Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 22:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ag-halle-haftung-beleidigung-blog-google-zustaendigkeit-deutscher-gerichte
Fenster schließen
Artikel drucken
7928

Haftung für Beleidigungen auf blogger.com: Google ist nicht gleich Google

von Andreas Biesterfeld-Kuhn

09.01.2013

Google-Suche "blogger.com"

Screenshot: Google-Suche "blogger.com"

Google Deutschland haftet nicht für Beleidigungen auf blogger.com. Das entschied das AG Halle am Dienstag und wies den Antragsteller darauf hin, dass er den US-Unternehmenszweig der Suchmaschine hätte verklagen müssen. Das Urteil veranschaulicht, wie trickreich es ist, sich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Webseiten ausländischer Unternehmen zur Wehr zu setzen, meint Andreas Biesterfeld.

Anzeige

Der Antragsteller – ein Künstler aus der Umgebung von Halle – entdeckte im Herbst des vergangenen Jahres, dass er auf der von Google betriebenen Webseite blogger.com als Psychopath beschimpft wurde. Ohne anwaltliche Vertretung, aber mit ein paar Semestern Jurastudium im Gepäck, stellte er daraufhin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Google Deutschland GmbH.

Das Amtsgericht (AG) Halle gab seinem Antrag im Oktober 2012 zunächst statt und untersagte Google Deutschland unter Androhung von Zwangsmitteln, die gerügten Äußerungen weiter zu verbreiten. Dem Widerspruch Googles gab das Gericht nun allerdings statt; denn ausweislich des Impressums der Seite blogger.com ist die Google Inc. in Kalifornien die verantwortliche Seitenbetreiberin. Folgerichtig hätte der Antrag gegen die amerikanische Gesellschaft gestellt werden müssen.

Nicht überraschend argumentierte Google Deutschland, dass sie selbst lediglich Werbung und Marketing übernehme. Blogger-Dienste hingegen entzögen sich ihrem Einflussbereich und würden in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der kalifornischen Kollegen fallen. Darüber hinaus hatte sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass der ehemalige Jurastudent kurz vor dem Antrag in Halle denselben Schriftsatz auch beim AG Hamburg – dem Unternehmenssitz der Google Deutschland GmbH – eingereicht hatte. Trotz Rücknahme des letzteren erklärte das Gericht in Halle den Antrag bereits aus diesem Grund für unzulässig.

Keine Sippenhaft im Unternehmensverbund

Der Antragsteller wird in der Mitteldeutschen Zeitung mit den Worten zitiert, es könne nicht sein, dass der Riese Google in Deutschland ein deutschsprachiges Angebot betreibe, aber nach deutschem Recht quasi nicht zu belangen sei. Google ist aber nicht gleich Google. blogger.com ist zwar eine Seite des Suchmaschinenbetreibers; die rechtliche Verantwortlichkeit aller weltweit agierenden Google-Gesellschaften dürfen trotzdem nicht vermengt werden. Sippenhaft gibt es (grundsätzlich) auch im Unternehmensverbund nicht.

Die plakative Behauptung des Künstlers, dass deutsche Recht biete ihm keinen Schutz, ist trotzdem falsch. Denn natürlich kann er seinen Anspruch gegenüber der Google Inc. auch in Deutschland verfolgen. Hierauf hat auch das AG Halle hingewiesen. Ob es mit Blick auf die Schwierigkeiten, die mit der Vollstreckung einer deutschen Verfügung in den USA verbunden sind (Zeit und Kosten sind hier nur ein Aspekt) nicht taktisch klüger ist, ein Verfahren direkt in den USA anzustrengen, steht auf einem anderen Blatt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2010 in einem die New York Times betreffenden Fall entschieden, dass deutsche Gerichte dann zuständig sind und deutsches Recht anwendbar ist, wenn rechtliche Folgen auch im Inland eintreten können (Urt. v. 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09). Wenn sich ein amerikanischer Seitenbetreiber aber – wie mit blogger.com – in deutscher Sprache an ein deutsches Publikum wendet, bestehen an der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Anwendung des materiellen deutschen Rechts erst recht keine Zweifel. Entsprechende einstweilige Verfügungen gegen Google Inc. haben deutsche Gerichte auch bereits erlassen, gerade dann, wenn es um Beleidigungen ging (vgl. Landgericht Berlin, Beschl. v. 21.06.2011, Az. 27 O 335/11).

Anzeige

Die Kunst, den richtigen Anspruchsgegner zu finden

Dass die Google Inc. die richtige Antragsgegnerin gewesen wäre, hätte der Künstler durch einen Blick ins Impressum leicht erkennen können. Oft fehlt ein Impressum bei vom Ausland aus betriebenen Internetseiten aber gänzlich oder ist zumindest nicht im Sinne der deutschen Vorgaben vollständig. Doch selbst dann ist es möglich, einen richtigen Antragsgegner ausfindig zu machen. Denn neben dem Impressumsverantwortlichen haftet grundsätzlich auch der registrierte Seitenbetreiber für über die Seite begangene Rechtsverletzungen. Dieser kann bei Domains mit der Endung .de über die Seite www.denic.de, bei Domains mit der Endung .com beispielsweise über die Seite www.centralops.net ermittelt werden.

Daneben wurde in der Vergangenheit – gerade auch in Google-Fällen – versucht, den administrativen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen, dessen Sitz sich nach § 3 Abs. 1 der Denic-Bedingungen in Deutschland befinden muss. Die Vorstöße blieben allerdings erfolglos. Zuletzt entschied der BGH, dass der administrative Ansprechpartner der Denic grundsätzlich nicht als Störer haftet (Urt. v. 09.11.2011, Az. I ZR 150/09).

Der Antragssteller aus Halle hat bereits angekündigt, nun Google Inc. zu verklagen. Hätte er sich bereits im Vorfeld ausreichend informiert, wäre ihm sein kostenträchtiger Umweg erspart geblieben.

Der Autor Andreas Biesterfeld ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht bei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Andreas Biesterfeld-Kuhn, Haftung für Beleidigungen auf blogger.com: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7928 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Blogs
    • Gerichte
    • Google
    • Internet
    • Persönlichkeitsrecht
  • Gerichte
    • Amtsgericht Halle (Saale)
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Konzertauftritt 03.08.2026
Prominente

BGH zur Veröffentlichung von Babyfotos:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung wegen Arti­kel­serie über Helene Fischers Mut­ter­schaft

Die Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Wie aber sieht es im Falle einer ganzen Reihe von Artikeln aus? Dazu gibt's nun einen Leitsatz.

Artikel lesen
Die Eingangstür inklusive Sicherheitskamera beim BGH 31.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Rechtswidrig in der Bild-Zeitung:

BGH stärkt Per­sön­lich­keits­rechte von Promi-Kin­dern

Wenn Kinder von Prominenten in der Villa ihrer Eltern feiern, die Party aus dem Ruder läuft und es zu Polizeieinsätzen kommt, darf der Name des Kindes nicht am nächsten Tag in der Bild stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Auftritt 24.07.2026
Prominente

Helene Fischer erneut vor dem BGH:

Fotos mit Baby kein schwerer Ein­griff ins Per­sön­lich­keits­recht

Der Schlagerstar verliert erneut vor dem BGH: Nach der RTL-Entscheidung hat das Gericht auch in den Verfahren gegen "Superillu" und "Freizeitwoche" entschieden, dass es keine Geldentschädigung für veröffentlichte Fotos mit Baby gibt.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Auftritt in farbenfrohem Outfit 23.07.2026
Prominente

Schlagerstar verliert vor dem BGH:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung für Helene Fischer wegen Baby­fotos

Mit Kind und Kegel beim Stadtbummeln fotografiert: Das passte Schlagerstar Helene Fischer gar nicht. Tatsächlich ist ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, bestätigte nun der BGH. Eine Entschädigung dafür bekommt sie vom Sender RTL aber nicht.

Artikel lesen
Google-Suche 23.07.2026
Google

Verstöße gegen den Digital Markets Act:

EU-Kom­mis­sion ver­hängt Geld­bußen gegen Google

Was steht oben, wenn Nutzer bei Google nach Sportereignissen, Hotels oder Routen suchen? Meist eigene Angebote des Unternehmens, so die EU-Kommission. Nach den nun verhängten Geldbußen droht wieder Ärger mit Donald Trump.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH