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FG Köln hält Poker-Gewinne für einkommensteuerpflichtig: "Das Glück ist mit den Tüchtigen"

von Dr. Manfred Hecker

31.10.2012

Pokerspiel

© FotolEdhar - Fotolia.com

Die Kölner Finanzrichter entschieden am Mittwoch, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen können. Maßgeblich seien die analytischen und psychologischen Fähigkeiten des Spielers. Warum die Entscheidung auch Auswirkungen auf die Profis unter den Sportwettern haben könnte, erklärt Manfred Hecker.

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Die Vorsitzende Richterin Maria Elisabeth Wetzels-Böhm leitete die mündliche Verhandlung mit den Worten ein: "Das Glück ist mit den Tüchtigen." Demgegenüber argumentierte der Kläger: "Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück". Dem folgte das Gericht am Ende nicht und entschied in erster Instanz: Die Gewinne eines Pokerspielers, der sich regelmäßig über Jahre hinweg an Pokerturnieren beteiligt, unterliegen als gewerbliche Einkünfte der Einkommensteuer (FG Köln, Urt. v. 31.10.2012, Az. 12 K 1136/11).

Der Kläger ist ein alerter Berufspilot und nimmt in seiner Freizeit seit über 20 Jahren im In- und Ausland an Pokerturnieren teil. In den Jahren 2003 bis 2007 soll er über eine halbe Million Euro an Gewinnen erzielt haben. Er hat sich in zahlreichen Pokerturnieren auf den vordersten Plätzen qualifiziert und Beiträge für eine "Pokerschule" geschrieben. In einem Interview beantwortete er Fragen zum Pokerspiel. Die Höhe seiner Gewinne und seine im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Turnieren aufgewendeten Kosten stehen bisher nicht fest.

Auch Profis bei Sportwetten

Für die Frage der Steuerpflichtigkeit komme es nicht darauf an, ob Poker ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages sei. Maßgeblich sei vielmehr, ob der betreffende Spieler auf Grund seiner analytischen und psychologischen Kenntnisse in der Lage sei, sich regelmäßig erfolgreich an Pokerturnieren zu beteiligen. Die Kölner Entscheidung ist daher individuell auf die persönlichen Spielereigenschaften des Klägers zugeschnitten, betonte die Vorsitzende Richterin. Wo die Grenze vom steuerfreien Gelegenheits- zum steuerpflichtigen Profispieler zu ziehen ist, bleibt offen.

An der Qualifizierung des Pokerspiels als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages dürfte sich durch diese Entscheidung nichts ändern. Bedenkenswert ist aber eine Übertragung der hier entwickelten Grundsätze auf den Bereich der Sportwetten. Auch hier gibt es Spezialisten, die sich in erheblichem Umfang und angesichts ihrer langjährigen umfassenden Kenntnisse über Sportler und Mannschaften mit großem wirtschaftlichem Erfolg an Sportwetten beteiligen.

Die Revision ließ das Finanzgericht (FG) zu. Geht der Kläger in die nächste Instanz, wird über die konkrete Höhe der Steuerschuld erst entschieden werden, wenn der Bundesfinanzhof die Steuerpflicht für Pokergewinne von Profispielern bestätigt.

Der Autor Dr. Manfred Hecker ist Partner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte in Köln. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist neben dem Gewerblichen Rechtschutz und dem Gesellschaftsrecht u.a. das Glücksspielrecht.

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Manfred Hecker, FG Köln hält Poker-Gewinne für einkommensteuerpflichtig: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7438 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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