Das Energierecht umfasst alle Rechtsnormen, die mit der Energiewirtschaft in Zusammenhang stehen. Im engeren Sinne bedeutet es das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung. Gemeint ist damit die Energieversorgung mit Gas und Strom, deren maßgebliche Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu finden sind, dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, das 1935 in Kraft trat und 2005 novelliert wurde. Die Regulierung der Gas- und Stromnetze obliegt der Bundesnetzagentur, die als Bundesbehörde die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs in den Netzmärkten sichert und auf Länderebene von den Landesregulierungsbehörden unterstützt wird.
Das Energierecht ist die Summe der Rechtsnormen in der Energiewirtschaft mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten, zu denen das Energiewirtschaftsrecht, das Energiesicherheitsgesetz, das Energieverbraucherschutzrecht sowie das Energieumweltrecht und das Energiekartellrecht gehören. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel einer sicheren, preisgünstigen und verbraucherfreundlichen sowie umweltverträglichen Energieversorgung des Verbrauchers, was durch die Regelungen auf europäischer Ebene unterstützt wird. An Bedeutung gewinnen das Energieumweltrecht und die Steigerung der Energieeffizienz, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das in Deutschland neue Energieeffizienzrecht rechtlich manifestiert wurde. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trägt dem Klimaschutz Rechnung und regelt die bevorzugte Einspeisung von durch erneuerbare Energien erzeugten Strom in das Stromnetz, um auf diese Weise die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdgas und Erdöl zu verringern. Nicht nur das Energieeffizienzrecht mit dem Energieeinsparungsgesetz und der Energieeinsparverordnung ist unter dem Einfluss der Vorgaben der Europäischen Union unter Berücksichtigung der sich kontinuierlich fortschreitenden Entwicklungen entwickelt worden. Zum Energierecht gehören auch Regelungen zum Klimaschutz und Verbraucherschutz, zum Betrieb von Versorgungs- und Transportnetzen oder auch zum Schutz des Wettbewerbs.
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