Zwischen Juni und August sind selbst interessante Nachrichten schnell dem Sommerloch-Spott ausgesetzt. Dabei ist der Advent viel schlimmer. Rechtsfragen zu Weihnachtsfeier, Winterreifen und Tieren als Weihnachtgeschenk.
1/8: Die Weihnachtsfeier I – Müssen Sie hin, wenn der Chef ruft?
Wir fragen uns seit Jahren: Hat jemand wirklich schon mal einen Anwalt konsultiert, um sich gegen die schreckliche Einladung zu kostenlosen Häppchen und heißem Glühwein zu erwehren?
Und umgekehrt: Gibt es wirklich Chefs, die darauf bestehen, dass ausgerechnet die Mitarbeiter mit zur Weihnachtsfeier kommen, die sowieso schon das ganze Jahr mit ihrer übellaunigen, miesepetrigen Stimmung nerven, weil das Unternehmen grundsätzlich nichts richtig macht, die Weihnachtsfeier viel zu teuer ist ("Wenn man das mal in die Mitarbeiter investieren würde!“), immer die Falschen entlassen werden und zu allem Unheil die Schreibtischlampe vier Zentimeter zu weit links steht?
Was wären das auf beiden Seiten für Menschen? Sadisten? Oder Masochisten? Wir möchten das alles einfach nicht glauben. Die nächste, von Service-Redaktionen gern beantwortete, unseres Erachtens aber nie gestellte Frage: Hat sich tatsächlich schon mal jemand ernsthaft überlegt, in seinem Betrieb tätige Atheisten, Muslime oder Buddhisten nicht zur Weihnachtsfeier einzuladen, weil die aus Anlass eines christlichen Fests stattfindet? Das wäre, darauf möchten wir ausdrücklich hinweisen, eine fiese Diskriminierung.
8 Tipps, die nicht nur im Advent niemand braucht: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21452 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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