10.000 Ärzte sollen Krankenkassen und Patienten um 500 Millionen Euro betrogen haben und die bayerische Justiz lässt die Beteiligten laufen, tausende Vorwürfe sind verjährt. Außerdem in der Presseschau: Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein, Bundesregierung enthält NSA-Ausschuss Informationen vor, Anwälte verdienen groß an Hartz-IV-Klagen und wer seinen Hautschmuck bei Facebook ausstellt, sollte lieber vorher den stechenden Künstler fragen.
Tagesthema
Bayerischer Justizskandal: Das Handelsblatt (Kurzzusammenfassung auf Handelsblatt.de) berichtet exklusiv über einen möglichen bayerischen Justizskandal. Deutschlandweit sollen 10.000 Ärzte Patienten und Krankenkasse mit falschen Abrechnungen um bis zu 500 Millionen Euro betrogen haben. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg seien 150 Verfahren eingestellt worden, der Rest sei mittlerweile verjährt. Lediglich ein Arzt, Stephan A., war 2010 vom Landgericht München wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein mehrseitiger Bericht des Handelsblattes (Sönke Iwersen/Jan Keuchel) befasst sich ausführlich mit den Hintergründen und beteiligten Personen. Im Zentrum der Ermittlungen der Soko "Labor" des bayerischen Landeskriminalamtes, die über drei Jahre die Verfahren durch intensive Ermittlungen vorbereitet habe, stehe der ehemalige Laborarzt und Geschäftsmann Bernd Schottdorf. Gegen ihn sei bereits etwa im Jahr 2000 Anklage erhoben worden. Der Vorwurf lautete, er beschäftige Ärzte nur zum Schein, er wurde indes freigesprochen. 2005 seien weitere Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden – von einem Staatsanwalt, dem er in einer Notlage ein größeres Darlehen zu günstigen Konditionen gewährt habe. Über geplante Durchsuchungen habe der Staatsanwalt Schottdorf, der der CSU wiederholt großzügige Spenden habe zukommen lassen, möglicherweise warnen lassen. In der Staatsanwaltschaft zuständig für die Verwertung der Soko-Ermittlungen sei eine Staatsanwältin in Teilzeit gewesen, die sich lediglich vier Wochen Zeit zur Vorbereitung genommen habe. Nachdem der Bundesgerichtshof 2012 das Abrechnungssystem eindeutig als Betrug gewertet habe, habe die Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellte Verfahren wieder aufgenommen, diese aber nach kurzer Zeit erneut eingestellt. Weiter geht es im Beitrag um die Beziehungen Schottdorfs in die Politik, das Abrechnungssystem der Laborärzte und die schwierige Arbeit der Soko "Labor".
Rechtspolitik
Bleibe- und Ausweisungsrecht: Nach einem Bericht der Welt am Sonntag (Manuel Bewarder) befindet sich ein Gesetzentwurf zur Reform des Bleibe- bzw. Ausweisungsrechts aus dem Innenministerium derzeit in der Ressortabstimmung. Ausweisungen im Falle schwerer Straftaten sollten danach schneller durchgeführt werden und ein "Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik" solle kommen: "Gut integrierten Ausländern" solle eine Perspektive in Deutschland eröffnet, der Aufenthalt derjenigen aber zeitnah beendet werden, denen "unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht" zustehe.
"Asylgrundrechtlein": Vor dem Hintergrund der Pläne, die Balkanstaaten im Asylrecht als sichere Heimatstaaten zu deklarieren, kommentiert Heribert Prantl (Samstags-SZ): Das Asylrecht werde zu einer Art Sachenrecht, bei welchem es nur noch darum ginge, wer die Flüchtlinge wieder zurückschicke. Eine gesetzliche Vermutung über sichere Heimatstaaten, die individuelle Schicksale weitgehend ausblende, leugne die Realitäten und sei eine "Lüge per Gesetz".
Streit um Sexualstrafrecht: Nach einem Appell von 26 Strafrechtlern und Kriminologen, wonach die geplante Pönalisierung des Handels mit Nacktbildern von Kindern Hysterie schüre, gibt es heftige Kritik aus der Politik und von Opferschutzverbänden, so der Focus.
EU/USA-Datenschutzabkommen: In einem Gastbeitrag für die Zeit befasst sich der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piraten) mit einem von EU und USA geplanten Datenschutz-Rahmenabkommen zur erleichterten Datenweitergabe für die Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten. "Als hätte es den NSA-Skandal nicht gegeben", sehe das Abkommen etwa die Erstellung von Profilen vor, um USA-Reisende in Gefahrenklassen einzusortieren.
Freihandelsabkommen: Schiedsgerichte, Lebensmittel, Autos, Technik und Ratifizierungsverfahren sind laut FAS (Ralph Bollmann) "die wichtigsten Streitpunkte beim Freihandelsabkommen". Erläutert werden diese sowie Hintergründe und Vorbehalte zum geplanten Abkommen zwischen den USA und der EU in einem ganzseitigen Beitrag im Wirtschafts-Teil.
Edward Snowden - Vernehmung: Nach einem am Freitag bekannt gewordenen Gutachten, das die Bundesregierung bei einer US-Kanzlei in Auftrag gegeben hatte - wonach sich deutsche Bundestagsabgeordnete bei einer Befragung Snowdens strafbar machen würden - geht der politische Streit um die Vernehmung Snowdens weiter. Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), hat vorgeschlagen, den Whistleblower Edward Snowden im Rahmen einer Videokonferenz zu vernehmen. Wie die Samstags-taz (Christian Rath) berichtet, solle an diesem Donnerstag über den Antrag der Opposition entschieden werden, Snowden einreisen zu lassen. Laut Gesetz müsse "der Ausschuss einen entsprechenden Beweisbeschluss fassen, wenn die Minderheit dies verlangt", erläutert die taz. Gegebenenfalls wollen Grüne und Linke Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die Samstags-Bild (Franz Solms Laubach) spricht mit Sensburg über das von der Bundesregierung vorgestellte Gutachten, was mit dem Untersuchungsausschuss erreicht werden soll, welche Konsequenzen zu ziehen sind und ob es ein "europäisches Internet" braucht.
Auch die Samstags-Welt (Manuel Bewarder) befasst sich mit dem "Snowden-Spuk im Regierungsviertel", so auch die FAZ (Johannes Leithäuser), spiegel.de (Fabian Reinbold) und die FR (Markus Decker). netzpolitik.org (Andre Meister) stellt das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Verfügung, wonach sich deutsche Bundestagsabgeordnete bei einer Befragung Snowdens strafbar machen würden. Weiter findet sich dort ein Gutachten eines britischen Anwaltes mit anderer Bewertung sowie ein Beitrag des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragen Thilo Weichert zur Frage "Weshalb Deutschland Edward Snowden um Einreise bitten muss".
Das von der Bundesregierung vorgelegte Gutachten nennt Frank Lübberding (wiesaussieht.de) ein "bestelltes Erpressungsschreiben", "das den Irrwitz der Debatte um die Grundrechte in der digitalisierten Welt auf den Punkt bringt. Hier wird nämlich unverhohlen in juristischer Kostümierung eine politische Drohkulisse aufgebaut (...)".
Justiz
Unterlagen für NSA-Ausschuss: Nach einem Bericht des Spiegel (Hubert Gude und andere, Zusammenfassung auf spiegel.de) werde das Bundesverfassungsgericht in Zusammenhang mit dem NSA-Untersuchungsausschuss auf Betreiben der Opposition möglicherweise noch weitere Streitfälle als die Anhörung Snowdens klären müssen: So sollen den Abgeordneten etwa Einblicke in die Informationen über das sogenannte No-Spy-Abkommen mit den USA verwehrt bleiben; die Bundesregierung berufe sich hier auf die noch andauernden Verhandlungen und den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung". Mit Blick auf bi- oder multilaterale geheimdienstliche Zusammenarbeiten sollen Informationen nur eingeschränkt und mit Zustimmung des entsprechenden Drittstaates herausgegeben werden. Weiter befasst sich der Beitrag mit dem Gutachten und dem Besuch von Kanzlerin Merkel bei US-Präsident Obama. Es berichtet dazu auch die Montags-SZ (Robert Rossmann).
Heribert Prantl (Montags-SZ) kommentiert, nicht die Zurückhaltung von Informationen diene dem Staatswohl, das Vorgehen gefährde selbiges vielmehr. Bei einer Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sieht Prantl die Bundesregierung mit schlechten Karten: Jeder wisse doch, dass die Verhandlungen gescheitert seien, der Vorgang also abgeschlossen sei.
Edathy - Verfassungsbeschwerde: Nach einem Bericht des Spiegel hat Sebastian Edathy, ehemaliger Bundestagsabgeordneter (SPD), nach gescheiterter Beschwerde gegen die im Februar ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse vor dem Landgericht Hannover nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Laut Edathys Anwalt, Christian Noll, sei zu Unrecht von einem Anfangsverdacht ausgegangen worden: Von einem viele Jahre zurückliegenden und nicht strafbaren Verhalten auf kriminelles Verhalten in der Gegenwart zu schließen, sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Dazu auch spiegel.de und die FR (Mira Gajevic).
Edathy – "Dubioses aus dem Datenspeicher": Laut dem Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Niedersachsen habe Sebastian Edathy mehrmals "strafbares Material", kinderpornographische Bilder und Videos, über das Internet abgerufen, berichtet die Samstags-SZ (Jochen Becker/Tanjev Schultz). Auch sei bei einer Durchsuchung der Privat- und Büroräume des SPD-Politikers eine CD mit weiterem entsprechenden Material gefunden worden.
"Bestraft schon vor der Strafe", kommentiert separat Tanjev Schultz (Samstags-SZ): "Den Rechtsstaat und eine zivile Gesellschaft" zeichne aus, dass sie auch Täter schützen, vor Rache oder maßloser Verfolgung.
Die Montags-taz (Anna Lehmann) berichtet zum Thema und erläutert, die Staatsanwaltschaft Niedersachsen wolle wegen Geheimnisverrats ermitteln, nachdem nun abermals Informationen "durchgestochen" worden seien. Die FAS (Patrick Bahners) meldet, Edathy solle nach Ansicht der Grünen "möglichst bald" vor einem Untersuchungsausschuss aussagen.
BVerfG – Richter Gerhardt: Der als Berichterstatter im NPD-Verbotsverfahren fungierende Bundesverfassungsrichter Michael Gerhardt hat laut Spiegel beim Bundesjustizministerium aus "persönlichen Gründen" um die Versetzung in den Ruhestand gebeten. Gerhardts Amtszeit liefe eigentlich bis zum Sommer 2015, nun müsse schnell ein Nachfolge gefunden werden. Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) widmet dem Thema einen Artikel und porträtiert das Schaffen des 66-Jährigen* im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts - "ein unkonventioneller Kopf". Die SPD habe das informelle Vorschlagsrecht für die Nachfolge, die bereits für die ausscheidende Richterin Gertrude Lübbe-Wolff eine Nachfolge sucht.
Interview Voßkuhle: Mit dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle spricht die Montags-FAZ (Reinhard Müller, Zusammenfassung auf Faz.net) unter anderem über die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa, Kritik am Gericht, die Wahl der Verfassungsrichter und warum eine Wahl durch das Plenum, nicht aber eine mit Aussprache, unschädlich sei, warum ein Anwalt als Richter gut sein, die Entscheidung zur Europawahl-Sperrklausel, die erste Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und, ob dem Bundestag in Sachen Europa zu viel zugemutet werde.
BAG-Präsidentin - Mindestlohn: Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmid spricht im Interview der Woche im Deutschlandfunk (Birgit Wentzien) unter anderem über den 60. Geburtstag des Gerichts, warum die Fälle immer komplexer werden und es noch kein Arbeitsgesetzbuch gibt, die Arbeit der Großen Koalition und warum der Mindestlohn auf jeden Fall die Arbeitsgerichte beschäftigen werde.
"Syndikusanwälte bangen um ihre Rechte": Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn/Kerstin Schwenn) befasst sich ausführlich mit dem Kampf deutscher Syndikusanwälte für den Erhalt ihrer privaten Altersvorsorge. Das Bundessozialgericht hatte im April entschieden, dass Syndikusanwälte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Nun habe sich, so die FAZ, der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen auf ihre Seite geschlagen und fordere eine Korrektur der Entscheidung.
Geschäftsmodell Hartz-IV-Klagen: Tausende Anwälte verdienen in Deutschland ihr Geld mit Hartz-IV-Klagen, so der Spiegel. Allein im Jahr 2012 habe der Staat knapp 40 Millionen Euro an Anwaltshonoraren für Hilfsempfänger ausgeben müssen. Dazu erscheine nun das Buch "Vorsicht Rechtsanwalt – ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral" des ehemaligen Fernsehjournalisten und Juristen Joachim Wagner.
VG Berlin – Klage gegen Bundesfamilienministerium: Laut sueddeutsche.de (Constanze von Bullion) hat die Gleichstellungsbeauftragte des Familienministeriums, Kristin Rose-Möhring, Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, das an diesem Donnerstag verhandeln wird. In der Sache gehe es um die Besetzung dreier Spitzenpositionen im Ministerium mit Männern zwischen 2011 und 2012, bei welchen Rose-Möhring gar nicht oder nach Feststehen der Entscheidung hinzugezogen wurde. Dazu berichtet auch spiegel.de.
LG München I – Ecclestone-Prozess: Die Verteidiger Bernie Ecclestones im Prozess vor dem Münchener Landgericht haben ihre Strategie vor der Vernehmung Gerhard Gribkowskys an vergangenen Freitag klar gemacht: Laut FAZ (Christoph Becker, ausführlicher Faz.net) soll dem ehemaligen Vorstand der Bayerischen Landesbank Gribkowsky die Amtsträgereigenschaft für das in Frage stehende Formel-1 Geschäft abgesprochen werden. Dann bliebe "nur" eine Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Da die Deals nicht der Daseinsvorsorge der bayerische Bevölkerung dienten, hätten sie gar nicht dem Auftrag der Landesbank entsprochen. Dazu berichtet auch die Samstags-SZ (Christoph Giesen). Laut spiegel.de haben zwei früher mit dem Fall befasste Staatsanwälte, die am vergangenen Freitag aussagten, erklärt, es lägen keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass, wie Ecclestone behauptet, dieser von Gribkowsky um die gezahlten 44 Millionen US-Dollar erpresst wurde.
Wie Andrea Titz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Gerichtssprecherin im Ecclestone-Prozess den "Gerichtssaal zum Laufsteg" macht und damit das ein oder andere Klischee entlarve, weiß die Samstags-Welt (Hannelore Crolly/Andre Tauber) zu berichten.
AG Berlin-Tiergarten – Kinderwunschbehandlung: Nach Einspruch gegen einen Strafbefehl über 42.000 Euro verhandelt das Amtsgericht Berlin-Tiergarten an diesem Dienstag über den Fall des wegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagten Arztes Manfred Miehe. Miehe habe Frauen auf eine künstliche Befruchtung in einer österreichischen Praxis vorbereitet, erläutert der Spiegel (Udo Ludwig, Zusammenfassung auf spiegel.de). Die Staatsanwaltschaft München habe gegen Dutzende deutscher Gynäkologen ermittelt, die mit dem österreichischen Fortpflanzungsexperten Professor Herbert Zech zusammen gearbeitet hätten.
Mahler angeklagt: Wie der Spiegel knapp meldet, ist Horst Mahler, inhaftierter Ex-Terrorist und Neonazi erneut wegen Volksverhetzung angeklagt worden. In der Sache gehe es um ein von ihm in Haft verfasstes antisemitisches Pamphlet.
EuGH zu Finanztransaktionssteuer: Mit den Hintergründen der vom Europäischen Gerichtshof als verfrüht zurückgewiesenen Klage Großbritanniens gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer durch elf EU-Staaten befassen sich der Staatsrechtler Rainer Wernsmann und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Cornelia Zirkl für lto.de und meinen, das sei nicht die letzte Klage gewesen, die "entscheidende Schlacht" stehe noch bevor.
LG Ulm zu Sterbehilfe: Im Wissenschafts-Teil des Spiegel (Beate Lakotta) findet sich eine eindrückliche Reportage über einen Strafprozess vor dem Ulmer Landgericht, in welchem der Sohn und die Frau eines vor fünf Jahren im Alter von 70 Jahren verstorbenen, lungenkrebskranken Mannes wegen Tötung auf Verlangen angeklagt worden waren und der nach einer Einigung und Auflagen (Zahlung von 15.000 Euro pro Person) eingestellt wurde. Im Verfahren mit insgesamt 14 Sachverständigen und vier Verteidigern ging es um die Frage, ob die erhöhte Morphin-Gabe durch den Sohn, selbst Professor für Chirurgie, den Todeszeitpunkt im Kampf gegen einen Erstickungstod nach vorn verlegt habe. Oberstaatsanwalt Christof Lehr habe ein "wegweisendes Urteil" zur Sterbehilfe angestrebt, wo, so der Spiegel, lediglich ein Grundprinzip der Palliativmedizin, rechtlich und ethisch verankert, zum Tragen kam.
NSU-Prozess: Focus.de bilanziert ein Jahr NSU-Prozess: "Der harte Kampf der Richter gegen die eiskalte Angeklagte Beate Zschäpe". Die Montags-FAZ (Karin Truscheit) berichtet ebenfalls, unter dem Titel "Minirock und Bomberjacke".
Jugendkriminalität: Eine breit angelegte Reportage des Focus (Gregor Dolak/Andre Weikard/Marco Wisniewski, Zusammenfassung auf focus.de) befasst sich mit dem Rückgang der Jugendkriminalität. Zwar habe die Jugenddelinquenz in den vergangenen drei Jahre um 17 Prozent abgenommen, zwischen öffentlicher Wahrnehmung und Realitäten klaffe aber eine große Lücke. Eine kleine Gruppe Intensivtäter stelle sich indes gegen diesen Trend, "auffällig hoch" sei die Gewaltrate auch an Haupt- und Sonderschulen.
Separat porträtiert der Focus (Göran Schattauser) die Berliner Jugendrichterin Corinna Sassenroth, die von einer stark sinkenden Zahl an Jugendstrafverfahren in Berlin spricht. Zurückzuführen sei dieser Trend nach Ansicht der Juristin vor allem auf schnellere Reaktionszeiten der Justiz und eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Jugendämtern, Sozialbehörden und der Justiz.
Prokon pleite – Anwälte reich: Ein ausführlicher Bericht in der Welt am Sonntag (Arne Gottschalck) erläutert, warum fehlgeschlagene Geldanlagen, wie etwa jüngst die Prokon-Pleite, "Anwalts Liebling" und Mandanten-Garant sind.
BVerfG – Briefeinwurf provoziert Bundespolizei: Die Montags-taz (Christian Rath) berichtet über einen Vorfall beim Bundesverfassungsgericht aus diesem April. Der dunkelhäutiger Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah habe eine Vollmacht in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen. Ein diensthabender Bundespolizist habe ihn dazu befragt und seinen Ausweis sehen wollen. Der Rechtsanwalt habe sich geweigert und sei wenig später in Handfesseln gewesen. Gegen den Anwalt liege bereits eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor, er selbst habe Anzeige erstattet unter anderem wegen falscher Verdächtigung und Nötigung im Amt.
*Anm. d. v. 5. Mai 2014: Hier stand zunächst fälschlich "der 60-Jährige".
Recht in der Welt
Niederlande – Pim Fortuyns Mörder kommt frei: Der verurteile Mörder des im Mai 2002 erschossenen rechtspopulistischen niederländischen Politikers Pim Fortuyn ist laut Samtags-Welt (Sarah Maria Brech) am vergangenen Freitag vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Für Volkert van der G., der zu 18 Jahren Haft veruteilt worden war, gelten verschiedene Aufenthaltsverbote, er müsse eine Fußfessel tragen und dürfe nicht das Land verlassen.
USA - Debatte Todesstrafe: Nach dem qualvollen Tod eines verurteilten Mörders will die Gouverneurin von Oklahoma (USA) die Vollstreckung der Todesstrafe in ihrem Bundesstaat vorerst aussetzen. Die Samstags-FAZ (Patrick Bahners) berichtet auf der Titelseite. Separat kommentiert Reinhard Müller: Die Todesstrafe ist eine der staatlichen Maßnahmen, die die USA von Europa trenne, mache diese aber nicht zu einem Unrechtsstaat. Kritik müssten sie indes ertragen.
Sonstiges
Sorgerecht: Die Montags-taz (Heide Oestreich) widmet dem Sorgerecht einen Schwerpunkt und befasst sich unter anderem mit den Regelungen zum Kindesunterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses gehe nach aktueller Rechtslage im Falle einer Trennung der Eltern noch immer davon aus, dass einer das Kind betreut und einer zahlt.
Das Letzte zum Schluss
Selfie-Ära meets Tattoos: Obacht: Wer seine Tattoos gern auf Selfies im Internet zeigt, sollte sich dazu lieber ausdrücklich die Rechte des stechenden Künstlers einräumen lassen, sonst drohten im schlimmsten Fall auch mal Abmahnungen. Auf ein entsprechendes Gutachten eines Rechtsanwaltes verweist Udo Vetter (lawblog.de).
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Mai 2014: Justizskandal in Bayern? – Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein – Geschäftsmodell Hartz-IV-Klage . In: Legal Tribune Online, 05.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11854/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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