Mit dem FATCA-Gesetz wird künftig das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzhäusern deutlich verschärft. International sind die Regelungen teils zurückhaltend, teils mit Empörung aufgenommen worden. Michael Olfen über ein Gesetz, das über den amerikanischen Raum hinaus Standards bei Informationspflichten erzwingt – und dabei vor allem Datenschützern sauer aufstößt.
Einführung des US-Reporting wird Milliarden verschlingen
Die Tragweite von FATCA für die betroffenen Unternehmen ist enorm. Allein die notwendigen Einstellungen der IT-Systeme wird einen erheblichen Aufwand bedeuten. Internationale WP-Gesellschaften wie KPMG, PWC, Deloitte sowie Softwarekonzerne wie IBM und SAP bringen sich bereits in Stellung und bieten bei der Umsetzung ihre Dienste an. Im Ergebnis tun die Finanzdienstleister gut daran, einen Schlachtplan zügig umzusetzen. Zu melden sind nicht nur der Name, Steuer- und Depotkontonummer, sondern auch der Kontosaldo und der Depotbestand sowie alle Veränderungen hinsichtlich der Kontenbestände. Die Vermutung liegt nahe, Amerika könnte abermals eine Vorreiterrolle bei der internationalen Jagd auf Steuerhinterzieher einnehmen. Die US-Finanzbehörde geht wie beim Kampf um die Schweizer Bankdaten von US-Bürgern bei der UBS nach altbekanntem Muster vor. Knallhart und ohne Kompromisse. Faktisch werden die Finanzdienstleister international über die Strafzahlung gezwungen, mitzuspielen. Juristische Scharmützel haben die Amerikaner zur Durchsetzung der Regeln international wohl nicht zu befürchten.Aufdeckungsgefahr für Steuersünder wird auch in Deutschland steigen
Es bestehen vor allem datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Weiterleiten von Bankdaten. Nach § 4c Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat die Einwilligung des Betroffenen freiwillig zu erfolgen. Sec. 1471 (b)(1)(F)(ii) Internal Revenue Code schreibt demgegenüber vor, dass die Bank das Konto des Bankkunden innerhalb einer angemessenen Frist schließen muss, falls eine Einwilligung nicht erlangt wird. Von Freiwilligkeit kann wohl auch aufgrund der 30 Prozent Quellensteuer bei verweigerter Offenlegung ebenfalls nicht die Rede sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich bisher zurückhaltend zum FATCA geäußert. Er verweist lapidar darauf, dass es Sache der Versicherungswirtschaft sei, zu prüfen, ob und in welchem Umfang die US-Regeln anwendbar sind. In der Schweiz wird das US-Gesetz derweil als neuer Frontalangriff auf die von den USA und der EU arg gebeutelten Schweizer Banken gewertet. Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) spricht von einem "schlechtem Geschäft für alle" und ordnet die neuen Meldevorgaben zur mehr Steuertransparenz gar als " weltwirtschaftliches Monster" ein. Zu Recht, wenn tatsächlich alle betroffenen US-Steuerzahler lückenlos erfasst werden sollen. Die Spatzen pfeifen es bereits von den Dächern. Ist erst einmal der amerikanische Standard zu mehr Steuertransparenz bei den Banken international implementiert, steht zu befürchten, dass die EU bei der Ausweitung des Informationsaustausches mit den Banken nachziehen wird. Internationale Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerhinterziehungsfällen werden die Aufdeckungsgefahr also weiter ansteigen lassen. Hieran wird auch eine auf Druck der internationalen Finanzindustrie noch zu erwartenden "Lightversion" des FATCA nichts mehr ändern. Der Autor Michael Olfen ist Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg und Partner der Rechtsanwälte Oberwetter & Olfen. Mehr auf LTO.de: Harter Kurs gegen Steuerhinterziehung: BGH-Urteil empört Experten Datenschutz: Der Schritt zur nächsten Regulierungs-Generation Kriminalität: Bundesweite Razzia wegen möglicher Steuerhinterziehung im Smartphone-HandelMichael Olfen, Neues US-Gesetz gegen Steuerflucht: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4750 (abgerufen am: 30.10.2024 )
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