Noch ist unklar, wann das Cannabisgesetz der Ampel final im Bundestag verabschiedet wird. Am Montagabend beantworteten Sachverständige letzte Fragen der Abgeordneten. Grüne und FDP wollen nun Änderungen, die SPD schweigt.
Anhörungen im Bundestag haben im Regelfall wenig Neuigkeitswert. Zum einen liegen die schriftlichen Gutachten der Sachverständigen längst vor, zum anderen bestimmt jede Fraktion meistens die Experten, die ihre politische Einschätzung ohnehin teilen und diese allenfalls noch einmal fachlich salbungsvoll bestätigen.
So war es auch ein stückweit am Montag im Rahmen einer zweistündigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Cannabisgesetz (CanG). Vermutlich von der Union benannte Vertreter aus der Ärzteschaft oder aus Sicherheitsbehörden warnten vor einer Abkehr vom Prohibitionskurs, während vom Hanfverband und Strafrechtlern grundsätzlich Zustimmung kam. Überraschend waren hin und wieder eher deutliche Worte von "cannabisfernen" Institutionen: "Wir sind klar für die Entkriminalisierung", erklärte etwa Dirk Peglow vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Doch der Teufel des CanG steckt auch nach der Anhörung weiter im Detail. Soll beim Konsum an der 200-Meter-Abstandsregel zu Kitas, Schulen und Anbauvereinen festgehalten werden? Gilt die 25-Gramm-Besitzobergrenze auch beim Eigenanbau zu Hause? Darf ich mein gezüchtetes Gras an Freunde weitergeben, ohne mich nach dem neuen Gesetz strafbar zu machen? Und soll in den geplanten Anbauvereinigungen auch der Konsum erlaubt werden, damit aus diesen womöglich tatsächlich "Social Clubs" werden?
Koalitionsarbeitsgruppe berät Änderungen
Alle diese Fragen müssen nun in einer Arbeitsgruppe der Koalition geklärt werden. Das Problem: Während Grünen, FDP und wohl auch einigen SPD-Drogenpolitikern eine großzügig-liberale Lösung vorschwebt, steht das federführende SPD-Gesundheitsministerium nach LTO-Informationen ein stückweit auf der Bremse. In einem der letzten Arbeitsgruppen-Sitzungen soll Karl Lauterbach deutlich gemacht haben, zu welchen Änderungen er bereit ist und zu welchen nicht. Klar ist: Der frühere Legalisierungsgegner wird kein Gesetz mittragen, das ihm zu weit geht. Bevor das aber konkret droht, dürfte er vorher wohl die SPD-Fraktionsspitze in Alarmbereitschaft versetzen.
Doch bevor es zu diesem Szenario kommen könnte, werten die Ampelfraktionen jetzt erst einmal die Anhörung und die über 40 eingereichten Stellungnahmen der einschlägigen Verbände und Organisationen aus.
Während die SPD-Fachpolitiker:innen die Frage von LTO, welche Schlussfolgerungen aus der Anhörung nun zu ziehen sind, nicht beantworten wollten, äußerten sich die Koalitionspartner Grüne und FDP.
"Regeln dürfen nicht zu kleinteilig sein"
Beide Fraktionen mahnten nach der Anhörung gegenüber LTO Änderungsbedarf an: "Eines ist klar geworden: Das Parlament als Gesetzgeber muss hier noch weitreichende Änderungen am Kabinettsentwurf des Cannabisgesetzes erwirken – das hat die gestrige Anhörung mit den Sachverständigen deutlich gezeigt. Ein guter Jugend- und Gesundheitsschutz kann nur mit der Zurückdrängung des Schwarzmarktes und einem legalen Angebot von Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene aus gesicherter Herkunft und mit kontrollierter Qualität – in Säule 1 zunächst über Eigenbau und Cannabis Clubs – erreicht werden", sagte Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag. Lütke weiter: "Eine praxistaugliche Umsetzung, die dies zum Ziel hat, funktioniert nur, wenn wir die THC-Obergrenzen für 18- bis 21-Jährige, die Besitzmenge im privaten Raum, Abstandsregeln für Clubs und Konsum überarbeiten sowie Verbesserungen in den Bereichen Medizinalcannabis und Nutzhanf schaffen."
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Grünenpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther, zeigte sich gegenüber LTO grundsätzlich zufrieden mit der Expert:innen-Befragung, besteht aber ebenfalls auf Korrekturen: "Von Vertretern der Polizei über Suchthilfe bis zum Hanfverband haben die meisten Sachverständigen sich für einen Einstieg in die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen." Klar geworden ist aber auch, dass die Regeln nicht zu kleinteilig sein dürfen, denn sonst verursachen sie nur Mehraufwand für die Polizei und kriminalisieren Konsumierende, ohne einen Beitrag zum Jugendschutz zu leisten."
Kappert-Gonther wies darauf hin, dass ein Verbot der privaten Weitergabe von selbst angebautem Cannabis unter Erwachsenen von den Sachverständigen als nicht praktikabel kritisiert worden sei. "Um das Ziel der Eindämmung des Schwarzmarkts zu erreichen, muss es auch für Erwachsene, die nur gelegentlich konsumieren, legale und weniger gesundheitsschädliche Wege geben", so die Grüne.
Linke: "Unsinnige Besitzgrenzen"
In der Opposition findet der Entkriminalisierungskurs der Ampel nur bei den Linken Zustimmung: "Kriminalisierung und Strafverfolgung stärken organisierte Kriminalität, behindern Präventionsarbeit und Suchthilfe und verhindern jeden Jugend- und Verbraucherschutz. Das führt die Menschen oft in eine Abwärtsspirale aus Stigmatisierung und Ausgrenzung," erklärte Ates Gürpinar, Sprecher für Drogenpolitik der Linken im Bundestag.
Die Anhörung habe Änderungsbedarf im Gesetz deutlich gemacht: "Dazu gehören die vor allem im privaten Bereich unsinnigen Besitzgrenzen, das mangelhafte Präventionskonzept sowie die absurden Konsumabstandsregeln und Straf- und Bußgeldtatbestände", so Gürpinar. Es brauche eine Strategie, die die negativen Folgen von Drogenkonsum reduziere. "Dazu gehören niederschwellige und flächendeckende Drug-Checking-Angebote, langfristig legale und regulierte Bezugsmöglichkeiten von Drogen sowie einen dringenden Ausbau von Hilfs- und Unterstützungsnetzwerken für Menschen mit einer Suchterkrankung."
AfD und CDU: "Ampel soll Gesetzentwurf zurückziehen"
In ihrer Kritik am Cannabis-Vorhaben bestätigt sahen sich nach der Anhörung Vertreter von CDU und AfD. Deren Gesundheitspolitiker Jörg Schneider empfahl der Ampel, den Gesetzentwurf zurückzuziehen: "Kritische wie auch befürwortende Sachverständige sagten deutlich: Die durch die Legalisierung entstehende steigende Nachfrage wird durch Cannabis-Clubs und Eigenanbau nicht gedeckt werden – Ergebnis wird daher eine Ausweitung des Schwarzmarktes sein." Sowohl die komplexen Dokumentationspflichten für Cannabisanbauvereine als auch das Weitergabeverbot würden Schneider zufolge aufgrund der bestehenden Überlastung der Behörden nicht überprüfbar und somit wirkungslos sein. "Gleiches gilt für die Verbotszonen, die in Ballungsgebieten den Konsum fast flächendeckend unmöglich machen - wenn man sie durchsetzen würde." Dazu würden logische Fehler im Gesetz deutlich: "So wird der straffreie Besitz auf 25 g Cannabis begrenzt, die im legalen Eigenanbau erzielbare Erntemenge beträgt aber ein Vielfaches davon."
CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt sagte zu LTO: "Die Anhörung hat für uns eindeutig gezeigt, dass der Gesetzgeber sich nicht genügend mit den abzeichnenden Risiken einer breiten Entkriminalisierung auseinandergesetzt hat." Maßnahmen, welche insbesondere für Kinder und Jugendliche ein hohes Risiko darstellen, sollten nicht auf Kosten von Medizinal-Cannabispatienten durchgeführt werden, so die Abgeordnete*. "Die Anhörung hat für uns außerdem gezeigt, dass die Aufklärung und Suchttherapie vollkommen unzureichend mitgedacht wurde. Die Ampel sollte im 21. Jahrhundert ankommen." Borchardt kritisierte die von der Bundesregierung bislang geplante Präventionskampagne: "Eine kleine Flyer- und Posterkampagne führt langfristig nicht zu einer wirkungsvollen Prävention." Deshalb müsse der Gesetzgebungsprozess unverzüglich eingestellt werden. Das Cannabis-Vorhaben sei "Lifestyle-Politik" und ein Placebo, "um von der katastrophalen Situation im Gesundheitssystem abzulenken".
Inkrafttreten erst im Frühjahr 2024?
Noch unklar ist, ob sich die Ampelfraktionen mit dem Gesundheitsministerium auf Änderungen schon in ihrer nächsten AG-Sitzung am Donnerstag verständigen können. Dann könnte der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden und die finale 2./3. Lesung im Bundestag kommende Woche stattfinden. Das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2024 wäre dann möglich. Nicht ausgeschlossen ist aber auch, dass das CanG erst Ende November im Bundestag beschlossen wird. Weil der Bundesrat noch erreicht werden muss, würde das Gesetz dann wohl erst ab Frühjahr gelten.
*Korrektur: In einer ersten Version wurde MdB Borchardt fälschlicherweise als Ärztin bezeichnet. Sie ist gelernte Krankenkassenbetriebswirtin (korrigiert am Tag des Erscheinens, 21.57 Uhr) .
Nach Bundestagsanhörung zu Cannabis: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53097 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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