Unter der Woche keine Zeit gehabt, LTO zu lesen? Wir haben die zehn meistgelesenen Artikel der vergangenen Woche zusammengestellt. Darunter: Wie überlastet sind unsere Richter? Nutzt die NPD das BVerfG als Bühne? Dürfen Kranke zum Eigengebrauch Cannabis anbauen? Und wie teuer dürfen die Behandlungskosten für einen angefahrenen Hund ausfallen, um dafür noch vollen Schadensersatz zu bekommen?
10. Von Wahl- zu Pflichtverteidiger – Gustl Mollath vertraut Anwälten weiterhin
Mollaths Anwälte legen am Mittwoch überraschend ihr Mandat nieder. Mollath habe das Vertrauen in seine Verteidiger verloren, heißt es. Kurz darauf dementiert der Angeklagt und versichert, seinen Verteidigern durchaus zu vertrauen. Diese sitzen nun auch weiterhin an Mollaths Seite. Als Pflichtverteidiger.
9. Die 10 beliebtesten BVerfG-Entscheidungen – Rauchverbot, Kopftuchverbot, Parteiverbot
Es sind eine ganze Menge Verbote, mit denen sich das BVerfG seit seinem Bestehen schon befassen musste. Nicht immer hob es sie auf. Die Entscheidungen stoßen häufig auf ein geteiltes Stimmungsbild in der Bevölkerung. Ein Urteil erreicht aber Zustimmungswerte auf DDR-Niveau.
8. AG München zu angefahrenem Hund – "Wert" des Tieres nicht maßgeblich
Wer einen Hund schuldhaft anfährt und dadurch verletzt, hat Schadensersatz für die Behandlungskosten zu leisten. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des AG München, spielt dabei der finanzielle Wert des Hundes für die Höhe der zu erstattenden Kosten grundsätzlich nur eine untergeordnete Rolle.
7. VG Köln ermöglicht Cannabis-Anbau – Als "Notlösung" erlaubt
Cannabis darf unter bestimmten Voraussetzungen in den eigenen vier Wänden angebaut werden. Es müsse aber sicher sein, dass Dritte keinen Zugriff bekämen. Fünf Anträge auf Eigenanbau hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgelehnt. Über drei muss es nun neu entscheiden, urteilte das VG Köln am Dienstag.
6. 90.000 Euro Schadensersatz – Auch Spam-Mails müssen täglich gelesen werden
Neben Betrugsversuchen und Werbung für windige Online-Apotheken, landen bisweilen auch Mails im Spam-Filter, die dort eigentlich nichts verloren haben – zum Beispiel ein fristgebundenes Vergleichsangebot. Weil ein Anwalt dieses zu spät entdeckte, hat das LG Bonn ihn zu 90.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Martin W. Huff verblüfft das nicht: Natürlich müssten Anwälte auch ihren Spam täglich prüfen.
5. NPD-Klagen – Das BVerfG als Bühne
Noch bevor die Karlsruher Richter über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrats verhandeln, beschert ihnen die rechtsextreme Partei schon recht viel Arbeit: Mit Antrag um Antrag rügt die NPD, dass ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt wird. Eine geschickte PR-Strategie, mit der die Partei nur gewinnen kann, egal wie die Gerichtsverfahren ausgehen?
4. Als Referendar in der JVA Tegel – Verwaltungsstation im Knast
Wer später einmal als Strafrechtler arbeiten und über Freiheit oder Haft entscheiden will, der sollte sich zuvor selbst einen Eindruck davon verschaffen, was eine Gefängnisstrafe eigentlich bedeutet, findet Simon Winter. Seine Verwaltungsstation verbrachte er deshalb in der JVA in Tegel – der größten Deutschlands.
3. NSU-Prozess wird wieder unterbrochen – Zeuge geht lieber in die Kneipe
Mit einer skurrilen Begründung ist ein Zeuge im NSU-Prozess seiner Ladung vor Gericht nicht nachgekommen: Er sei zwar zunächst in einen Zug nach München gestiegen, habe dann aber "etwas trinken müssen" und sich eine Wirtschaft gesucht, teilte das OLG München am Mittwoch mit.
2. 10 Toilettengänge vor Gericht – Von wegen stilles Örtchen
Kann man den Job verlieren, wenn man während der Arbeitszeit auf der Toilette schläft? Oder strafrechtlich belangt werden, weil man dort raucht? Was kann man machen, wenn der Nachbar ein Stehpinkler ist? Und ist eine Toilette wirklich ein WC? Antworten der Gerichte auf diese und andere Fragen rund um das stille Örtchen präsentiert Arnd Diringer.
1. Überlastete Justiz – "Ich wollte nicht enden wie meine älteren Kollegen"
Im Saarland quittiert ein Richter auf Probe den Dienst – ohne Pläne für die Zukunft. Seine Gründe macht er öffentlich: Die Arbeitsbelastung sei so hoch, dass Verfahren verschleppt und unsachgemäß beendet würden. Damit nicht zu viel eingestellt wird, gebe es Strafquoten – zur Entlastung aber wiederum die Ansage "Strafbefehl statt Anklage", notfalls auch gegen das Gesetz. Alles falsch, meint das Justizministerium.
LTO-Redaktion
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Überlastete Justiz, Cannabis-Anbau, Referendar im Knast . In: Legal Tribune Online, 26.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12684/ (abgerufen am: 19.04.2024 )
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