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Weihnachtsgeschichte 2014: Die heilige Familie heute

von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

24.12.2014

Krippe

© Renáta Sedmáková - Fotolia.com

Die Geburt und familiären Verhältnisse von Jesus Christus sind nicht nur aus theologischer Sicht von Interesse. Herbert Grziwotz gräbt tief in der Religionsgeschichte, und macht seine Funde für Parallelwertungen zwischen dem Recht heute und jenem vor 2014 Jahren nutzbar. Ganz nebenbei erklärt er, wieso Jesu Geburt mit ziemlicher Sicherheit nicht an dem Tag stattfand, an dem sie gefeiert wird.

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Die meisten Unannehmlichkeiten im Leben beginnen mit einer "frohen Botschaft" des Finanzamts. Von steuerlichen Kümmernissen blieb auch das erste Weihnachtsfest der Geschichte nicht verschont, genauer von der Kopfsteuer, die zur damaligen Zeit Männer vom 14. bis zum 65. Lebensjahr und Frauen vom 12. bis zum 65. Lebensjahr entrichten mussten. Für einen prominenten Neugeborenen jener Tage galt sie somit vorerst nicht. Das wäre heute anders: Das Kind würde sofort nach seiner Geburt eine steuerliche Identifikationsnummer (auch Steuer-IdNr. oder Tax Identification Number) erhalten.

Mit ihr werden auch alle persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt sowie vor allem das zuständige Finanzamt gespeichert (§ 139b AO, § 1 StIdV). Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist (§ 4 StIdV). Damit garantiert die steuerliche Identifikationsnummer - unabhängig vom Glauben des Steuerpflichtigen -  ein kleines Stück der an Weihnachten verheißenen Unsterblichkeit: Die meist übliche Liegezeit von zehn Jahren am Friedhof ist längst abgelaufen, aber beim Bundeszentralamt für Steuern lebt der Verstorbene in Form seiner Identifikationsnummer noch einige Jahre weiter.

Ehe- und Familienrecht: Josef und das göttliche Kuckuckskind

Neben steuerrechtlichen Fragen wirft die Geburt Jesu auch solche aus dem Familienrecht auf:
Maria, bekanntlich die Mutter Christi, war dem Josef entsprechend dem Gesetz von Moses anvertraut. Der erste Teil der jüdischen Heiratszeremonie (Kidduschin) war bereits erfolgt. Eine Trennung war ab diesem Zeitpunkt nur durch Scheidung möglich. Vor dem zweiten Teil der Feierlichkeiten, der Heimholung der Frau in das Haus des Mannes (Nissu’in), offenbarte Maria ihrem Mann, dass sie ein Kind vom heiligen Geist in sich trage. Die Untreue der "angetrauten" Frau wird nach dem Gesetz des Moses (Deut. 22, 24) als Ehebruch (niuf) eigentlich mit der Todesstrafe (Steinigung) gesühnt. Josef aber war fromm und wollte Maria nicht der gesellschaftlichen Ächtung preisgeben – er plante  jedoch, sie heimlich zu verlassen, heißt es im Evangelium des Matthäus. In diesem Punkt war das jüdische Recht allerdings streng: Dem Ehemann war das weitere Zusammenleben mit der der Untreue überführten Ehefrau verboten. Selbst seine Verzeihung hob das Verbot nicht auf; sie hatte auch keine Straffreiheit zur Folge.

Das üble Schicksal blieb Maria indes erspart. Josef zeigte sich aufgeschlossen; er akzeptierte die Erklärung Marias zu den Umständen ihrer Schwangerschaft, und damit das entstehende Kind als Geschenk Gottes. Er ist der gesetzliche Vater (Joh. 1,45; Mt. 1, 18 und Lk. 1,35) von Jesus. Im katholischen Schrifttum wird er häufig nur als "Nährvater" bezeichnet. Nach heutiger Zeit kann die Unterscheidung fast als überholt gelten: Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nimmt die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären keine Vorrangstellung ein (Beschl. v. 09.04.2003, Az. 1 BvR 1493/96, 1724/01 und Beschl. v. 10.08.2009, Az. 1 BvL 15/09). Die Diskussion über die Art von Josefs Vaterschaft ist somit nach modernem Verständnis ebenso überflüssig wie die Frage, ob es im Evangelium nun Jungfrau oder doch nur junge Frau  (Parthénos bedeutet beides) geheißen hat.

Vaterverständnis und Kenntnis von der Abkunft

Josef, seines Zeichens Bauhandwerker (Tekton) und Patron der Ehepaare, Familien, Kinder, Erzieher, Wohnungssuchenden, Arbeiter und Sterbenden, kommt in der Weihnachtsgeschichte nicht zu Wort. Auch im Stall steht er meist im Hintergrund, abseits von der Krippe hinter Ochs und Esel. Aber als dem Kind Gefahr droht, ist er als Vater verantwortungsvoll zur Stelle. Er nimmt Maria und das Kind und flieht mit ihnen nach Ägypten. Der bethlehemitische Kindermord von Herodes ist historisch zweifelhaft. Belegt ist jedoch, dass Herodes zur Erhaltung seiner Macht sogar vor der Ermordung eigener Söhne nicht zurückgeschreckt ist. Der in Machtfragen selbst nicht gerade zimperliche Kaiser Augustus hat sein Handeln ironisch dahingehend kommentiert, dass ein Schwein es bei Herodes besser habe als ein Sohn. Jedenfalls zeigt Josefs Verhalten bei seinem Kind drohenden Gefahren, was Saladin in Lessings Nathan der Weise so ausdrückt: "Das Blut, das Blut allein macht lange noch den Vater nicht!"

Ob Jesus seinen Vater oder seine Mutter nach seiner Herkunft gefragt hat, ist nicht überliefert. Als er im Alter von zwölf Jahren seinen Eltern einmal davonlief und im Tempel blieb (Luk. 2, 48 f.), machte ihm seine Mutter Vorwürfe: "Warum hast du uns das angetan? Dein Vater und ich haben dich mit Schmerzen gesucht." Jesus erinnert seine Mutter mit seiner Antwort – dass er im Haus seines himmlischen Vaters sein müsse – indirekt an seine Herkunft. Der Evangelist fügt hinzu, dass seine Eltern den Hinweis nicht verstanden. Und was sollen umgekehrt (Adoptiv-)Eltern einem Kind, das sie nach seiner biologischen Abstammung fragt, auch sagen? Dass es auf natürlichem Wege nicht funktioniert hat, sie aber nach biblischem Vorbild verdrängt hätten, was genau sich vor der Geburt abgespielt hat? Warum nicht. Schließlich zeigt doch gerade die Weihnachtsgeschichte, dass der Zeugungsvorgang und die Kenntnis von der Abstammung gegenüber dem Band der Liebe, das Grundlage der Elternschaft ist, in den Hintergrund treten.

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Wann Jesus jedenfalls nicht zur Welt kam: Zu Weihnachten

Doch noch einmal zurück zur Geburt: Während diese heute auf Tag, Stunde und Minute genau in das Geburtenregister eingetragen wird (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PStG), war in der Antike bereits umstritten, ob der Zeugungs- oder der Geburtstag für das Leben eines Menschen entscheidend ist. Die antiken Götter hatten keine Geburtstage, umso weniger die sterblichen Menschen. Eine Ausnahme unter den Unsterblichen galt für den unbesiegbaren Sonnengott (Sol Invictus). Für ihn legte Kaiser Aurelian den Geburtstag auf den Tag der Wintersonnenwende des julianischen Kalenders, das heißt auf den 25. Dezember fest.

Der Geburtstag Christi kann nicht mit diesem Tag identisch sein, da zu diesem Zeitpunkt keine Hirten mehr auf dem Feld und bei ihren Herden sein konnten. Es war zum einen um diese Jahreszeit zu kalt, um im Freien zu übernachten. Zum anderen mussten die Herden nach jüdischem Recht ab November in den Stallungen untergebracht werden und durften erst im März wieder auf die Weiden. Der 25. Dezember ist somit definitiv nicht Tag der Geburt Christi. Der Rechtshistoriker und Nobelpreisträger Theodor Mommsen hat deshalb Weihnachtskarten stets mit den besten Wünschen zum Julfest verschickt.

Der Autor Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz ist Historiker und Jurist.

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Herbert Grziwotz, Weihnachtsgeschichte 2014: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14195 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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