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Sterbehilfe: 5 Fragen an Wolfgang Putz: "Gott hat uns die Fähig­keit gegeben, selbst zu ent­scheiden"

von Pia Lorenz

05.11.2015

Sterbehilfe (Symbolbild)

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Am Freitag stimmt der Bundestag über vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe ab. Wolfgang Putz würde vier Mal mit Nein stimmen. Der Anwalt riet einer Mandantin, die Magensonde zu entfernen, die ihre Mutter ernährte. Erst der BGH sprach ihn frei

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Wolfgang Putz ist

  • als Rechtsanwalt ausschließlich im Medizinrecht tätig mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens
  • Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Mitglied in der Akademie für Ethik in der Medizin (Göttingen)
  • Erst vom BGH freigesprochen worden vom Vorwurf des versuchten Totschlags, nachdem er seiner Mandantin dazu geraten hatte, ihrer im Sterben liegenden Mutter die lebenserhaltende Magensonde zu entfernen
  • Autor des Rechtsratgebers "Patientenrechte am Ende des Lebens" und "Der Tod als Mandat" in  "Der organisierte Tod - Sterbehilfe und Selbstbestimmung am Lebensende - Pro und Contra"
  • überzeugter Christ nach tief religiöser Erziehung
  • konsequenterweise aus der katholischen Kirche ausgetreten
  • überzeugt davon, dass Gott uns aus gutem Grund die Fähigkeit und Aufgabe gegeben hat, mit unserem Leben bewusst und verantwortungsvoll umzugehen und über Verlängerung, Zulassen des Sterbens oder eigenverantwortliche Beendigung wohl überlegt zu entscheiden.
  • ein Kämpfer für die Menschenrechte unseres Grundgesetzes, das die Selbstbestimmung bei ärztlicher Behandlung  und Sterben gewährt und  garantiert, dass niemand zum Opfer der Menschenwürde-Definition anderer wird.

"Die Suizide werden weiter stattfinden"

LTO: Was würden Sie tun, wenn Sie als Bundestags-Abgeordneter am Freitag über die vier vorgelegten Gesetzentwürfe abstimmen müssten?

Putz: Ich würde viermal mit Nein stimmen. Man kann qualifizierte professionelle Suizidhilfe – ggf. gegen Geld – moralisch ablehnen. Aber bei den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen geht  es darum nicht, sondern mit einem Gesetz  soll eine moralisch befriedigende Veränderung herbeigeführt werden.

Nach meiner Überzeugung werden jene Suizide, die man überhaupt nur begleiten darf, dennoch stattfinden. Die Menschen, die freiverantwortlich und wohlüberlegt handeln, weil die Palliativmedizin keine Option für sie hat oder sie diese ablehnen, werden entweder  harten Suizid begehen - was kein anständiger Mensch  gut finden kann -,  oder, wie schon heute in der Überzahl und künftig sicherlich noch häufiger, sich heimlich und vertuscht  das Leben nehmen.  Und vermutlich noch häufiger als heute in der Schweiz.

"Unsäglich: das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe"

LTO: Nach geltendem Recht ist die Tötung eines anderen auf Verlangen strafbar, die bloße Beihilfe zu dessen Selbsttötung straflos. Die organisierte Sterbehilfe ist derzeit nicht verboten, kommerzielle Angebote wurden aber bereits untersagt, während Sterbehilfe-Vereine in der Schweiz legal arbeiten. Für Ärzte gibt es keine strafrechtlichen, in vielen Ländern aber berufsrechtliche Sonderregeln. Wie beurteilen Sie diese Rechtslage in Deutschland?

Wolfgang PutzPutz: Das deutsche Strafrecht ist eindeutig, klar in seinen Abgrenzungen und somit beste Grundlage für die bisherige, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Suizidenten garantierende Praxis. Die Rechtslage zur Suizidassistenz ist die gleiche wie in der Schweiz, lediglich Barbiturate sind dort, anders als in Deutschland, legal einsetzbar.

Unsäglich ist die Idee von zehn von siebzehn Landesärztekammern, den Ärzten durch das Berufsrecht ihre Gewissensentscheidung durch ein striktes Verbot der Suizidbeihilfe zu nehmen. Nach dem Medizinrecht ist die Garantenstellung des Arztes vom Willen des Patienten und nicht vom absoluten Lebensschutz geprägt.

"Das Recht muss meine weltanschaulich-religiös begründete Einstellung garantieren"

LTO: Halten Sie Änderungen für nötig?

Putz: Es bedarf lediglich einer Aufhebung des Verbots der ärztlichen Suizidbeihilfe in jenen zehn Landesärztekammern.

LTO: Worauf stützen Sie Ihre Auffassung juristisch?

Putz: Auf die Menschenrechte des Grundgesetzes.

LTO: Wie "juristisch" ist Ihre Argumentation - in dieser zutiefst persönlichen, womöglich von Religion, Ethik oder anderen Überzeugungen geprägten Frage?  

Putz: Das deutsche Recht muss auch zukünftig mir und gleichgesinnten Ärzten meine weltanschaulich-religiös begründete Einstellung und deren Umsetzung garantieren. Alles andere wäre verfassungswidrig.

Die Fragen stellte Pia Lorenz

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Pia Lorenz, Sterbehilfe: 5 Fragen an Wolfgang Putz: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17439 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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