Druckversion
Mittwoch, 7.10.2026, 02:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/gewerkschaft-vdv-forderung-tarifvertrag-profifussball-mindestlohn
Fenster schließen
Artikel drucken
28371

Gewerkschaftsforderung: Ein Tarif­ver­trag für den Pro­fi­fuß­ball

von Hasso Suliak

30.04.2018

Fußballer

© Maxisport - stock.adobe.com

Freie Arztwahl, längere Lohnfortzahlung bei Krankheit und Beteiligung an Vermarktungserlösen – um Gehalt nach Tarif geht's den Vertragsspielern nicht primär. Auch, wenn in manchen Ligen gar unter dem Mindestlohn gezahlt wird.

Anzeige

Ein Tarifvertrag für Profifußballer? Angesichts der teilweise astronomischen Gehälter, die dem ein oder anderen Erstligaspieler auch in der deutschen Bundesliga gezahlt werden, mag die Forderung auf den ersten Blick befremdlich wirken. Doch bei ihrem Verlangen nach einem Tarifvertrag geht es der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) weniger um Gehälter denn um arbeitsrechtliche Verbesserungen in zahlreichen anderen Bereichen.  

Laut VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky könnte ein Tarifvertrag den Spielern freie Arztwahl, Schutz der Spielerdaten, längere Lohnfortzahlung bei Krankheit, Spielerbeteiligung an Vermarktungserlösen oder die Einrichtung eines Karrierefonds für die Zeit nach der Laufbahn garantieren.

"Geregelt werden sollte auch ein umfassender Beschäftigungsanspruch, also der Anspruch des Spielers auf Teilnahme am Training der Lizenzmannschaft mit allem, was damit verbunden ist: Platz in der Kabine, Platz auf dem Mannschaftsfoto, entsprechende Ausstattung, ärztliche und physiotherapeutische Behandlung", so Baranowsky gegenüber LTO.

Weiter sollten in einem solchen Tarifvertrag Regelungen geschaffen werden, "um die Belastung von Spitzenspielern auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und somit das Verletzungs- und Erkrankungsrisiko zu verringern", sagt Baranowsky. Längere Urlaubszeiten und weniger Pflichtspiele müssten deshalb ebenfalls Bestandteile eines solchen Vertrages werden.

Vorbild England, Frankreich und Spanien

Die VDV verweist bei ihrer Forderung auch auf europäische Nachbarstaaten, an denen sich Deutschland orientieren solle: Tarifverträge im Fußball gibt es auch in den Niederlanden, England, Frankreich oder Spanien. "In England und Spanien erhalten auch verletzte Spieler bis zum Vertragsende Geld vom Klub." Der DFL-Musterarbeitsvertrag sehe hingegen vor, dass die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall nach sechs Wochen endet. Außerdem sei den Spielern die freie Arztwahl verwehrt. "Ersteres ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für die Bundesliga, letzteres sogar rechtswidrig," so Baranowsky im Gespräch mit LTO.

Unterdessen sieht die für die Bundesliga und 2. Bundesliga zuständige Deutsche Fußball Liga (DFL) "derzeit" keine Notwendigkeit für den Abschluss eines Tarifvertrages: "Die DFL befindet sich mit der VDV zu vielfältigen Themen in einem regelmäßigen Austausch. Durch die gesetzlichen und die arbeitsvertraglichen Regelungen werden die Arbeitsbedingungen in der Bundesliga und 2. Bundesliga unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports angemessen und rechtssicher ausgestaltet", erklärte die DFL auf Anfrage von LTO.

Beim Thema befristete Arbeitsverträge im Profifußball verspricht sich der VDV durch einen Tarifvertrag eine Verbesserung der Rechtsstellung der Spieler: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einer jüngeren Entscheidung befristete Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich grundsätzlich für zulässig erklärt.  Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport würden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen könne, so das Gericht (Urt. v. 16.01.2018, Az. 7 AZR 312/16). Diese Besonderheit begründe in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses.

"Im Teilzeit- und Befristungsgesetz steht, dass die zulässige Befristungsdauer über zwei Jahre hinaus auf der Grundlage eines Tarifvertrages verlängert werden kann. Aus unserer Sicht wären hier fünf Jahre unproblematisch; das ließe sich ebenfalls in einem Tarifvertrag regeln", so der VDV-Geschäftsführer.

Streikende Profifußballer?

Den Klubs und den Ligaverbänden will die Spielergewerkschaft einen Tarifvertrag vor allem mit dem Argument der Rechtssicherheit schmackhaft machen. VDV-Justiziar Frank Rybak nennt gegenüber LTO ein Beispiel: "Laut DFL-Musterarbeitsvertrag soll jeder Verein für sich einen Strafenkatalog mit Sanktionshöhe entwerfen, der dem Vertrag beigefügt wird. Damit wäre in jedem Einzelfall aufwendig zu prüfen, ob eine ausgesprochene Vertragsstrafe überhaupt rechtmäßig ist. In einem Tarifvertrag hingegen könnten Vertragstrafen bei klar definierten Hauptpflichtverstößen rechtssicher vereinbart werden; beispielsweise für den Fall, dass ein Spieler gar nicht zur Arbeit erscheint. Auf der anderen Seite wäre es dann aber auch möglich, dass Spieler Vertragsstrafen gegen ihre Klubs aussprechen; zum Beispiel dann, wenn das Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird."

Auch unter einem weiteren Aspekt würde ein Tarifvertrag den Vereinen Vorteile bringen: Schließlich dürfe während der Laufzeit des Vertrages nicht gestreikt werden, so die VDV. Die Vereine hätten die Sicherheit, "dass der Spielbetrieb planmäßig durchgeführt werden kann und es diesbezüglich keinen Ärger mit TV-Rechtehaltern, Sponsoren und Fans geben wird", erklärt Geschäftsführer Baranowsky.

Theoretisch ein reizvolles Argument – aber sind Streiks von Fußballspielern in Deutschland überhaupt ein relevantes Vorkommnis? "Tatsächlich sind im deutschen Profi-Fußball die gesetzlichen Schutzbestimmungen recht hoch, sodass man nicht zwingend auf die Straße gehen muss", räumt der Gewerkschafter ein. Dies mindere natürlich den Leidensdruck und die Bereitschaft zum Arbeitskampf.

Darin sieht er aber gleichzeitig auch eine Bestätigung für die Arbeit der VDV, die in der Vergangenheit "zahlreiche Erfolge auf dem Klageweg erzielt" habe, die häufig zu Anpassungen der Musterarbeitsverträge der Verbände geführt hätten. Dies gelte beispielsweise für die Berücksichtigung von Leistungsprämien bei der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder auch für die Geltendmachung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt.

Anzeige

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

Andererseits: Von Lohndumping ist auch der deutsche Profifußball nicht frei: "In der 3. Liga und der Regionalliga wird vielfach nicht der gesetzliche Mindestlohn – aktuell 8,84 Euro pro Stunde - gezahlt", beklagt die Spielergewerkschaft. Klubs und Profis seien aufgerufen, sich an die zwingenden Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu halten. Dieses gelte insbesondere für volljährige – und gering verdienende – Vertragsspieler, so Baranowsky. Denn zur Arbeitszeit zählten neben dem Training und dem Spiel auch alle anderen dienstlich veranlassten Zeiten, beispielsweise für das Umziehen sowie für Besprechungen oder auch für Busfahrten zu Auswärtsspielen.

Die VDV empfiehlt den betroffenen Vertragsspielern, ihre Arbeitszeit genau zu dokumentieren und von einem Vorgesetzten (Trainer oder Manager) abzeichnen zu lassen. Falls einem Spieler dann aufgrund des Mindestlohngesetzes eine höhere als die vertraglich vereinbarte Vergütung zusteht, sollte er diese unmittelbar schriftlich geltend machen. Druck schafft das MiLoG: Den Vereinen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Die Gewerkschaft bedauert, dass sich der DFB bei diesem Thema merklich zurückhält: "Wir würden uns wünschen, dass der Verband die Klubs stärker zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes anhält, um auch die Klubs selbst vor möglichen Sanktionen besser zu schützen", so Baranowsky. Schließlich seien die Klubs verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn in voller Höhe und zeitnah zu zahlen. Der VDV-Geschäftsführer hält verstärkte Überwachungen der Vereine durch den Zoll, der der gemäß § 14 MiLoG für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständig ist, für angebracht.

Indes haben auch die alpinen Nachbarn nachgelegt: Die österreichische Bundesliga und die dortige Gewerkschaft haben sich kürzlich auf einen neuen Kollektivvertrag - das österreichische Pendant zum Tarifvertrag - geeinigt. Neu ist eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns für Vollzeitprofis auf 1550 Euro bis 2020.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Gewerkschaftsforderung: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28371 (abgerufen am: 08.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Sportrecht
    • Fußball
    • Profisport
    • Sport
    • Tarifverträge
Erzgebirge Aue Fanblock 23.09.2026
Fußball

BGH bestätigt Verurteilungen:

Fuß­ball-Ultras der "Starken Jugend" sind eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung

Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und im Stadion als "Trophäen" präsentieren und verbrennen: Die Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" ist eine kriminelle Vereinigung. Das hat der BGH bestätigt.

Artikel lesen
Fredi Bobic im Stadion in Berlin 31.08.2026
Fußball

Vergleich zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer:

Fredi Bobic erhält rund vier Mil­lionen Euro

Mehr als drei Jahre streiten sich Hertha BSC und der Ex-Chef schon wegen Kündigungen und der Abfindung. Jetzt gibt es eine Lösung. Bobic bekommt von seinem früheren Arbeitgeber mehrere Millionen.

Artikel lesen
Spieler der Füchse Berlin jubeln im Konfettiregen mit der Meisterschale. 21.08.2026
Sport

LG Berlin I verneint Zueignungsabsicht bei Füchse-Einbruch:

"Meis­ter­schale nur aus Jux mit­ge­nommen"

Ein Mann brach mehrmals beim Handballbundesligisten Füchse Berlin ein – und entwendete u.a. die Meisterschale. Weil er das "aus Jux" tat, verneinte das LG Berlin I die Zueignungsabsicht. Nicht nur bei 24.300 Euro Bargeld sah es das anders.

Artikel lesen
Mit Bier gefüllte Plastikbecher. Auf einem Becher ist das Wimbledon-Logo abgedruckt, sowie der Schriftzug "As served at the Championships Wimbledon" 21.08.2026
Alkohol

OLG drängt auf Einigung zwischen Tennisclub und Vereinsheim-Pächter:

Spiel, Satz und Sieg – aber kein Bier?

Weil die Betreiber des Vereinsheims den Alkoholausschank verweigern, will ein Tennisclub sie per Räumungsklage vor die Tür setzen. Vor dem OLG Frankfurt ging der Streit in die nächste Runde, soll aber vor einem Güterichter beigelegt werden.

Artikel lesen
Der "Sportwetten-Sheriff" Thomas Melchior vor dem Mannheimer Carl-Benz-Stadion 21.08.2026
Polizei

Platzverweis schon vor dem Spiel:

Darf die Polizei den Sport­wetten-She­riff vom Sta­dion fern­halten?

Thomas Melchior protestiert vor Fußballspielen gegen Sportwetten – jeweils im Trikot des Erzrivalen. In Mannheim erteilte die Polizei ihm nach kurzer Zeit einen Platzverweis. Lukas Romberg analysiert, ob sie das durfte.

Artikel lesen
Plakat im Fanblock: "50+1 ausnahmslos umsetzen!" 13.08.2026
Fußball

Kartellamt hat entschieden:

Die "50+1"-Regel bleibt, aber nicht bedin­gungslos

Fußballvereine in Deutschland müssen die Mehrheit der Stimmrechte an ihrer Profiabteilung halten, besagt die sogenannte "50+1"-Regel. Jahrelang stand die auf dem Prüfstand, weil es juristische Bedenken gab. Nun hat das Kartellamt entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Otto & Partner
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Otto & Partner, Kas­sel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Stadtwerke Lünen
AB­TEI­LUNGS­LEI­TUNG RECHT / VER­SI­CHE­RUNG / COM­P­LI­AN­CE (M/W/D) VOLL­JU­RIST:IN...

Stadtwerke Lünen, Lü­nen

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Loschelder Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­tin oder ei­nen Rechts­an­walt (m/w/d)

Loschelder Rechtsanwälte, Köln

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von White & Case
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (Staff At­tor­ney) (m/w/d), Re­struk­tu­rie­rung &...

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht (ca. 20...

Becker Büttner Held, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

15.10.2026

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Berufskrankheiten nach § 9 SGB VII

16.10.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Arbeitsrecht im Selbststudium/ online

16.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH