Rechtsprechung: Online-Bundesligamanagerspiel "Super Manager" in Bayern verboten

tko/LTO-Redaktion

04.05.2010

Der BayVGH hat das Internetspiel "Super-Manager" auf der Webseite "bild.de" als öffentliches Glücksspiel qualifiziert und daher untersagt. Damit wies das Gericht die Beschwerde gegen eine Entscheidung des VG Ansbach zurück.

Die Antragsstellerin bietet auf ihrer Internetseite parallel zur laufenden Saison der Fußballbundesliga ein Bundesliga-Manager-Spiel an, bei dem neben dem Hauptgewinn von 100.000 € weitere Preise ausgeworfen werden.

Der Spielteilnehmer kann nach Zahlung eines Spieleinsatzes in Höhe von 7,99 € aus den Spielern der 1. Bundesliga ein Team zusammenstellen, für das an jedem Spieltag der Bundesliga von einer Experten-Jury Punkte vergeben werden. Die Bundesligaspieler werden zudem nach bestimmten Spielereignissen wie Toren, gewonnen Zweikämpfen und roten oder gelben Karten bewertet. Den Hauptpreis gewinnt am Ende der Saison, wer mit seinem Team die meisten Punkte erzielt hat.

Ende 2009 untersagte der Freistaat Bayern der Antragsstellerin, dieses öffentliche Glücksspiel auf ihrer Internetseite in Bayern zu veranstalten oder zu vermitteln. Hiergegen erhob die Antragsstellerin Klage, über die noch nicht entschieden ist. Den zeitgleich eingelegten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das VG Ansbach ab.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Entscheidung des VG im Beschwerdeverfahren bestätigt. Auch nach seiner Ansicht handelt es sich bei dem Internetspiel "Super-Manager" um verbotenes öffentliches Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags. So werde für das Mitspielen ein Entgelt verlangt, mit dem eine Gewinnchance erworben werde.

Bei der Auswahl der Spieler des Teams habe die Geschicklichkeit des Teilnehmers nur wenig Einfluss auf die Gewinnmöglichkeit. Hierbei überwiege das Zufallsmoment bei weitem. Weder die Ereignisse am jeweiligen Bundesliga-Spieltag noch die spätere Jury-Bewertung könnten annähernd sicher eingeschätzt werden.

Zitiervorschlag

Rechtsprechung: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/476 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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