Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem EMS-Training unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Vor dem LG Köln kam sie damit nicht weit.
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2015 läuft ein Pegida-Anhänger mit einem Galgen durch Dresden - reserviert für die Bundeskanzlerin und ihren damaligen Vize. Später bietet er eine Miniaturnachbildung im Internet an. Ex-Außenminister Gabriel will das nicht hinnehmen und klagt.
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Wie vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet? Nach dem NetzDG müssen die Netzwerke strafbare Inhalte schneller löschen. Jetzt haben die Plattformen erste Zahlen bekanntgegeben.
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Experten sprechen von einer Sensation, als Archäologen 2009 in Mittelhessen einen antiken Pferdekopf aus Bronze entdecken. Doch der Fund wird zum juristischen Zankapfel. Nun hat das Landgericht Limburg ein Urteil gefällt.
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Die Störerhaftung führte lange dazu, dass der Betrieb ungesicherter W-LANs mit Kostenrisiken verbunden war. Damit könnte es nach einem Urteil des BGH vorbei sein. Oder nicht? Für Paetrick Sakowski bleiben wichtige Fragen ungelöst.
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Die Lufthansa wehrte sich gerichtlich dagegen, Passagiergebühren für mitfliegende Bundespolizisten zu übernehmen. Das muss sie aber, sagt nun der BGH. Schließlich schützten die Sky-Marshals ja ihre Flugzeuge.
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Vor einem herunterfallenden Wohnzimmerrollo erschreckte eine Mieterin so stark, dass sie sich verletzte. Schadensersatz vom Vermieter bekommt sie dafür aber nicht - laute Geräusche gehörten nun mal zur Alltagswirklichkeit, so das Gericht.
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2015 hielten Dresdner Pegida-Demonstranten einen Galgen hoch, der nach seiner Aufschrift für den damaligen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel "reserviert" sein sollte. Nun treffen sich Gabriel und der Urheber vor Gericht.
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