Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag über einen Richtlinienentwurf zu Verfahrensgarantien abgestimmt. Sie wollen die Rechte von im Strafverfahren verdächtigen und beschuldigten Kindern stärken und europaweit einheitliche Standards einführen.
Schätzungsweise eine Million Kinder kommen in der EU jährlich in Berührung mit Polizei und Justiz. Ihre rechtliche Stellung ist dabei von Land zu Land unterschiedlich.
Derzeit gewährleisten zum Beispiel einige Mitgliedstaaten keinen Rechtsbeistand für Kinder - sie sollen in Zukunft dazu verpflichtet werden, Minderjährigen ein unabdingbares Recht auf Unterstützung durch einen Anwalt zu erfüllen.
Ein weiterer Punkt der Richtlinie sieht vor, Kindern ein Recht auf unverzügliche Informationen über die Anklagepunkte sowie den weiteren Verhandlungsverlauf in kindgerechter, verständlicher Sprache zu geben.
Auch soll ein Kind, noch bevor es vernommen wird, ein Recht darauf haben, unverzüglich seine Eltern oder einen anderen dazu bestimmten gesetzlichen Vertreter zu sehen.
Ebenso sollen die Haftbedingungen einheitlich geregelt werden: Minderjährige müssten dann mindestens bis zu ihrem achtzehnten Lebensjahr und sogar darüber hinaus von Erwachsenen getrennt inhaftiert werden.
Innerhalb von ein bis zwei Monaten wird das Plenum des EU-Parlaments über die heute gefasste Position abstimmen. Sodann wird das Parlament seine Trilogverhandlungen mit Rat und EU-Kommission beginnen.
age/LTO-Redaktion
EU-Parlament für einheitliche Verfahrensgarantien: Mehr Rechte für beschuldigte Kinder im Strafprozess . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14605/ (abgerufen am: 06.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag