Das Urheberrecht ist keine Spezialmaterie mehr, sondern längst eines der umkämpftesten Politikfelder in Deutschland. Das schlägt sich auch in der heutigen Presseschau nieder. Außerdem: neue Regeln für die Beerdigung von Frühgeburten, harte juristische Drohungen gegen Salafisten, ein glimpfliches Streitende für die Deutsche Bank und ein Bankräuber, dem nicht viel Neues einfiel.
Urheberrecht: Ein Aufruf von Künstlern zur Verteidigung des Urheberrechts gegen die Piratenpartei löst neue heftige Diskussionen aus. Jürgen Kaube (FAZ) erklärt, warum die so genannten Verwerter und ihre Rechte genauso wichtig sind wie die der eigentlichen Urheber. "Das Kunstwerk (...) ist mehr als das Produkt eines Individuums." Der Jurist Stephan Ventroni beschreibt in der SZ das Urheberrecht als ein Recht "das eine Vielzahl diametral entgegengesetzter Interessen (...) untereinander austariert".
Anwalt Thomas Stadler (internet-law) hält den Aufruf der Künstler für "plump und ideologisiert". Die Sozialpflichtigkeit des geistigen Eigentums sei besonders stark ausgeprägt. Constanze Kurz kritisiert in ihrer FAZ-Kolumne die auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisierte "Abmahnbranche". Sie habe "einen solchen Flurschaden angerichtet, dass ein ausgewogener Dialog zur Findung eines fairen Interessenausgleiches kaum noch möglich scheint."
Weitere Themen – Rechtspolitik
Vorratsdaten: Im Innenausschuss des Bundestags hat ein Vertreter der EU-Kommission angekündigt, dass Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie noch im Mai beim Europäischen Gerichtshof verklagt wird, berichtet die FAZ (Peter Carstens). Das drohende Zwangsgeld müsse aus dem Haushalt des Justizministeriums bezahlt werden. Die SZ (Heribert Prantl) stellt jedoch heraus, dass die Kommission nur auf Verhängung von Zwangsgeld ab Verurteilung klagen wolle und nicht auf einen Pauschalbetrag für die bisherige Nicht-Umsetzung. Damit habe sie den Druck auf Deutschland so reduziert, dass sich bis zu einem EuGH-Urteil und damit bis zu den Bundestagswahlen nichts mehr bewegen werde.
Umgang mit Salafisten: Der integrationspolitische Sprecher der FDP, Serkan Tören, fordert, dass eingebürgerten Salafisten die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden soll. Sie hätten ihr Bekenntnis zum Grundgesetz offenbar nur zum Schein abgelegt. Der niedersächsische CDU-Innenminister Uwe Schünemann schlägt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen Verwirkung der Grundrechte vor. Das alles berichtet welt.de.
Beerdigung von Frühgeburten: Der Anwalt Thorsten F. Barthel schreibt auf lto.de über die Änderung der Personenstandsverordnung, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Danach soll auch die Geburt totgeborener Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen, beurkundet werden können, so dass diese normal bestattet werden (müssen) und nicht mehr "als Krankenhausmüll" verbrannt werden.
Weitere Themen - Justiz
US-Vergleich mit Deutscher Bank: Die Klage der US-Regierung gegen die Deutsche Bank auf Schadensersatz in Höhe von über einer Milliarde Dollar ist vom Tisch. Regierung und Bank einigten sich in einem Vergleich jetzt auf die Zahlung von 200 Millionen Dollar, das berichtet unter anderem die FTD (Kim Bode/Tim Bartz). Es ging um Vorwürfe gegen die US-Tochter MortgageIT die mit falschen Angaben amerikanische Kreditbürgschaften für arme Hauskäufer erschwindelt haben soll.
EuGH zu nachhaltiger Vergabe: Bei öffentlichen Aufträgen können auch Fair Trade-Anforderungen gestellt werden, entschied jetzt in einem niederländischen Fall der Europäische Gerichtshof. Allerdings dürfen nicht konkrete Gütesiegel zur Voraussetzung eines Auftrags gemacht werden, erläutert die Badische Zeitung (Christian Rath).
OVG Magdeburg zu Führerscheintourismus: Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein in Polen ausgestellter Führerschein einer Deutschen anerkannt werden muss, wenn sich nicht aus dem im Führerschein eingetragenen Wohnsitz oder anderen Indizien Zweifel am überwiegend polnischen Wohnsitz der Inhaberin ergeben, meldet lto.de. Der Frau war zuvor der Führerschein in Deutschland entzogen worden.
Piratenprozess am LG Hamburg: Die taz (Christian Jakob) gibt einen Überblick über den Prozess gegen zehn somalische Piraten, der seit über achtzig Prozesstagen am Landgericht Hamburg läuft. Nach Teilgeständnissen und gegenseitigen Anschuldigungen versuche jeder der Angeklagten, nur noch die eigene Haut zu retten.
OLG Frankfurt zu Altschuldverschreibungen: Die Rechtsanwälte Uwe Goetker und Felix Keinath kritisieren auf lto.de ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main aus dem März. Indem es ausländischen Emittenten von Schuldverschreibungen das Opt In für neue deutsche gesetzliche Sanierungsregeln verweigerte, habe das Gericht die Sanierung betroffener Unternehmen, zum Beispiel des Spanplattenherstellers Pfleiderer, "erschwert, verzögert und verteuert".
Anklage wegen Lynch-Aufruf: Der 18-Jährige, der via Facebook zur Stürmung einer Polizeiwache in Emden aufgerufen hatte, wird am Amtsgericht Emden wegen Aufforderung zu Straftaten angeklagt, berichtet stern.de. Der Aufruf galt im April einem (zu Unrecht) Verdächtigten, der ein Mädchen getötet haben soll.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Rekordentschädigung am EGMR: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat drei italienischen Baufirmen Entschädigungen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro wegen rechtswidriger Enteignung von Grundstücken und Häusern zugesprochen. Im aktuellen Beschluss ging es nur noch um die Höhe des Schadensersatzes, berichtet spiegel.de.
Sonstiges:
Dieter Grimm: Auf dem Verfassungsblog würdigt Rechtsprofessor Oliver Lepsius den Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm, der am Donnerstag 75 Jahre alt wurde. Durch seine internationalen Kontakte habe Grimm viel für die "Weltgeltung des deutschen Verfassungsrechts" getan.
Das Letzte zum Schluss
Macht der Gewohnheit: Ein 60-Jähriger hat insgesamt vier Mal die Brühler Filiale der Kölner Sparkasse überfallen, davon drei Mal mit Erfolg, berichtet strafblog.de. Nächste Woche muss sich der Mann vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
(Hinweis für Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 11. Mai 2012: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6177 (abgerufen am: 13.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag