Zeitarbeitsbranche

Billiglöhne können teuer werden

von Dr. Gudrun GermakowskiVistenkarte

27.04.2010

Neuer Ärger für die Zeitarbeitsbranche. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit abgesprochen. Damit droht die Unwirksamkeit vieler Billigtarifverträge, die für Leiharbeitnehmer nicht selten Stundenlöhne von unter 5 Euro vorsehen. Die sich hieraus ergebenden Risiken sind erheblich.

Tarifverträge haben für die Zeitarbeitsbranche aufgrund einer gesetzlichen Besonderheit einschneidende Bedeutung. Sie eröffnen die einzige praxisrelevante Ausnahme vom Leitgedanken des Equal-Pay. Nach diesem müssen Leiharbeitnehmer mindestens denselben Lohn erhalten wie mit ihnen vergleichbare fest angestellte Arbeitnehmer der Unternehmen, an die sie verliehen sind. Niedrigere Löhne darf ein Arbeitgeber mit Leiharbeitnehmern nur über die Inbezugnahme eines entsprechenden Tarifvertrages vereinbaren.

Und so stellt, da anderenfalls erhebliche Kosten und ein enormer administrativer Aufwand entstehen, die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage günstigerer Tarifverträge, die gesetzlich die Ausnahme ist, tatsächlich in der Praxis längst die Regel dar.

Die Zeitarbeitsbranche gehört zum Niedriglohnsektor. Maßgeblich mitverantwortlich dafür sind die nicht selten als Schmutzkonkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften gebrandmarkten so genannten christlichen Gewerkschaften. Diese haben in den letzten Jahren eine Reihe von Tarifverträgen geschlossen, die extrem niedrige Löhne für Leiharbeitnehmer vorsehen.

LAG Berlin-Brandenburg: CGZP nicht tariffähig

Der nun vorliegende Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg (Az. 23 TaBV 1016/09) erklärt den Dachverband der christlichen Gewerkschaften, die CGZP, für nicht tariffähig. Die Begründung stützt sich hierbei weder auf die Mindestlohndebatte noch auf die oft gerügte Gegnerunterwanderung der CGZP, sondern auf Fehler bei der Bestimmung ihrer Zuständigkeit. Auch wenn die Entscheidung damit viele Fragen offen lässt, kann sie eine Kettenreaktion auslösen.

Die Nervosität unter denjenigen Verleihern und Entleihern, die durch Vereinbarung der teils extrem arbeitgeberfreundlichen CGZP-Tarifverträge Geld sparen wollten, ist groß. Die Sorgen sind berechtigt: Bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidung der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP, bedeutet dies die Nichtigkeit sämtlicher von dieser geschlossenen „Tarifverträge“ – voraussichtlich rückwirkend und damit von Anfang an.

Konsequenz: Umfangreiche Nachzahlungen - Vertrauen hin oder her

Die Leiharbeitsverhältnisse wären im Falle der Nichtigkeit der Tarifabschlüsse so zu betrachten, als hätte es nie einen Tarifvertrag gegeben. Ohne Tarifvertrag greift wieder der Equal-Pay-Grundsatz. Statt nach dem Billigtarifvertrag hätten also sämtliche Leiharbeitnehmer von Anfang an genauso bezahlt werden müssen wie die vergleichbaren Stammarbeitnehmer des Entleiherbetriebes. Die regelmäßig erhebliche Differenz zu dem tatsächlich gezahlten Entgelt können die Arbeitnehmer über Jahre zurück geltend machen. Selbst wenn sie es nicht tun sollten, müssen die Verleiher für diese Entgeltdifferenz Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten. Für eine Vielzahl vor allem kleinerer und durch die Wirtschaftskrise bereits angegriffener Zeitarbeitsunternehmen bedeutet bereits dies die Insolvenz.

Spätestens mit der Insolvenz des Verleihers sind auch diejenigen Unternehmen unmittelbar betroffen, die solch günstige Arbeitskräfte in der Vergangenheit entliehen haben. Denn auch sie haften gegenüber den Sozialversicherungsträgern auf Nachzahlung der Beiträge. Ob das entleihende Unternehmen überhaupt wusste, dass das von ihm ausgewählte Zeitarbeitsunternehmen seine Arbeitnehmer nach den Billigtarifverträgen bezahlte, ist hierbei völlig irrelevant. Die Beschäftigung günstiger Leiharbeitnehmer kann sich somit im Nachhinein für nicht wenige Unternehmen als sehr teuer erweisen.

Die Autorin Dr. Gudrun Germakowski ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht einer internationalen Sozietät am Standort Düsseldorf.

Dr. Gudrun Germakowski im Profil auf anwalt24.de
Artikel kommentierenDruckenSendenZitieren

Zitiervorschlag

Dr. Gudrun Germakowski, Zeitarbeitsbranche: Billiglöhne können teuer werden. In: Legal Tribune ONLINE, 27.04.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/386/ (abgerufen am 21.05.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Neuer Kommentar
Wollen Sie mit Visitenkarte kommentieren? Hier klicken und einloggen *

Benachrichtgung bei weiteren Kommentaren

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Adressermittlung

Adressermittlung

Verlieren Sie oder Ihre Mandanten Umsätze, weil die Anspruchsgegner unter ihrer alten Adresse nicht mehr zu erreichen sind? Mit unserer Adressermittlung finden Sie säumige Schuldner- schnell, bequem und günstig.

Zur Adressermittlung

21

Veranstaltungen und Seminare

20.09.2013 - 21.09.2013, Riga (Lettland)Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht - Herbsttagung 2013

30.10.2013, Göttingen11. Göttinger Forum zum Arbeitsrecht

22.11.2013 - 23.11.2013, FrankfurtVDAA-Arbeitsrechtstag 2013

Juristische Übersetzungen

Übersetzung, Bild: © © cirquedesprit - Fotolia.com

Fachübersetzung von Verträgen, Urkunden, Urteilen, Schriftsätzen oder anderen juristischen Dokumenten - verfasst von Experten im Bereich Recht.

Zur juristischen Fachübersetzung

Die LTO App - jetzt kostenlos für Apple und Android

LTO-Quiz: Einstellungstests bei Journalistenschulen

© stillkost - Fotolia.com

Heribert Prantl, Claus Kleber und Ulrich Wickert sind nur drei Beispiele für Juristen, die vor allem durch ihre journalistische Tätigkeit bekannt wurden. Genau wie sie damals liebäugeln auch heute viele Rechtswissenschaftler mit einem Job im Bereich der Medien. Doch der Arbeitsmarkt in diesem Sektor ist hart umkämpft. Ohne eine journalistische Zusatzausbildung bleibt vielen der Zugang versperrt. Dementsprechend bietet sich der Besuch einer der renommierten Journalistenschulen an. Der Pferdefuß: Diese nehmen längst nicht jeden Bewerber! Prüfen Sie anhand von 15 teilweise geringfügig modifizierten Fragen aus den vergangenen Einstellungstests der Henri-Nannen-Schule und der Axel-Springer-Akademie, ob Sie wissenstechnisch mit den Nachwuchsredakteuren mithalten können. Übrigens: Einige der folgenden Fragen waren in den Originaltests reine Wissensfragen ohne Ankreuzmöglichkeit!

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren