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Beweiserhebung und Beweiswürdigung: Wahrheit oder konstruierte Wirklichkeit?

Hans-Uwe Pasker

23.08.2010

Justiz

© khz - Fotolia.com

Der Filmklassiker "Rashomon" erzählt, wie vor Gericht drei an einem Verbrechen Beteiligte drei völlig unterschiedliche Versionen des Tathergangs schildern. Jede ist stringent und ohne logische Brüche. Welche aber entspricht der Wahrheit? Ein Problem, das die Justiz bis heute zu wenig problematisiert. Hans-Uwe Pasker fordert eine Diskussion über Wahrnehmung und Wirklichkeit.

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Juristen verfügen über Expertenwissen. Ohne eine gediegene, langjährige Ausbildung kann niemand als Richter, Staats- oder Rechtsanwalt tätig sein. Und doch gibt es einen "blinden Fleck" von erheblicher Bedeutung: Beweiserhebung und Beweiswürdigung.

Der "Fall Kachelmann" zeigt dies anschaulich: was soll das Gericht befähigen, zu beurteilen, welches der ihm vorgelegten 10-12 Gutachten "richtig" ist, wenn sich nicht einmal die Fachleute einigen können?

Zum Thema "Beweis" gibt es nur wenige geeignete Lehrbücher. Ein Beispiel: Das hervorragende, nahezu 700 Seiten starke Werk von Röhl/Röhl "Allgemeine Rechtslehre" widmet dem Beweis einen Absatz auf S.159 und schlägt vor, Dilettantismus durch Zuziehung eines Sachverständigen entgegenzuwirken. Das lesenswerte Buch von Schneider/Thiel "Zivilprozessuales Beweisrecht"(ZAP-Schriftenreihe) weist völlig zu Recht schon im Vorwort darauf hin, dass kaum ein Richter mit der Aussagepsychologie vertraut ist. Kein Wunder: Während des Studiums und des Referendariats sucht man ein spezifisches Ausbildungsmodul vergeblich.

Diese Defizite verhalten sich umgekehrt proportional zur Bedeutung des Beweisrechts in der Praxis. Unzählige Prozesse in allen Rechtsgebieten werden letztlich durch Zeugenaussagen und/oder Sachverständigengutachten entschieden, ohne dass es auf eine subtile Diskussion über dieses oder jenes Rechtsproblem ankommt.

Glaubhaft, nachvollziehbar, widerspruchsfrei - reicht das?

Was heißt es eigentlich, die zusammengetragenen Beweise zu "würdigen"? Münden diese Versuche nicht – Hand aufs Herz – in geradezu banalen, trotzdem Geltung beanspruchenden Floskeln wie: "Die Aussage ist glaubhaft, da nachvollziehbar und widerspruchsfrei sowie frei von Belastungstendenz" oder: "Das Gutachten ist stimmig, der Gutachter dem Gericht seit Jahren als zuverlässig und kompetent bekannt" usw.?

Diese Lücke, der sich hoffentlich viele Juristen bewusst sind, kann in diesem Beitrag natürlich nicht geschlossen werden. Er möchte zum Problembewusstsein beitragen und den Blick auf einige Erkenntnisse des in vielen Spielarten vertretenen Konstruktivismus lenken (u.a. Piaget, von Glasersfeld, Maturana). Die Beweiswürdigung wird hierdurch nicht einfacher, womöglich aber weniger stereotyp und rationaler.

Vielen Lesern könnte das Thema durch das populäre Buch von Paul Watzlawick "Anleitung zum Unglücklichsein" bekannt sein, in dem beschrieben wird, zu welchen Katastrophen menschliche Kommunikation führen kann, weil ein und derselbe Sachverhalt völlig unterschiedlich erlebt und geschildert wird.

Für Sachverhalte, die vermittelt und dann juristisch gewürdigt werden sollen, gilt nichts anderes.

Die Wahrnehmung ist real - nicht das Wahrgenommene

Der Mensch hält das, was er wahrnimmt, für wahr, und das, was nach seiner Meinung wahr ist, für wirklich. So wird aus Wahrnehmung im Ergebnis Wirklichkeit. Real ist – so der Konstruktivismus – nur die Wahrnehmung, nicht das Wahrgenommene.

Für den Menschen ist diese Übertragung lebensnotwendig; würde er alles, was er sieht oder hört, anzweifeln, würde er irre.

Für das Thema "Beweis" ist die womöglich fehlende Identität von Wahrnehmung und Wirklichkeit trotzdem ein Kardinalproblem. Es reicht nicht aus, dem Zeugen abzunehmen, dass er dies und das wahrgenommen hat, wenn es an der Überzeugung mangelt, dass das Wahrgenommene auch wirklich passiert ist. Und doch kommt man nicht daran vorbei: Die Wahrnehmung jedweder Art ist in hohem Maße fehleranfällig.

Das Spiel "Stille Post" zeigt, was aus dem gesprochenen Wort werden kann, wenn es über mehrere Stationen beim Empfänger ankommt. Optisch wird das Phänomen illustriert mit dem Sprichwort: "Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht".

Es ist keine Frage, dass die Juristen oft mit derartigen Verzerrungen konfrontiert werden, die unbewusst zustande kommen und gerade deshalb schwer identifizierbar sind.

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Vorurteile werden "Wirklichkeit"

Das menschliche Gehirn muss aus der unübersehbaren Menge von Informationen (dem Wald), die pausenlos auf es einstürmen, diejenigen auswählen, die es für relevant hält. Anderenfalls kollabiert das System am Overflow. Welche Informationen weiterverarbeitet und welche ins Off verschoben werden, hängt wesentlich davon ab, worauf der Mensch sein Interesse gerade fokussiert. Ein Hobbyeisenbahner, ein Geschäftsreisender im Bürostress und ein japanischer Tourist werden dieselbe Fahrt mit dem ICE entlang des Rheins ganz unterschiedlich schildern. Der Ehemann wird nach einem Aufenthalt in der Modeboutique anderes erinnern als die Ehefrau. Und doch ist jeder der Berichte für den Autoren "wahr".

Wahrnehmungen werden außerdem durch Voreinstellungen beeinflusst. Sachverhalte werden nicht einfach nur aufgenommen, sondern unweigerlich auch bewertet. Diese Bewertungen können mit dem scheinbar Erlebten rückgekoppelt werden, sodass die Vorurteile die "Wirklichkeit" verändern können.

Diese wenigen Beispiele zeigen, wie zerbrechlich das Beweisergebnis sein kann, auf dessen Grundlage schwerwiegende juristische Entscheidungen beruhen.

Was soll der Rechtsanwender tun? Er kann sich seiner Pflicht ja nicht mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit der Aufgabe entziehen. Die Flucht in die "non-liquet-Lösung" wird als Notanker oftmals der tatsächlichen Beweislage nicht gerecht.

Ein erster Schritt muss in der Schärfung des Problembewusstseins bestehen. Hierdurch wird die Lösung des Problems allerdings nicht einfacher. Je weiter man aufs Meer hinausrudert, desto mehr entfernt man sich vom sicheren Ufer.
Bei der bisher praktizierten, zugegeben bequemen "Parallelwertung in der Laiensphäre" darf es aber keinesfalls bleiben. Erforderlich ist daher auch, die Aus- und Fortbildung im Bereich von Beweiserhebung und Beweiswürdigung zu stärken. Ohne die Kontaktaufnahme zu anderen Wissenschaftszweigen wird es nicht gehen. Es handelt sich nicht um einen Rand-, sondern um einen Kernbereich in der Arbeit jedes verantwortungsvollen Juristen.

Der Autor Hans-Uwe Pasker ist ehemaliger Richter am OLG. Er hat sich insbesondere mit Fragen des Controllings in der Justiz beschäftigt.

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Hans-Uwe Pasker, Beweiserhebung und Beweiswürdigung: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1264 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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