Deutschland ist Fußball-Weltmeister. Daraus ergibt sich zunächst kein Rechtsproblem. Deshalb in der Presseschau: Vorschau auf den BVerwG-Prozess zur Elbvertiefung, Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer, Klage gegen Zerstörung des Kunstwerks HHole, das rumänische Verfassungsgericht kippt erneut die Vorratsdatenspeicherung - und warum man sich nicht einfach Sand schenken lassen sollte.
Thema des Tages
BVerwG - Elbvertiefung: Am Dienstag beginnt am Bundesverwaltungsgericht der Prozess um die geplante Ausbaggerung der Elbe von der Nordsee bis zum Hamburger Hafen. Hamburg will so die Zukunft des Hafens sichern, weil Containerschiffe immer größer werden. Geklagt haben die Umweltverbände BUND und Nabu, die die Maßnahme nicht nur für umweltschädlich, sondern auch für überflüssig halten. Es sind sechs Prozesstage angesetzt. Die Samstags-FR (Bernhard Honnigfort) gibt einen Überblick über den Streitstand.
Rechtspolitik
Erbschaftsteuer: Der Ökonom Thomas Straubhaar fordert in der Wams anlässlich des laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Erbschaftsteuer: "Alles in allem bleibt der Zugriff des Staates auf das Erbe ein Angriff auf die bürgerliche Gesellschaft."
Im Focus schildert Alfred Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Ungerechtigkeiten des aktuellen Erbschaftsteuerrechts. Er fordert deshalb eine Streichung aller Ausnahmeregeln, was eine Senkung der Steuersätze erlauben würde.
Diäten: Bundespräsident Joachim Gauck hat nun doch das Gesetz zur Neuregelung der Bundestags-Diäten unterzeichnet. Seine verfassungsrechtlichen Bedenken seien "doch nicht so durchgreifend", meldet spiegel.de. Constanze von Bullion (Samstags-SZ) kommentiert: "Inakzeptabel ist nicht die Höhe der Bezüge, sondern die Tatsache, dass das Einkommen der Parlamentarier nun automatisch mit den Bruttolöhnen steigt." Vom Bundespräsidenten hätte sie sich "klärende Worte" erhofft.
TTIP: Der Bundesrat hat sich in einer Resolution gegen die Investitionsschutzklauseln im geplanten EU-USA-Freihandels-Abkommen TTIP ausgesprochen, meldet die Samstags-taz. Dies könne zu einer Absenkung europäischer Standards führen, warnt die Länderkammer.
Vergewaltigung: Jetzt berichtet auch spiegel.de (Vanessa Steinmetz) über die Anforderungen, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention für deutsches Sexualstrafrecht bedeuten. Erforderlich sei, dass alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Änderung von § 177 des Strafgesetzbuchs jedoch für überflüssig.
Datenschutz-Beauftragte: spiegel.de (Ole Reissmann) berichtet über einen geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz sichergestellt werden soll.
Christian Rath (taz) kommentiert die gescheiterte Wiederwahl des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Thilo Weichert. Eine Beschränkung der Wiederwahl bei Datenschutzbeauftragten mache wenig Sinn: "Was für den US-Präsidenten gut ist, wirkt bei Datenschützern lächerlich", da sie eh keine Macht hätten.
Justiz
EuGH zu Legal Highs: Der Anwalt Helmut Pollähne stellt für lto.de das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Legal-High-Drogen vor. Legale Substanzen dürften nicht unter Berufung darauf, dass sie illegale Arzneimittel seien, bestraft werden. Die Samstags-FR (Ursula Knapp) berichtet von einer Konferenz des baden-württembergischen Justizministers Rainer Stickelberger (SPD) zu den Folgen des Urteils. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen würde eine Stoffgruppen-Strafbarkeit begrüßen.
EuGH zu Markenrecht: Der Anwalt Markus Ruttig analysiert für lto.de das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Einrichtung von Apple-Stores als Marke schutzfähig sei. Dies könne aber leerlaufen, weil sich eine Handelstätigkeit nur auf fremde Produkte beziehe.
VGH-Kassel zu Polizei-Tattoos: Die Bewerbung einer Frau für den gehobenen Polizeidienst war abgelehnt worden, weil sie auf ihrem Unterarm auf französisch die Aufforderung "bitte bezwinge mich" tätowiert hatte. Dies überschreite den Rahmen der akzeptablen individuellen Auffälligkeit, meldet die Samstags-SZ.
ArbG Nürnberg zur Kündigung von Arbeitnehmern: Zwei Mitarbeiter eines Unternehmens verkauften eine ausrangierte Firmenküche ihres Arbeitgebers und spendeten den Erlös. Daraufhin erhielten beide eine fristlose Kündigung. Der eine Beschäftigte hatte mit seiner Kündigungschutzklage Erfolg, der andere bisher nicht. Sie waren bei unterschiedlichen Kammern des Arbeitsgerichts Nürnberg gelandet. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, berichtet spiegel.de (Eva-Maria Hommel).
LG Regensburg - Mollath: Am fünften Verhandlungstag des wiederaufgenommenen Strafprozesses gegen Gustl Mollath wurden die beteiligten Richter und der Staatsanwalt des ersten Verfahrens angehört. Es wurde deutlich, dass sie eher oberflächlich und unter Zeitdruck arbeiteten. Es berichteten die Samstags-Welt (Christian Eckl) und blog.beck.de (Henning Ernst Mueller).
LG Mannheim - Kunst: Die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtete über eine Verhandlung des Landgerichts Mannheim. Dort hatte die Künstlerin Nathalie Braun Barends gegen die Stadt Mannheim als Betreiberin der Kunsthalle Mannheim geklagt, weil sie ihre multimediale Lichtinstallation "HHole (for Mannheim)" retten will. Die Stadt steht dagegen auf dem Standpunkt: "Der Eigentümer darf aus Gründen des Urheberschutzes das Werk nicht entstellen, er darf es aber vernichten."
Recht in der Welt
Israel - Gaza-Beschuss: Die Uno-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat "ernsthafte Zweifel", ob der israelische Raketenbeschuss, insbesondere von Wohnhäusern, im palästinensischen Gazastreifen mit dem Völkerrecht vereinbar ist. spiegel.de zitiert dies und lässt auch andere Stimmen zu Wort kommen.
Ukraine - Gaspreis: Nun berichtet auch die WamS (Helmut Steuer) über das in Schweden ausgetragene Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Ukraine und Russland über die Höhe des Gaspreises.
Ukraine - Sanktionen: Der ehemalige ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch und seine zwei Söhne haben die EU-Kommission verklagt und die Rücknahme der gegen sie verhängten Sanktionen verlangt, meldet bild.de (Dirk Hoeren).
Rumänien - Vorratsdatenspeicherung: Das rumänische Verfassungsgericht hat vorige Woche schon zum zweiten Mal das nationale Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, meldet netzpolitik.org.
Sonstiges
NSA und internationaler Datenschutz: Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano beschreibt in einem Beitrag für die taz, wie die Bundesregierung wegen des NSA-Skandal das Völkerrecht gegen die USA in Stellung bringen könnte. So könne sie wegen der Massenüberwachung eine Staatenbeschwerde beim Menschenrechtsrat erheben und wegen der Nutzung der US-Botschaft für Spionage-Zwecke könnte Deutschland die USA vor dem Internationalen Gerichtshof verklagen.
Das Letzte zum Schluss
Schmutziger Sand: Der Berliner Tierpark bekam im Vorjahr 30.000 Tonnen Sand geschenkt. Der damalige Chef des Tierparks wolle den Erdaushub in den Gehegen verstreuen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen illegaler Abfallbeseitigung - denn der Sand war mit Schwermetallen belastet, berichtet die Berliner Morgenpost. Unklar ist noch, ob die Beteiligten das wussten.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 12. - 14. Juli 2014: Wie tief darf die Elbe sein? – Wie sollen Erben besteuert werden? – Darf Kunst zerstört werden? . In: Legal Tribune Online, 14.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12545/ (abgerufen am: 01.05.2024 )
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