Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 05:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/landtagswahlen-baden-wuerttemberg-rheinland-pfalz-tv-debatte-swr-afd-ausgeladen
Fenster schließen
Artikel drucken
18235

Rundfunkrechtler kritisiert Entscheidung des SWR: "Die AfD könnte klagen"

von Constantin Baron van Lijnden

22.01.2016

Fernsehstudio (Symbolbild)

Bild: © blickgerecht - fotolia.com

Auf Druck von SPD und Grünen hat der SWR die AfD nicht wie geplant zur TV-Debatte vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz eingeladen. Eine nicht nur journalistisch falsche Entscheidung?

Anzeige

Am 13. März wird in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz gewählt. Drei Tage vorher richtet der Südwestrundfunk (SWR) Livedebatten der Spitzenkandidaten beider Länder im Fernsehen aus. Dort sollte auch die Alternative für Deutschland (AfD) vertreten sein, die nach aktuellen Umfragewerten bei acht (Rheinland Pfalz) bzw. elf (Baden-Württemberg) Prozent liegt, höchstwahrscheinlich also in beide Landesparlamente einziehen wird. Aktuell ist sie dort noch nicht vertreten.

Das war für den SWR in der Vergangenheit allerdings kein Grund, Parteivertreter nicht einzuladen. Vor den Wahlen 2011 lud er auch die Grünen und die Linkspartei ein, obwohl zum damaligen Zeitpunkt nur die Grünen im Landtag saßen, und auch das nur in Baden-Württemberg.

Genauso wollte der Sender diesmal auch mit der Alternative für Deutschland verfahren. Doch als der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärten, sie würden die Sendung in dem Fall boykottieren, knickte der Sender ein. Mit "zusammengebissenen Zähnen" habe man die Erklärung zur Kenntnis genommen, so der zuständige Intendant Peter Boudgoust. Die Entscheidung der Regierungsparteien halte er für falsch, aber ohne ihre Teilnahme wäre die Debatte eine Farce. "Wir machen es so, weil wir uns an zwei Grundsätzen zu orientieren haben - dem gesetzlichen Informationsauftrag und der Verpflichtung zur Chancengleichheit", so die Erklärung.

Auswahlkriterien müssen stimmig sein

In den Medien stieß die Entscheidung auf einhellige Kritik: Redaktionen dürften sich ihr Programmkonzept nicht von der Politik diktieren lassen. Aus Protest gegen den Druck der Parteien und das Nachgeben des Senders erklärte sodann am Donnerstag die CDU-Landeschefin Julia Klöckner, dass sie nun ihrerseits nicht teilnehmen werde. Die Debatte in Rheinland-Pfalzdürfte damit insgesamt in Frage stehen – neben der CDU sind dort nur die SPD und die Grünen im Landtag vertreten. Der baden-württembergische CDU-Kandidat Guido Wolf will nach Informationen der FAZ indes weiterhin teilnehmen.

Der Direktor des Mainzer Medieninstituts Prof. Dieter Dörr hält die Entscheidung des SWR nicht nur in journalistischer Hinsicht für misslungen. Öffentlich-rechtliche Rundfunksender könnten zwar prinzipiell frei entscheiden, wen sie einladen und wen nicht – "aber das Konzept muss dem Grundsatz der Chancengleichheit und der Staatsferne genügen". Er verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (v. 30.08.2002, Az. 2 BvR 1332/02).

Damals hatte Guido Westerwelle als Spitzenkandidat der FDP sich gegen seine Nicht-Einladung zum Kanzlerduell von ARD und ZDF gewehrt. "Zwar ohne Erfolg," sagt Dörr, aber der Unterschied bestehe darin, dass die Sender damals ein in sich schlüssiges Programmkonzept gehabt hätten, wonach nur die beiden Kandidaten auftreten sollten, die realistische Aussichten hatten, Bundeskanzler zu werden. "Wenn der SWR seiner Auswahl von Anfang an ein ähnliches, nachvollziehbares Relevanzkriterium, nach dem die AfD ausscheidet, zugrunde gelegt hätte, wäre das juristisch kein Problem gewesen – der MDR beispielsweise lädt auch nur Kandidaten von aktuell im Landtag vertretenen Parteien ein. Aber das Konzept des SWR war gerade ein anderes; dieses dann im Nachhinein gezielt den Wünschen und Interessen der Regierungsparteien anzupassen, halte ich für eine Verletzung der erwähnten Grundsätze", so der Medienrechtler.

Politik darf nicht in redaktionelle Freiheit eingreifen

Seiner Ansicht nach hätte ein verwaltungsgerichtlicher Eilantrag der AfD, notfalls gefolgt von einem weiteren vor dem Landesverfassungsgericht, daher Aussicht auf Erfolg - "auch wenn es dazu wohl eher nicht kommen wird – die Werbewirkung dieser Geschichte ist für die Partei ja ganz erheblich."

Den im Zuge der Debatte aufgekommenen Vorwurf politischer Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch jenseits der SWR-Affäre hält Dörr im Grundsatz nicht für falsch, im Detail aber für überzogen: "Dass die Parteien und staatlichen Vertreter Einfluss ausüben, ist ja selbstverständlich – sie schaffen schließlich den gesetzlichen Rahmen und sitzen im Rundfunkrat, der die Intendanten der Sendeanstalten wählt. Dort dürfen sie aber seit der ZDF-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2014 nur noch gemeinsam maximal ein Drittel der Gremienmitglieder stellen; beim SWR ist dies auch schon umgesetzt."

Zudem ist der Einfluss der Rundfunkräte nur ein mittelbarer: Der Rundfunkrat berät den Intendanten bei allen programmrelevanten Fragen. Dass gewisse Wunschvorstellungen zur Programmgestaltung von staatlichen oder einer Partei angehörenden Gremienmitgliedern sanft oder auch nachdrücklich signalisiert würden, komme allerdings vor. "Deshalb ist es auch so wichtig, selbstbewusste Intendanten und Chefredakteure zu haben, die sich in ihre redaktionelle Unabhängigkeit nicht reinreden lassen. Denn kaum etwas ist für das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so fatal, wie wenn der Eindruck entsteht, er sei Sprachrohr der Regierung."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Rundfunkrechtler kritisiert Entscheidung des SWR: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18235 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Urheber- und Medienrecht
    • AfD
    • Fernsehen
    • Journalismus
    • Landtagswahlen
    • Parteien
    • Politik
Dr. Ulrich Vosgerau beim OVG NRW in Münster 10.03.2026
AfD

AfD-nahe Stiftung scheitert vorm OVG NRW:

Der Bund muss für das Jahr 2021 keine För­der­gelder nach­zahlen

Parteinahe Stiftungen werden mit viel Geld vom Bund gefördert. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte 2021 keine Förderung erhalten und zog vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Das aber entschied nun: Der Bund muss nicht nachzahlen.

Artikel lesen
Jens Spahn (CDU) 09.03.2026
Coronavirus

GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen:

"Keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für eine Straftat"

Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.

Artikel lesen
Martin Vincentz gilt als Vertreter des eher gemäßigten Flügels in der AfD 06.03.2026
AfD

Neue AfD-Jugend in NRW wird zum Verdachtsfall:

Neuer Name, altes Per­sonal

Andere Bezeichnung, aber nach Einschätzung der Behörden die gleiche Organisation: Bereits kurz nach ihrer Gründung ordnet der NRW-Verfassungsschutz den neuen Landesverband der AfD-Jugend "Generation Deutschland" als Verdachtsfall ein.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podiumsdiskussion zur aktuellen politischen Lage in Deutschland, beleuchtet durch nationale Symbole und die AfD. 28.02.2026
Podcast

AfD-Einstufung / Überlastete Justiz / Selbstbestimmungsgesetz:

Die feine Linie zwi­schen "starkem Ver­dacht" und "gesi­chert rechts­ex­trem"

AfD “nicht gesichert rechtsextremistisch” - Niederlage für den Verfassungsschutz? So einfach ist es nicht. Außerdem im Podcast: Wie überlastet ist die Justiz wirklich? Geschlechtseintrag ändern, um befördert zu werden - ein Dienstvergehen?

Artikel lesen
Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa" 27.02.2026
Asyl

GEAS-Umsetzung in Deutschland:

Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

Artikel lesen
Alice Weidel und Tino Chrupalla mit weiteren Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag 27.02.2026
AfD

Reaktionen auf den Kölner AfD-Beschluss:

Zwi­schen "Klat­sche für Faeser" und "unbe­rech­tigtem Tri­umph­ge­heul"

Am Donnerstagnachmittag überraschte das Verwaltungsgericht Köln mit einem Beschluss zur Hochstufung der Bundes-AfD. Es ist "nur" ein Beschluss, mit 55 Seiten aber auch ein sehr umfangreicher. Nun beginnt der Streit, wie er zu deuten ist.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IP-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von Techtronic Industries ELC GmbH
Le­gal Coun­sel (f/m/d) EMEA

Techtronic Industries ELC GmbH , Win­nen­den

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Rechts­an­wält*in (m/w/d) im Be­reich In­tel­lec­tual Pro­per­ty -...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Raue PartmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d)

Raue PartmbB , Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Die einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz

24.03.2026, Hamburg

Einführung KI-Verordnung – Anforderungen und Umsetzung

24.03.2026

Das rechtsschutzversicherte Mandat – Vertiefung

24.03.2026

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

24.03.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Wahrheitsfindung in der Praxis

24.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH