeit, die eigenen Konzepte für internationale Datenübermittlungen laufend zu überprüfen und anzupassen, schützt der neue Schutzschild jedenfalls nicht.

Der Autor Michael Kamps ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Köln und berät schwerpunktmäßig im Datenschutzrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Michael Kamps, Safe Harbor-Nachfolger Privacy Shield tritt in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19963 (abgerufen am: 13.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • EuGH
    • Europa
    • Internet
    • USA
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Rückseite vom BND-Gebäude in Berlin 13.07.2026
Geheimdienste

Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts:

Mehr Befug­nisse, weniger Kon­trolle für die Geheim­di­enste

Sollte der BMI-Entwurf Wirklichkeit werden, erfüllen sich so gut wie alle Wünsche der Geheimdienstler. Die sollen neue Eingriffsrechte erhalten, die Datenschutzkontrolle stark eingeschränkt werden. Verfassungsbeschwerden garantiert, mein Niko Härting…

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
1067. Sitzung des Bundesrates: Blick ins Plenum, am Rednerpult steht Markus Söder 10.07.2026
Bundesrat

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht:

Bun­desrat bringt vor der Som­mer­pause eigene Ini­tia­tiven auf den Weg

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
Finger über dem Smartphone, kurz vorm Öffnen einer Messenger-App 09.07.2026
Europaparlament

Kehrtwende im EU-Parlament:

Die Chat­kon­trolle kommt doch

Private Chats können bald wieder nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch durchsucht werden. Das EU-Parlament billigte eine befristete Datenschutzausnahme, um die lange gestritten wurde. Es gab Proteste und zusätzliche Änderungen forderte es auch.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH