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Patentkrieg Samsung vs. Apple: ETSI-FRAND rettet das iPhone 4S

von Dr. Anette Gärtner, LL.M.

26.10.2011

iPhone 4S

© Apple Deutschland - apple.com/de

Die Kontrahenten im Patentkrieg stehen sich in vielen Ländern gegenüber. Zuletzt hat das LG Den Haag es abgelehnt, den Vertrieb des iPhone 4S vorläufig zu stoppen. Für Apple-Fans eine gute Nachricht. Für Patentinhaber weniger, meint Anette Gärtner mit Blick auf das Argument des Gerichts: Samsung müsse über die Erteilung einer Patentlizenz zu fairen Konditionen verhandeln.

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Apple führt einen Feldzug gegen die Verbreitung von "Android" und die Produzenten von Smartphones sowie Tablet PCs, auf denen dieses Betriebssystem läuft. Darunter auch der südkoreanische Hersteller Samsung. Am Anfang der Streitigkeiten in Europa standen Entscheidungen der Gerichte in Den Haag und Düsseldorf, mit denen Samsung der Vertrieb von Geräten der Galaxy-Familie untersagt wurde.

Der Gegenschlag ließ nicht lange auf sich warten. Mit einem Feuerwerk paralleler Verfahren vor europäischen Gerichten (in den Niederlanden, Italien und Frankreich) sowie in Japan, Südkorea und Australien will Samsung Apple zwingen, den Vertrieb seines iPhone 4S einzustellen. In den Niederlanden war der Vorstoß jedoch nicht erfolgreich. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2011 (Az. 398308 / KG ZA 11-818) verweigerte das Landgericht Den Haag Samsung einstweiligen Rechtsschutz gegen Apple.

Streit über die Verletzung standard-essentieller Patente

Samsung war der Ansicht, Apple verletze vier seiner Europäischen Patente, die für den 3G-Mobilfunkstandard essentiell sind. Apple wandte dagegen ein, man habe im April 2011 um Lizenzen nachgesucht, Samsung sei aber nicht zu einer Lizenzierung unter fairen und angemessenen Bedingungen (fair, reasonable and non-discriminatory, "FRAND") bereit gewesen.

Hintergrund der Diskussion ist, dass Samsung sich an der Entwicklung des 3G-Mobilfunkstandards beteiligt und dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) die vier Europäischen Klagepatente als "essentiell" gemeldet hatte. Essentiell bedeutet, dass 3G-standardkonforme Geräte nicht betrieben werden können, ohne den geschützten Gegenstand der Patente zu nutzen. Weiterhin hatte sich Samsung entsprechend der ETSI IPR Policy bereit erklärt, Interessenten zu fairen und angemessenen Konditionen Lizenzen zu erteilen (so genannte ETSI-FRAND-Erklärung).

Diese Erklärung der Lizenzbereitschaft erwies sich im holländischen Verfahren als Stolperstein. Das Landgericht Den Haag folgte zwar nicht der Ansicht von Apple, wonach Samsung durch seine ETSI-FRAND-Erklärung bereits eine Lizenz erteilt habe und daher die Nutzung der Klagepatente nicht mehr untersagen könne. Das Gericht verwehrte Samsung aber die Durchsetzung seiner Patente mit dem Argument, dies komme einem Rechtsmissbrauch gleich, weil Samsung nicht wirklich zu einer Lizenzierung unter fairen Konditionen bereit gewesen sei.

Bedeutung der Entscheidung im europäischen Kontext

Damit stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Entscheidung insbesondere auch im europäischen Kontext zukommt. Aus Deutschland als dem Staat, in dem die ganz überwiegende Zahl aller Patentstreitigkeiten in Europa geführt wird, sind bislang nur zwei Verfahren bekannt, in welchen sich die Beklagte erfolgreich auf die ETSI-FRAND-Erklärung berufen hat. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008, die teilweise scharf kritisiert wurde, lehnte das Landgericht Düsseldorf eine Verurteilung wegen Patentverletzung ab, weil das Lizenzangebot der Klägerin nicht fair gewesen sei. Zwei Jahre später ordnete das OLG Karlsruhe in einem anderen Verfahren die Einstellung der Zwangsvollstreckung mit der Begründung an, der Beklagten stünden möglicherweise aufgrund der ETSI-FRAND-Erklärung Einwendungen zu.

Aus Sicht der Patentinhaber ist die Entwicklung nicht unbedenklich. Wer sich an der Entwicklung von Standards beteiligt, seine Patente einbringt und eine ETSI-FRAND-Erklärung abgibt, muss sich daran festhalten lassen. Das heißt, die betreffenden Patente können nicht mehr frei verwertet und klageweise durchgesetzt werden. Solange sich die Parteien darüber streiten, welche Konditionen fair und angemessen sind, trägt der Patentinhaber das Bonitätsrisiko. Er muss hinnehmen, dass der vermeintliche Verletzer den Gegenstand des Patents nutzt, ohne Lizenzgebühren zu zahlen oder wenigstens zu hinterlegen. Ein wenig befriedigendes Ergebnis.

Abzuwarten bleibt, ob die französischen und italienischen Richter in den Parallelverfahren der Ansicht ihrer Kollegen aus Den Haag folgen, oder ob sie einen eigenen Weg einschlagen.

Dr. Anette Gärtner, LL.M. ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Counsel im Frankfurter Büro der internationalen Anwaltssozietät Clifford Chance.

 

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Anette Gärtner, Patentkrieg Samsung vs. Apple: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4659 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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