Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 23:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/jugendkriminalitaet-erziehung-statt-suehne
Fenster schließen
Artikel drucken
951

Jugendkriminalität: Erziehung statt Sühne

Dr. Kai Bammann

13.07.2010

Fälle wie die Ermordung des Geschäftmannes Dominik Brunners oder auch die tödlichen Attacken der so genannten 20-Cent-Schläger werfen Fragen auf: Kann oder muss nicht verhindert werden, dass polizeibekannte Jugendliche erneut gewalttätig werden? Was steckt hinter dem Jugendstrafrecht, das viele als zu lax wahrnehmen? Und auf welchen Ideen beruht der Jugendstrafvollzug?

Anzeige

Eine Kammer des LG München steht vor der Aufgabe, über die Jugendlichen zu urteilen, die den Geschäftsmann Dominik Brunner getötet haben sollen, als dieser Kinder geschützt hatte. Die Angeklagten, beide polizeibekannt, waren zum Zeitpunkt der Tat im Umfeld der Münchner U-Bahn 17 und 18 Jahre alt. Von der Staatsanwaltschaft wird ihnen Mord zur Last gelegt.

Das Jugendstrafrecht findet bei Jugendlichen ab dem 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anwendung (§§ 1, 3 JGG).

Ab dem 18. Geburtstag gilt für die dann Heranwachsenden zunächst einmal im Grundsatz das Erwachsenenstrafrecht. § 105 JGG räumt hier allerdings bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit ein, nach Jugendstrafrecht zu urteilen, wenn es dem Täter aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung noch an der nötigen Reife fehlt.

(Nach-)Erziehung statt Sühne

Leitlinie bei allen jugendrichterlich angeordneten Maßnahmen ist der "Erziehungsgedanke". Während es im Erwachsenenstrafrecht um die Tatschuld und auch die Sühne der Tat geht, wird die Aufgabe des Jugendstrafrechts eher als eine Form der (Nach-)Erziehung gesehen.

Die Straftat eines Jugendlichen wird als Ausdruck fehlender oder falscher bisheriger Entwicklung verstanden. Mit (abgestuften) jugendstrafrechtlichen Sanktionsformen soll individuell angemessen auf den Entwicklungsstand des Täters reagiert werden.

Dies bedeutet vor allem, dass der Jugendrichter eine geeignete Maßnahme zu finden hat, die dem jungen Täter hilft, seine Defizite auszugleichen, sich in die Gesellschaft zu integrieren und nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung zu treten.

Die im Strafgesetzbuch (StGB) bei den einzelnen Straftaten genannten Strafrahmen, die für erwachsene Straftäter gelten, finden bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht keine Anwendung.

Der Jugendstrafvollzug als Erst-Sozialisierung

Für Jugendliche und Heranwachsende, so sie denn noch nicht hinreichend reif sind, gelten aber nicht nur andere Regeln betreffend die Beurteilung ihres Fehlverhaltens. Auch der Vollzug der verhängten Strafen verläuft anders und verfolgt vor allem gänzlich andere Ziele als der Erwachsenenvollzug.

Während im Erwachsenenstrafvollzug von Resozialisierung gesprochen wird, geht es im Jugendstrafvollzug eher um eine erste Sozialisierung, an der es oftmals mangelt.

Dies mag bei längeren Strafen in Form eines Schulabschlusses oder einer Berufsausbildung geschehen, in anderen Fällen kann es sich um individuelle Trainingskurse (im Anti-Gewaltbereich etc.), soziale oder therapeutische Angebote handeln.

Jugendsünden: Leichtere Kriminalität ist bei Jugendlichen meist vorübergehend

Dieses Vorgehen ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die kriminologische Forschung sich darüber einig ist, dass Jugendkriminalität zwar einerseits (in milden Ausformungen, wie z.B. bei Eigentumsdelikten) relativ häufig auftritt, andererseits in der Regel aber nur eine vorübergehende Phase ist.

Die meisten Jugendlichen wachsen aus der Straffälligkeit heraus, wenn sie einen Beruf finden, eine eigene Familie gründen und sich ihr Leben so festigt.

Nimmt man ihnen diese Chance durch eine frühzeitige Inhaftierung (und damit eine Strafverbüßung gerade in der Zeit, in der Schule, Ausbildung und Aufbau eines selbständigen Lebens anstünden), kann sich eine "kriminelle Karriere" eher verfestigen als dies ansonsten geschehen würde.

Fakten: Die Jugendkrimininalität nimmt (nur) qualitativ zu

Auch hat die Jugendkriminalität in den letzten Jahren nach entsprechenden Studien nicht zugenommen – der Blick hierauf ist lediglich ein anderer geworden. Beobachtet wird jedoch eine andere "Qualität", d.h. z.B. der Effekt, dass Täter bei Körperverletzungen weiter gehen als früher, dass es ihnen an Rücksichtnahme bzw. Empathievermögen fehlt.

Gerade bei Gewalttaten junger Menschen (zunehmend betrifft dies im Übrigen auch Mädchengruppen) spielen hoher Alkoholkonsum und Gruppendynamiken eine besondere Rolle, die auch zu einer Eskalation in der Tatbegehung beitragen können.

Einer der wichtigsten Gesichtspunkte bei der Strafzumessung ist die Prävention. Unterschieden wird hier zwischen Spezialprävention (= positive Einwirkung auf oder Abschreckung des jeweiligen Täters) und Generalprävention (= Normbestätigung und Abschreckung der Allgemeinbevölkerung).

Das Jugendstrafrecht, das sich die Erziehung des individuellen Täters zur Aufgabe gesetzt hat, schließt allerdings Aspekte der Generalprävention aus, d.h. nach allgemein anerkannter Auffassung darf in das Urteil nicht hinein spielen, wie dieses auf die Öffentlichkeit wirkt oder gar zielgerichtet auf andere potentielle Täter einwirken sollte.

Die Jugendstrafe als letztes Mittel

Auch (und in der letzten Zeit zunehmend gerade) Prozesse gegen junge Gewalttäter stehen jedoch im Blickfeld von Medien und beunruhigten Bürgern. Dabei ist oftmals zu beobachten, dass Strafen, die nach den Regeln des Jugendstrafrechts ausgesprochen werden, als zu milde wahrgenommen werden.

Die Jugendstrafe (das heißt tatsächlich eine Haftstrafe) ist aber das letzte Mittel und die härteste Sanktionsform des Jugendstrafrechts, die in der Regel erst zum Zuge kommt, wenn andere Maßnahmen bei vorangegangenen Verurteilungen keinen Erfolg gezeigt haben.

So wird Jugendstrafe als "ultima ratio" entsprechend nur in den Fällen verhängt, wenn "schädliche Neigungen des Jugendlichen" durch die Tat zum Ausdruck gekommen sind oder aber wenn die "Schwere der Schuld" dies erfordert.

Letzteres ist regelmäßig bei schweren Taten der Fall, wenn Menschen erheblich zu Schaden kommen – oder wenn die Beweggründe für die Tat auf einer sehr niedrigen Stufe stehen, wie dies zum Beispiel bei rassistisch motivierten Gewalttaten anzunehmen ist. Beide Voraussetzungen könnten allerdings, unterstellt man den bisher medial kolportierten Tathergang in Sachen Dominik Brunner als zutreffend, bezüglich der beiden Täter vorliegen.

Die Kammer wird nicht nur darüber zu befinden haben, ob sie auf den zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen das Jugendstrafrecht anwendet. Darüber hinaus wird sie sich im Falle einer Verurteilung der Frage zu stellen haben, ob mildere Maßnahmen noch gerechtfertigt sein könnten oder nicht Tat, Tatbegehung und Persönlichkeit der Täter eine Jugendstrafe zwingend erforderlich erscheinen lassen.

Der Autor Dr. Kai Bammann ist Jurist, Diplom-Kriminologe und langjähriger Lehrbeauftragter an der Universität Bremen. Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen in den Bereichen Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie und Rechtsgeschichte.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Jugendkriminalität: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/951 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Brunner (Dominik)
Nachrichten

Brunner-Prozess:

Anwälte legen Revi­sion ein

Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision gegen das Urteil des LG München I eingelegt. "Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen", begründete Anwalt Maximilian Pauls sein Vorgehen am… Artikel lesen
Nachrichten

LG München I:

Urteile im Brunner-Prozess

Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner hat das LG München I beide Angeklagten zu langen Haftsrafen verurteilt, der ältere der beiden Angeklagten wurde wegen Mordes verurteilt. Artikel lesen
Hintergründe

Strafverfahren wegen des Todes von Dominik Brunner:

"Zumindest auch ein Abschreckungssignal"

Die Hauptverhandlung vor dem LG München I bringt jedenfalls für die Öffentlichkeit einige Neuigkeiten ans Tageslicht. Dominik Brunner soll zuerst auf die beiden Angeklagten eingeschlagen haben und letztlich an Herzversagen aufgrund eines angeborenen… Artikel lesen
Nachrichten

Fall Brunner:

Bleibt es bei einer Anklage wegen Mordes?

Der Fall Dominik Brunner sorgte bundesweit für Empörung und Entsetzen. Für die Öffentlichkeit war bislang klar, dass der Geschäftsmann an den Folgen der brutalen Schläge und Tritte von Jugendlichen verstarb. Jetzt wurde bekannt: Die unmittelbare… Artikel lesen
Nachrichten

Kriminalität:

Prozess im Fall Dominik Brunner beginnt

Die Jugendlichen, die im September 2009 an einem bayerischen S-Bahnhof den Manager Dominik Brunner zu Tode geprügelt haben, müssen sich ab Dienstag vor dem LG München I verantworten. Trotz des jugendlichen Alters der beiden Angeklagten hat der… Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Urlaub, Befristung, kollektiv ArbR

19.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

19.12.2025

Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH