Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 05:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/google-testament-kontoinaktivitaes-manager-facebook-tod
Fenster schließen
Artikel drucken
8702

Das Google-Testament: Alles löschen lassen oder weiterleiten

von Claudia Kornmeier

11.05.2013

Computertaste mit Kreuz

© kebox - Fotolia.com

Google will Hinterbliebenen das Leben erleichtern. Deshalb gibt es jetzt einen Kontoinaktivität-Manager, mit dem man schon zu Lebzeiten festlegen kann, was mit dem eigenen Profil nach dem Tod passieren soll. Ein lobenswerter Ansatz, mit dem wohl die geplante EU-Datenschutzverordnung aufgegriffen werden soll, meint der Notar Jörn Heinemann. Er selbst vertraue aber nach wie vor auf Stift und Papier.

Anzeige

Es ist der erste Eintrag mit dem Label "Tod" auf dem offiziellen Google Produkt-Blog. Das Unternehmen stellt darin seinen neuen Google Inactive Account Manager vor – oder in etwas holprigem Deutsch: Kontoinaktivität-Manager, wobei Google anmerkt: "uns ist bewusst, dass das nicht gerade der tollste Name ist".

Dabei muss man gar nicht sterben, damit die neue Funktion interessant wird. Auch wer geschäftsunfähig wird, kann nicht mehr über seine Fotos bei Google+, seine E-Mailpostfach bei Googlemail oder seine Youtube-Favoriten verfügen – ein anderer muss das dann tun oder gleich das gesamte Google-Profil gelöscht werden.

Das Recht auf Vergessen

"Was soll mit Ihren Fotos, E-Mails und Dokumenten geschehen, wenn Sie Ihr Konto nicht mehr nutzen? Bei Google haben Sie die Wahl", preist das Unternehmen den Kontoinaktivität-Manager an, der für +1s, Blogger, Kontakte und Kreise, Drive, Gmail, Google+ Profile, Seiten und Streams, Picasa-Webalben, Google Voice und Youtube gilt.

Das Ganze funktioniert so: Mit der letzten Anmeldung bei Google beginnt eine Frist zu laufen. Deren Dauer kann man selbst festlegen, wobei bisher nur zwischen den Zeiträumen drei, sechs, neun und zwölf Monate ausgewählt werden kann. Kurz vor Ablauf der Frist verschickt der Kontoinaktivität-Manager eine Warnung per E-Mail oder SMS, dass das Konto demnächst als inaktiv eingestuft wird.

Anschließend löscht Google das Konto samt der gespeicherten Daten oder es leitet alle oder einige Daten an eine Person weiter, die man zuvor als vertrauenswürdig angegeben hat. Der Nutzer kann selbst entscheiden, welche Variante ihm lieber ist: alles löschen lassen oder eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen benennen.

"Das Gegenteil von vertraulich"

Der Notar Jörn Heinemann findet diesen Ansatz sehr lobenswert. "Ich denke, Google hat damit bereits auf die kommende EU-Datenschutzverordnung reagiert, die das Recht auf Vergessen im Internet zu einem zentralen Punkt machen will." Im Grunde sei das vergleichbar mit einer Vorsorgevollmacht.

Datenschutzrechtlich sei an der Funktion nichts auszusetzen. "Was in solchen Netzwerken passiert, ist ja im Grunde das Gegenteil von vertraulich."

Ein bisschen willkürlich seien vielleicht die Zeiträume, die Google für die Frist gewählt habe. "Am besten wäre es sicherlich, wenn es gar keine bestimmte Auswahl gäbe und man individuell jeden Zeitraum wählen könnte." Für problematisch hält Heinemann, dass Google nicht sicherstellt, dass die Benachrichtigung auch tatsächlich an die Person geht, die der Verstorbene als Vertrauensperson angegeben hat. "Irgendeine Art von Nachweis wäre da vielleicht schon nicht schlecht. Google schafft sich damit ja sonst nur Folgeprobleme."

Anzeige

Gedächtnismodus bei Facebook, mit Erbschein Zugriff aufs E-Mailpostfach

Neben Google gibt es noch weitere soziale Netzwerke und Portale mit Benutzerkonten: etwa Facebook, Twitter, Xing, E-Bay, Amazon oder Paypal. Viele Internetnutzer speichern ihre Fotos in der iCloud oder bei Dropbox.

All diese Portale gehen sehr unterschiedlich mit dem Tod eines ihrer Nutzer um. Bei Facebook können Angehörige zum Beispiel nur beantragen, dass die Seite in einen Gedenkzustand versetzt wird. Dafür muss man den Tod des Facebook-Nutzers nachweisen, wobei wohl ein Link zu einem Nachruf oder einer Todesanzeige genügt.

"Wenn man nicht von den jeweiligen Portalen und ihren Möglichkeiten abhängig sein will, dann gibt es eigentlich nur noch die Variante, ein Blatt Papier und einen Stift in die Hand zu nehmen, alle Passwörter zu notieren und einer Person von dieser Liste zu erzählen", sagt Heinemann. "Das habe ich so gemacht." Natürlich könne auch dieser Zettel in die falschen Hände geraten.

Überhaupt stehe und falle das ganze System, ob Kontoinaktivität-Manager oder die Old-School-Zettel-Variante damit, dass man eine Vertrauensperson hat, deren Kontakt man bei Google hinterlegen möchte oder der man von der Liste erzählen kann.

Benutzernamen und Passwörter nicht auf einer einfachen Liste, sondern in einem Testament zu dokumentieren, hält Heinemann für keine gute Lösung. "Ein Testament wird nach dem Tod ja vom Gericht eröffnet und kann einfacher eingesehen werden als das Grundbuch."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Das Google-Testament: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8702 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Erbrecht
    • Datenschutz
    • Google
    • Internet
    • Testamente
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Mann, der in einem Podcast über rechtliche Themen diskutiert, hinterlegt mit einem pinken Hintergrund. 09.05.2026
Podcast

Zurückweisungen / Ulmen vs. Spiegel / Freibad / Wal-Wissen:

Ulmen ver­liert gegen den Spiegel – Über­zeugt die Ent­schei­dung des LG Ham­burg?

Folge 58 des LTO-Podcasts, die Themen: Bundesregierung feiert ein Jahr Zurückweisungen an den Grenzen, die Polizei soll Gesichter im Netz abgleichen, der Spiegel durfte so über Ulmen berichten, Ausweispflicht im Freibad und: Dürfen alle wissen, wo…

Artikel lesen
Eingang am Sommerbad Neukölln 06.05.2026
Videoüberwachung

VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder:

Nur mit Aus­weis ins Schwimmbad

Die Berliner Sommerbäder machten in der Vergangenheit mit Schlägereien und Polizeieinsätzen Schlagzeilen. Nun entschied das VG Berlin: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig. Dadurch sei es in den Bädern ruhiger geworden.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die online Produkte auf Amazon durchstöbert, was Brand Abuse und Domain-Grabbing thematisiert. 06.05.2026
Markenrecht

Was tun gegen Markenmissbrauch mit KI-Tools?:

Mar­kenblo­ckieren ist das neue Domain­gr­ab­bing

Mit KI-Tools lassen sich schnell ungeschützte Marken im Netz finden und im Markenregister eintragen – nicht, um sie zu nutzen, sondern um andere Marken zu blockieren. Was hilft?

Artikel lesen
Sitzung des Bundeskabinetts am 29.04.2026 im Bundeskanzleramt 29.04.2026
Organisierte Kriminalität

Beschlüsse des Bundeskabinetts:

Neue digi­tale Ermitt­lungs­maß­nahmen und här­tere Strafen für Umwelt­de­likte

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig Daten automatisiert analysieren und Fotos online abgleichen können. Zudem sollen Umweltdelikte härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.

Artikel lesen
Ansicht einer leeren Küche aus der Perspektive einer Überwachungskamera 23.04.2026
Datenschutz

BGH verhandelt über möglichen DSGVO-Verstoß:

Darf man Mutter und Schwie­ger­mutter heim­lich in der Küche filmen?

Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich Familienmitglieder filmen? Der BGH hat einen eskalierten Familienstreit zu entscheiden. Wegen grundsätzlicher Fragen auch des EU-Datenschutzrechts kommt eine EuGH-Vorlage in Betracht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty / Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH