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Klimaklage gegen 32 Staaten: "Wenn die Regie­rungen ver­sagen, muss der EGMR ein­sch­reiten"

von Dr. Franziska Kring

26.09.2023

Martim Duarte Agostinho, Catarina dos Santos Mota, Cláudia und Mariana Duarte Agostinho (v.l.n.r.) sind vier der sechs Beschwerdeführenden, die von der EU mehr Klimaschutz erreichen wollen und dafür vor den EGMR zogen.

Martim, Catarina, Cláudia, Mariana und zwei weitere junge Portugiesen klagen vor dem EGMR gegen Deutschland und 31 weitere Staaten. Foto: Marcelo Engenheiro.

Sechs junge Portugiesen fordern von Deutschland und 31 weiteren Staaten mehr Klimaschutz. Die globale Erwärmung betreffe ihre Generation am stärksten. Am Mittwoch verhandelt der EGMR.

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Es ist ein bisschen wie David gegen Goliath: Sechs portugiesische Heranwachsende verklagen 32 Staaten, darunter alle Mitglieder der Europäischen Union (EU), zudem Norwegen, Großbritannien, die Türkei, die Schweiz und Russland. Ursprünglich richtete sich die Individualbeschwerde auch gegen die Ukraine.* Nach der russischen Invasion in die Ukraine nahmen die Beschwerdeführenden davon jedoch Abstand. Mit ihrer Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) möchten sie erreichen, dass die Staaten ihre Klimaziele ambitionierter gestalten und ihre weltweit verursachten Emissionen reduzieren. Am Mittwoch findet die mündliche Verhandlung in Straßburg statt (Duarte Agostinho and Others v. Portugal and 32 Others, Application no. 39371/20).

Unterstützt werden die jungen Beschwerdeführenden im Alter zwischen elf und 24 Jahren von der Nichtregierungsorganisation Global Legal Action Network (GLAN). Deren Geschäftsführer Dr. Gearóid Ó Cuinn ordnet den Fall in einem Pressegespräch von GLAN ein: "Er ist beispiellos in seinem Ausmaß und seinen Folgen und geht in die Rechtsgeschichte ein. Noch nie zuvor mussten sich so viele Länder vor irgendeinem Gericht auf der Welt verteidigen", sagt Ó Cuinn.

Dass auch der EGMR dem Fall große Bedeutung zumisst, zeigt sich darin, dass er vor der Großen Kammer verhandelt wird. Das passiert nur äußerst selten, nämlich wenn es um grundsätzliche Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geht.

Grundsätzlich werden Beschwerden nach Art. 41 S. 1 der Verfahrensordnung des EGMR in der Reihenfolge behandelt, in der sie für die Prüfung reif sind. Nach S. 2 können die Kammer oder ihr Präsident aber bestimmten Beschwerden den Vorrang einräumen. Schon kurz nach ihrer Einreichung im September 2020 entschied der EGMR, bei der Individualbeschwerde der portugiesischen Heranwachsenden so vorzugehen. Spannend wird zunächst die Frage sein, ob er die Beschwerde als zulässig erachtet.

Muss man vorher alle 32 Staaten verklagen?

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Individualbeschwerde ist nach Art. 35 Abs. 1 EMRK ist die Erschöpfung sämtlicher innerstaatlicher Rechtsbehelfe. Die Beschwerdeführenden haben sich aber direkt an den EGMR gewendet. Ihr Argument: Angesichts der fortschreitenden Erderwärmung und den schon jetzt spürbaren Auswirkungen sei es dringend erforderlich, so schnell wie möglich etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen. Es wäre eine unverhältnismäßige Belastung, wenn sie, die aus einkommensschwachen Familien stammen, den Rechtsweg vor den nationalen Gerichten jedes Mitgliedstaates ausschöpfen müssten.

Auch der EGMR scheint diesen Standpunkt nicht von vornherein zu verwerfen. Beschwerden, die klar unzulässig sind, werden einem Einzelrichter vorgelegt, der diese dann nach Art. 27 Abs. 1 EMRK für unzulässig erklären kann. Das ist in diesem Fall nicht passiert – ein erster Erfolg für die jungen Beschwerdeführenden, der in Portugal viel Jubel auslöste.

Die Portugies:innen – die Geschwister Mariana (11), Martim (20) und Cláudia Duarte Agostinho (24); André (15) und Schwester Sofia dos Santos Oliveira (18) sowie Catarina dos Santos Mota (23) - wohnen in Lissabon bzw. in der Region Leiria in Zentralportugal. Im Jahr 2017 kam es in Portugal, unter anderem in Leiria, zu verheerenden Waldbränden, bei denen mehr als hundert Menschen starben und riesige Waldgebiete zerstört wurden. Diese Waldbrände seien eine direkte Folge der Erderwärmung, argumentieren die Beschwerdeführenden. Sie fordern den EGMR auf, zu handeln: "Die Regierungen auf der ganzen Welt haben die Macht, dies zu stoppen, und die europäischen Regierungen entscheiden sich dafür, dies nicht zu tun. Wenn die Regierungen versagen, uns zu schützen, ist es die Aufgabe des EGMR, einzuschreiten", sagt Catarina dos Santos Mota bei dem GLAN-Pressegespräch, bei dem alle Beschwerdeführenden mit Ausnahme der elfjährigen Mariana anwesend waren.

Erderwärmung betrifft "junge" Generation stärker

Die Beschwerdeführenden berufen sich auf eine Verletzung ihrer Rechte auf Leben aus Art. 2 EMRK und auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK. Aufgrund der Waldbrände, die in Portugal seit 2017 jedes Jahr vorkommen, bestehe für sie die Gefahr gesundheitlicher Probleme. Bereits jetzt hätten einige von ihnen Schlafstörungen, Allergien und Atembeschwerden. Während der Brände könnten sie keine Zeit im Freien verbringen, um zu spielen oder Sport zu machen, und die Schulen seien teilweise geschlossen gewesen. Die Geschwister André und Sofia dos Santos Oliveira machen zudem geltend, aufgrund des Klimawandels komme es im Winter zu starken Stürmen – und ihr Haus in Lissabon liege nah am Meer und sei deshalb besonders gefährdet.

André und Sofia dos Santos Oliveira. Bildrechte: Nuno Gaspar de Oliveira

Zudem werde gerade Portugal von extremen Hitzewellen heimgesucht: "In Portugal sind wir am meisten von der Hitze betroffen. Dieses Jahr hatten wir 43 Grad, und das ist extrem heiß. Im Mai habe ich versucht, für meine Prüfungen zu lernen, aber es ist schwer, sich zu konzentrieren, und das kann sich auf meine Noten auswirken", sagt André dos Santos Oliveira.

Auch das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 EMRK sei verletzt, argumentieren die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die globale Erwärmung betreffe ihre Generation am stärksten – und aufgrund ihres Alters seien die Eingriffe in ihre Rechte stärker als die in die Rechte früherer Generationen. Die Verpflichtungen der Staaten aus der EMRK müssten auch im Lichte von Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ausgelegt werden: Jede Entscheidung, die sie betreffe, müsse auf der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls beruhen.

Staaten halten sich nicht an Pariser Klimaabkommen

Die Beschwerdeführenden berufen sich auch auf das Pariser Klimaschutzabkommen: Die positiven Verpflichtungen aus Art. 2 und 8 EMRK müssten im Lichte von dessen Bestimmungen gelesen werden. Staaten seien verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Maßnahmen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad fortzusetzen. Dem kämen die 32 Staaten nicht nach.

Auch müssten sie Maßnahmen ergreifen, um ihre Beiträge zum Klimawandel angemessen zu regeln, insbesondere ihre Treibhausgasemissionen zu senken, die Ausfuhr fossiler Brennstoffe zu verbieten, ihre Emissionen aus der Einfuhr von Gütern auszugleichen und die Freisetzung von Emissionen im Ausland zu begrenzen.

Aus Sicht der Beschwerdeführenden teilen sich die 32 Staaten die Verantwortung für den Klimawandel – und die Ungewissheit über die Höhe des Anteils eines Landes könne nicht zu dessen Gunsten wirken.

Auch die Klimaseniorinnen klagen

Die Beschwerdeführenden blicken jedenfalls mit Vorfreude auf die bevorstehende Verhandlung: "Es bedeutet mir viel, dass wir endlich das Licht am Ende des Tunnels sehen können. Wir haben lange gewartet und endlich sehen wir die Früchte unserer Arbeit", sagt Martim Duarte Agostinho. 

Die große Bedeutung des Verfahrens zeigt sich auch darin, dass zahlreiche Organisationen sogenannte Drittbeteiligte sind. Vertragsstaaten und betroffene Personen, die nicht Partei in dem Verfahren sind, können auf Antrag beim EGMR Stellungnahmen abgeben und an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen. Unter anderem die Europäische Menschenrechtsbeauftragte und das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen sind Drittbeteiligte und unterstützen die Beschwerdeführenden. Die Europäische Kommission verteidigt hingegen als Drittbeteiligte die EU-Klimapolitik. Bei der Verhandlung am Mittwoch werden die drei Institutionen kurze Stellungnahmen abgeben. 

Für mehr Klimaschutz setzt sich nicht nur die Jugend, sondern auch die ältere Generation ein – zum Beispiel die Klimaseniorinnen, eine Schweizer Organisation mit mittlerweile mehr als 2.000 Mitgliedern mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. Ende März 2023 hat der EGMR ihre Klimaklage verhandelt, mit der sie die Schweiz zu effektiveren Klimaschutzmaßnahmen anhalten wollen. Ein Urteil wird für Ende des Jahres erwartet. 

* In einer früheren Version hieß es Russland. Korrigiert am 27.09.2023, 13;30 (Red.)­.

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Klimaklage gegen 32 Staaten: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52786 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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