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Kriegsdienstverweigerung von Berufssoldaten: "Schwieriger als für Wehrpflichtige"

von Claudia Kornmeier

21.05.2014

Bundeswehrsoldat (Symbolbild)

© hurricane - Fotolia.com

Wenn Berufssoldaten den Job wechseln wollen, können sie nicht immer einfach kündigen. Sie müssen den Kriegsdienst verweigern. Rechtsanwalt und Hauptmann der Reserve Thomas Bayer vertritt diejenigen, die keinen Dienst an der Waffe mehr leisten wollen. Im Interview erklärt er, warum er darin keinen Interessenskonflikt sieht und die ausscheidenden Soldaten ihre Ausbildungskosten zurückzahlen müssen.

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LTO: Warum können Berufssoldaten nicht einfach kündigen?

Bayer: Das können sie schon indem sie einen Antrag auf Entlassung stellen, allerdings erst, nachdem sie eine bestimmte Zeit gedient haben. So sieht zum Beispiel § 46 Abs. 5 Soldatengesetz (SG) vor, dass Berufsoffiziere erst sechs Jahre nach Ernennung zum Offizier entlassen werden können.

LTO: Und vor Ablauf der Frist kommt man dann nur mit einer Kriegsdienstverweigerung wieder raus aus dem Dienstverhältnis?

Bayer: Nein, wenn man sich beispielsweise als Landtags-, Bundestagskandidat oder für die Wahl zum Europaparlament aufstellen lässt, ist der Soldat zu entlassen.

Mittlerweile gibt es noch andere Schlupflöcher: Die Bundeswehr soll ja auf 185.000 Mann verkleinert werden. Deshalb können Soldaten jetzt aufgrund neuer Möglichkeiten durch das Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz in manchen Fällen auch früher gehen können. Dafür reicht ein einfacher Antrag, der in der Regel bewilligt wird. Wenn eine Einheit ohnehin wegfallen soll, macht es keinen Sinn, die Soldaten dort zu halten.

LTO: Wenn das nicht klappt, müssen die Berufssoldaten den Wehrdienst verweigern. Werden an die Begründung ihrer Verweigerung dieselben Anforderungen gestellt wie früher bei den Wehrpflichtigen? Oder gilt für Berufssoldaten ein anderer Maßstab?

Bayer: Rechtlich gelten dieselben Voraussetzungen: Der Soldat muss einen Gewissenskonflikt darlegen. Tatsächlich wird an die Begründung seiner Verweigerung aber ein viel höherer Maßstab angelegt als früher bei den Wehrpflichtigen. Berufssoldaten haben ja bereits gezeigt, dass sie Dienst an der Waffe leisten können. Sie müssen darlegen, warum sie sich umentschieden haben. Die Behörden verkennen dabei allerdings häufig, dass es nicht auf die frühere innere Verfassung des Soldaten ankommt, sondern auf seinen aktuellen Zustand.

LTO: Wie kann man einen solchen Antrag begründen?

Bayer: Es gibt zwei Wege. Entweder gab es ein Schlüsselerlebnis, das so prägnant war, dass sich die innere Einstellung des Soldaten zur Anwendung von Waffen geändert hat. Oder man kann einen allmählichen Gesinnungswandel darstellen.

"Ausbildungskosten müssen oft nicht zu 100 Prozent zurückgezahlt werden"

LTO: Sie haben Anfang des Monats zwei Soldaten erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg vertreten, die nun den Dienst quittieren dürfen. Ihre Verweigerung wurde zwar anerkannt, allerdings müssen sie die Kosten ihrer Ausbildung zurückzahlen. Ist das ein guter Kompromiss oder inkonsequent?

Bayer: Das ist doch die richtige Konsequenz, denn sonst wäre einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Dann würden sich viele Studium oder Ausbildung von der Bundeswehr finanzieren lassen, nur um anschließend zu verweigern, ohne auch nur Rückzahlungsforderungen befürchten zu müssen. Das kann nicht sein.

LTO: Aber entsteht dadurch nicht die Gefahr, dass am Ende doch jemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen wird – aus finanziellen Gründen nämlich?

Bayer: Oft müssen die Ausbildungskosten ja nicht zu hundert Prozent zurückgezahlt werden, weil die geleistete Dienstzeit angerechnet wird. Dies ist explizit in einer Dienstvorschrift geregelt. Außerdem vergeht mindestens ein Jahr, bis die Ansprüche geltend gemacht werden und es besteht die Möglichkeit, in Raten zu zahlen. Man wird also nicht eiskalt abkassiert und hat übermorgen den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

LTO: Jemand, der körperlich nicht mehr in der Lage ist, den Dienst an der Waffe zu leisten – sei es weil er während eines Einsatzes verwundet worden ist oder im zivilen Leben einen Unfall hatte – muss seine Ausbildungskosten aber nicht zurückzahlen?

Bayer: Nein, in diesem Fall ist nichts zurückzuzahlen. Verwundete Soldaten werden mittlerweile auch nicht mehr schnell "abgeschoben", sondern werden weiterhin versorgt. Hier hat sich in den letzten Jahren viel getan Dank des Einsatzes von Angehörigen, Veteranen und Kameraden, die Strukturen und Organisationen gegründet haben und Einfluss auf die Politik genommen haben.

LTO: Auf welcher Grundlage werden die Kosten denn zurückgefordert? Ist das eine vertragliche Vereinbarung oder ergibt sich das aus dem Gesetz?

Bayer: Die Rückforderung für entstandene Kosten für Studium oder Fachausbildungen findet ihre Rechtsgrundlage in § 65 IV SG.

LTO: Wie hoch sind die Beträge, die da zurückgezahlt werden müssen?

Bayer: Das können schon mehrere 10.000 Euro sein.

LTO: Wenn man normal studiert, muss man aber doch auch keine Studiengebühren zahlen?

Bayer: Das ist richtig, aber die Soldaten bekommen ja während ihres Studiums trotz Beurlaubung ein Gehalt. Das sind dann schon erhebliche Kosten. Hinzu kommen die Kosten für die Hochschulen, die die Bundeswehr in Eigenregie betreibt. Außer für Mediziner, für diese werden von zivilen Hochschulen Studienplätze für die Bundeswehr reserviert.

"Man braucht keine Leute, auf die man sich nicht verlassen kann"

LTO: Warum verweigern ihres Erachtens immer mehr Berufssoldaten?

Bayer: Das könnte auch an einer allgemeinen Unzufriedenheit mit der Bundeswehr liegen. Die Politik murkst ja ständig an der Truppe herum und die Bundeswehr muss sich den Entscheidungen der Politiker fügen. Aus militärischer Sicht ergeben die Entscheidungen aber nicht immer Sinn. Es gibt daher genug Soldaten, die das nicht mehr als "ihre" Truppe empfinden. Viele sind das leid und wollen es nicht mehr mittragen.

LTO: Sie sind selbst Truppenoffizier und Hauptmann der Reserve. Wann waren sie das letzte Mal aktiv?

Bayer: Ich war regelmäßig auf Wehrübungen. Aktiver Zeitsoldat war ich nur zwei Jahre, im Einsatz in Afghanistan war ich insgesamt 222 Tage.

LTO: Kommen Sie da nicht in einen Interessenskonflikt, wenn sie Kriegsdienstverweigerer vertreten?

Bayer: Absolut nicht. Die Bundeswehr kann wirklich niemanden gebrauchen, auf den sie und die Kameraden sich nicht verlassen können. Deshalb ist es bei den Kriegsdienstverweigerern in Ordnung, wenn sie gehen. Das sind schließlich Leute, die Probleme haben, den Abzug zu betätigen. Ich habe das auch schon gesehen bei meinen Mandanten, sie brechen nervlich zusammen, sind psychisch stark belastet. Im Ernstfall hätte man mit denen in den eigenen Reihen bald mehr Probleme als mit dem Gegner.

LTO: Vielen Dank für das Gespräch.

Thomas Bayer ist Rechtsanwalt in Würzburg u.a. für Wehrrecht sowie Truppenoffizier und Hauptmann der Reserve.

Das Interview führte Claudia Kornmeier.

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Claudia Kornmeier, Kriegsdienstverweigerung von Berufssoldaten: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12041 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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