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Ökozid als internationales Verbrechen: "Wir haben eine große Chance, ein Umdenken zu bewirken"

von Dr. Franziska Kring

11.11.2021

Kontaminiertes Wasser.

Tomas Vynikal - stock.adobe.com

Umweltzerstörung als Straftat des Römischen Statuts – das fordern NGOs seit langem. Landen Staatschefs bald im Gefängnis, weil ihr Verhalten zu schweren Naturschäden führt? Ein Expertengremium hat eine neue Definition des Ökozids vorgelegt.

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"Sie können keine staatliche Genehmigung für die Tötung von Menschen für Ihr neues Geschäftsvorhaben erlangen, aber Sie können eine Bergbau-, Bohr- oder Abholzungslizenz für Vorhaben beantragen, die Ökosysteme zerstören, das Klima destabilisieren und antike Heiligtümer vernichten können. Die Rechtfertigung solcher Projekte ermöglicht die fortschreitende Zerstörung der lebenswichtigen Ökosysteme der Erde. Das ist Ökozid, eine der Hauptursachen der Klimakrise" (übersetzt aus dem Englischen; Anm. d. Red.).  

Jojo Mehta, Mitgründerin und Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation (Non-governmental Organization, NGO) "Stop Ecocide International", fand deutliche Worte beim Gipfel der Global Legislators Organisation (GLOBE) in Edinburgh, der an zwei Tagen parallel zur 26. Klimakonferenz ("Conference of the Parties to the United Nations Framework Convention on Climate Change, COP26) stattfand. GLOBE ist ein internationales Netzwerk von Parlamentariern, die sich für eine bessere Regierungsführung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung einsetzen wollen. Seit seiner Gründung vor fast 30 Jahren veranstaltet GLOBE Gipfeltreffen zeitgleich mit den COPs.

Sechs Jahre nach der 21. Klimakonferenz, auf der sich die Staaten auf das Paris-Übereinkommen geeinigt haben und die Erderwärmung maximal auf zwei Grad, im "besten" Falle 1,5 Grad begrenzen wollen, versammeln sich die Regierungschefs aus rund 200 Staaten – aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verspätet – in Glasgow.

Die Vorzeichen sind jedoch ähnlich wie bei der Auflage davor: Der sechste Bericht des Weltklimarats wirft ein düsteres Licht auf die Zukunft und warnt vor einem drastischen Temperaturanstieg und zunehmenden Extremwetterereignissen. Vor diesem Hintergrund beratschlagen die Staaten immer noch, wie sie die globale Erwärmung eindämmen können. Vielen Vertreterinnen und Vertretern von NGOs, aus der Wissenschaft und der Anwaltschaft reicht das nicht aus. Sie fordern strafrechtliche Sanktionen für die Zerstörung der Umwelt.

Neuer Straftatbestand im Römischen Statut?

"Schwerste Handlungen oder Unterlassungen, die zu Umweltschäden führen, sollen auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden", sagt Prof. Dr. Christina Voigt, Professorin für internationales Umweltrecht an der Universität Oslo. Sie war Teil des "Unabhängigen Expertengremiums für die Legaldefinition von Ökozid", das Stop Ecocide im November 2020 auf Nachfrage einiger schwedischer Abgeordneter einberief. Bei COP26 ist sie unter anderem als Mitglied der norwegischen Delegation vertreten.

Als Co-Vorsitzende des Gremiums fungierten Philippe Sands, renommierter Rechtsanwalt und Professor für Internationales Recht am University College London, und Dior Fall Sow, die unter anderem erste Staatsanwältin des Senegals und Beraterin des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) war.

Maßgeblich geprägt wurde die Diskussion um die Anerkennung des "Ökozids" als internationales Verbrechen von der im Jahre 2019 verstorbenen schottische Rechtsanwältin Polly Higgins, die auch Mitgründerin von Stop Ecocide war. Schon 2010 forderte sie, den Ökozid als fünftes Verbrechen unter der Jurisdiktion des IStGH einzustufen – neben Völkermord, Verbrechen gegen Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression – und das Römische Statut des IStGH dementsprechend zu ergänzen. Die bisherigen Versuche scheiterten jedoch.

Individuelle Verantwortung der Entscheidungsträger

An das Werk von Higgins knüpfte das Expertengremium nun an. Über mehrere Monate erarbeiteten zwölf Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Staaten und mit unterschiedlichen Expertisen eine neue Definition des Verbrechens, die sie im Juni 2021 vorlegten.

Unter Ökozid sollen demnach "rechtswidrige oder willkürliche Handlungen" fallen, "die mit dem Wissen begangen werden, dass dadurch eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht". Der zweite Absatz der vorgeschlagenen Ergänzung des Römischen Statuts enthält Begriffserklärungen der einzelnen Bestandteile der Definition.

Die Schäden müssen demnach – anders als bei den anderen Verbrechen unter der Jurisdiktion des IStGH – nicht notwendigerweise mit menschlichen Schäden zusammenhängen. Ausreichend sind reine Naturschäden. "Die Definition stützt sich auf den Eigenwert der Natur. Das bedeutet aber noch nicht, dass der Natur als solcher eigene Rechte zustehen", erklärt Voigt.

Das Römische Statut etabliert eine individuelle Verantwortung. Bestraft werden nicht die Staaten oder Unternehmen als solche, sondern die Personen, die dahinterstehen. "Das können Staats- und Regierungschefs oder Geschäftsführer von Unternehmen sein. Wir haben die Definition bewusst abstrakt gehalten, um Raum für eine Auslegung zu lassen", ergänzt sie.

Die neue Definition umfasst sowohl rechtswidrige als auch rechtmäßige Handlungen und Unterlassungen, die zu schweren Umweltschäden führen. Das sei sehr wichtig, erklärt Voigt. "Viele Verhaltensweisen mit schwerwiegenden Folgen für die Umwelt stehen im Einklang mit existierenden Gesetzen. Wir wollten auch diese Taten erfassen."

Erste Schritte auf nationaler Ebene

Im Vorfeld von COP26 sprachen sich mehrere Organisationen für die Kriminalisierung von Ökozid aus, darunter das "International Corporate Governance Network", eine Vereinigung von Anlegerinnen und Anlegern aus verschiedenen Staaten mit Unternehmenswerten in Höhe von insgesamt 59 Billionen Euro. Auch der erstmals einberufene globale Klima-Bürgerrat ("Global Citizens' Assembly"), der aus 100 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern besteht und die Weltklimakonferenz begleitet, forderte, Ökozid "als Verbrechen im internationalen und nationalen Recht" zu kodifizieren, "das für Regierungen und Unternehmen gilt".

Ob und wann Regierungschefs auf internationaler Ebene für die Zerstörung der Umwelt zur Verantwortung gezogen werden können, bleibt abzuwarten. In Frankreich ist Ökozid mittlerweile eine Straftat. Nach einem Ende August 2021 verabschiedeten Gesetz drohen für diejenigen, die "schwere und dauerhafte Schäden für die Gesundheit, die Flora, die Fauna oder die Qualität der Luft, des Bodens oder des Wassers verursachen", bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe oder Bußgelder in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro.

"Auch in Deutschland gibt es viel Bewegung", so Wolf Hingst, Leiter der deutschen Zweigstelle von Stop Ecocide. Die Linke forderte in ihrem Wahlprogramm die "Einführung des Straftatbestandes des Ökozids als Verbrechen ins deutsche Strafrecht und ins Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes". "Wir haben es in Gesprächen geschafft, das Thema 'Ökozid' in die Koalitionsverhandlungen hineinzubekommen. Es wird in den Arbeitsgruppen der Koalitionsgruppen diskutiert – das Ergebnis ist aber noch offen."

Ohnehin hält Voigt Änderungen in den nationalen Rechtsordnungen für einen entscheidenden Schritt: "Es sollte mehr Staaten geben, die auf nationaler Ebene Umweltstraftaten etablieren. Die Strafverfolgung sollte dort stattfinden", sagt sie.

"Entscheidungsträger von Gesellschaften und Staaten wollen keine Straftäter sein"

Das Mandat des Expertengremiums endete mit der Vorlage der Legaldefinition. Jetzt gilt es, der Öffentlichkeit das Potenzial der neuen Definition zu erklären. "Es wäre ein großer Erfolg, wenn sich Abgeordnete das Konzept ansehen und entsprechende Gesetzentwürfe in nationale Parlamente einbringen", sagt Voigt.

Bis es tatsächlich zu einer Aufnahme des Ökozids in das Römische Statut kommt, muss aber noch viel passieren. Zunächst müsste ein Vertragsstaat nach Art. 121 eine entsprechende Änderung vorschlagen und dem UN-Generalsekretär unterbreiten. Dieser leitet den Vorschlag an alle Mitgliedstaaten weiter, die auf der nächsten Versammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, ob der Vorschlag behandelt werden soll.

Stiftungen wie Stop Ecocide werden weiter auf die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen hinarbeiten. In einer Podiumsdiskussion am 30. November 2021 werden Expertinnen und Experten im Umweltrecht über die neue Definition und die Auswirkungen einer Strafbarkeit des Ökozids debattieren.

Auch durch die Klimaklagen, die sich international mehren, werde das Bewusstsein für den Klimaschutz geschärft – die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen hätte jedoch eine ganz andere Signalwirkung, sagt Voigt: "Die Klimaklagen zielen vor allem darauf ab, dass ein Verhalten für unrechtmäßig erklärt wird oder Staaten und Unternehmen dazu angehalten werden, mehr für den Klimaschutz zu tun." Das sei wichtig. Ökozid habe aber eine weitreichendere Botschaft: "Unrechtmäßig zu handeln ist eine Sache. Eine Straftat gegen die Umwelt zu begehen, eine andere. Entscheidungsträger von Gesellschaften und Staaten wollen keine Straftäter sein", so Voigt. "Wir haben eine große Chance, ein Umdenken zu bewirken."

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Ökozid als internationales Verbrechen: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46619 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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