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2060

Gewerkschaften: Weichenstellung für Bahnmitarbeiter

Dr. Gregor Dornbusch

01.12.2010

Bahn

© Tom Bayer - Fotolia.com

Mitten in den Verhandlungen über einen Branchentarifvertrag bei der Bahn planen zwei der beteiligten Gewerkschaften, sich zusammenzuschließen. Transnet und GDBA hatten sich schon im Jahr 2005 mit der Lokführer-Gewerkschaft GDL zu einer Tarifgemeinschaft verbündet, aus der die GDL 2007 wieder ausschied. Dr. Gregor Dornbusch über mögliche Auswirkungen der Fusion.

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Pläne für einen endgültigen Zusammenschluss von Transnet und GDBA wurden bereits im Sommer des letzten Jahres bekannt. Nachdem das Vorhaben zwischenzeitlich einmal dementiert wurde, soll heute, am 1. Dezember 2010, nun darüber entschieden werden. Alles spricht dafür, dass die Beschlüsse positiv für den Zusammenschluss ausfallen.

Ziel ist - nach eigenen Angaben der beiden Gewerkschaften - eine Erhöhung der Schlagkraft. Das käme durchaus gelegen, steigen doch die Mitgliederzahlen, soweit bekannt, nicht gerade. Transnet hat etwa 220.000, die GDBA noch rund 30.000 Bahnbeschäftigte als Mitglieder. Entsprechend polemisierte die GDL auch dagegen: Das sei der Versuch, aus gemeinsamer Schwäche eine Stärke zu machen. Inwieweit solche Äußerungen den Mitgliederzahlen der GDL aufhalfen, ist allerdings auch offen.

Rechtlich spricht nichts dagegen, wenn sich zwei nicht rechtsfähige Vereine zu einem Verein zusammenschließen. Einerseits müssen sie dazu die Vorschriften in ihren Satzungen beachten, vor allem Formales wie bestimmte Mehrheiten in den entsprechenden Gremien. Andererseits ist zu klären, welchem Dachverband die Verbindung dann angehören wird. Angesichts der Größenverhältnisse bestehen kaum Zweifel daran, dass die Vereinigung zukünftig Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sein wird.

Die praktische Umsetzung der Vorteile: Fraglich

Wenn sich die beteiligten Verbände einig sind, kann der Zusammenschluss von Dritten auch nicht mehr verhindert werden. Er betrifft autonomes Satzungsrecht der Gewerkschaften, und solange sie sich an ihr selbst gesetztes Recht sowie an sonstige rechtliche Vorgaben halten, kann ihnen eine organisatorische Änderung niemand von außen verwehren. Ein Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz, der die Tarifautonomie regelt, oder gegen das Tarifvertragsgesetz wird sich durch die Vereinigung nicht feststellen lassen.

Praktisch bringt der Zusammenschluss im Idealfall tatsächlich eine höhere Schlagkraft, indem "das Beste beider Welten" vereinigt wird. Dabei geht es einerseits um eine größere Organisation mit mehr Mitgliedern, andererseits aber auch die Möglichkeit, ähnlich wie eine Spartengewerkschaft mit gezielten Aktionen an empfindlichen Stellen Druck ausüben zu können.

Ob sich diese Vorteile realisieren lassen, ist jedoch noch nicht ausgemacht. In den laufenden Tarifverhandlungen über einen Branchentarifvertrag für den regionalen Bahnverkehr gibt es mehr Mitspieler als nur Transnet und GDBA. Auf Arbeitgeberseite wäre die Deutsche Bahn womöglich gar nicht abgeneigt, den Gewerkschaften entgegen zu kommen. Hier bremsen die regionalen Bahngesellschaften, und sie haben allen Grund dazu, liegen sie doch zwischen fünf und zwanzig Prozent unter dem Lohnniveau der Deutschen Bahn. Daran wird auch die Fusion von Transnet und GDBA wenig ändern.

Am Machtgefüge beim DGB wird sich wenig ändern

Innergewerkschaftlich gibt es Potential für Ärger. Es mag durchaus sein, dass sich der Beamtenbund nicht klaglos seinem Schicksal ergeben möchte, wenn eine seiner Mitgliedsgewerkschaften ausscheidet und sich dem DGB anschließt. Offen ist auch, ob die Rentner und Pensionäre, die in der GDBA Mitglied sind, den Schritt mitgehen werden. Am Machtgefüge innerhalb des DGB wird sich hingegen wenig ändern, denn relativ gesehen ist der Mitgliederzuwachs nicht groß.

Allerdings wird der Bereich der Berufsgruppenverbände im DGB gegenüber den nach dem Industriegewerkschafts-Prinzip ausgerichteten Verbänden gestärkt. Im Ergebnis wird der "Big Bang" aber wohl ausbleiben. Einen solchen hatte es schon bei der – sehr viel größeren – Fusion diverser Gewerkschaften zu der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" nicht gegeben.

Verbandsintern wird die Folge vergleichbar mit der einer normalen Unternehmensfusion sein: Man ist länger mit internen Angelegenheiten beschäftigt als ursprünglich geplant. Auch besteht die Gefahr, dass die Fusion im Ergebnis scheitert, was – wenn man den Unternehmensberatern glaubt – bei jedem zweiten Zusammenschluss der Fall ist.

Der Autor Dr. Gregor Dornbusch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Baker & McKenzie in Frankfurt am Main.

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Gregor Dornbusch, Gewerkschaften: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2060 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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