Die bereits am Montag gelaufene Daten-Beschlagnahme bei der Augsburger Allgemeinen erregt die Gemüter. Rechtlich ist es jedenfalls interessant. Außerdem in der heutigen Presseschau: Verbraucher werden besser vor Abmahnungen geschützt, Aus für Arbeitnehmerdatenschutz, BVerwG zu Jungengymnasium, BVerfG zu Brennelementesteuer und Gedankenübertragung auf Gefängnislautsprecher.
Augsburger Pressefreiheit: Mit amtsrichterlichem Durchsuchungsbefehl standen Polizeibeamte Anfang der Woche in den Redaktionsräumen der Augsburger Allgemeinen Zeitung und beschlagnahmten die Daten eines Forum-Nutzers der Zeitung. Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) war nach eigener Ansicht im Forum beleidigt worden, u.a. habe der gesuchte User ihm Rechtsbeugung vorgeworfen.
Gelöscht hatte die Zeitung die fraglichen Äußerungen zwar, so die taz (Falk Steiner), aber Ullrich wollte den Klarnamen. Die Welt (Katharina James) befasst sich ausführlich mit dem Fall und erläutert die Streit-Hintergründe. Die SZ (Karoline Meta Beisel/Stefan Mayr) druckt ein Forum-Zitat von "Berndi", dem gesuchten User: "Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!".
"In mehrfacher Hinsicht rechtlich fragwürdig" sei, so die taz (Christan Rath), der Beschlagnahmebeschluss: Liegt überhaupt eine Straftat vor? War die Beschlagnahme redaktioneller Daten rechtmäßig? Letzeres sei nur in Ausnahmefällen möglich, die hier schon zweifelhaft seien. Auch scheine die Aktion mit Blick auf die Pressefreiheit unverhältnismäßig. Rechtsschutz könne die betroffene Zeitung noch nachträglich suchen, wegen der "erlittenen Stigmatisierung" und des Grundrechtseingriffs, so die taz weiter.
Weitere Themen- Rechtspolitik
Neues zum Verbraucherschutz-Gesetz: Union und FDP haben sich nun auf neue Verbraucherschutzregelungen geeinigt, die noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben könnten, weiß die SZ (Daniela Kuhr). Drei Probleme sollen "bekämpft" werden: Unerwünschte Telefonwerbung solle wirksamer verhindert werden, Inkassounternehmen müssten Forderungen gründlicher belegen und es gehe gegen den "Abmahn-Wahn". Erstmalige Urheberrechtsverletzungen durch Private dürften grundsätzlich nur noch maximal mit einer "Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro" abgemahnt werden.
Anti-Stress-Verordnung: Im Recht und Steuer-Teil der FAZ setzt Rechtsanwalt Robert von Steinau-Steinrück sich mit dem Vorstoß der Gewerkschaften zur Forderung einer "Anti-Stress-Verordnung" zum besseren Arbeitnehmerschutz im Bereich psychischer Belastungen auseinander. Bisher wolle der Gesetzgeber nur mit einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes klarstellen, dass auch die psychische Gesundheit vom Schutz umfasst sei. Von Steinau-Steinrück meint, statt einer Verordnung liege es näher, "Betriebsparteien selbst Lösungen erarbeiten [zu lassen], die ihren konkreten Bedürfnissen gerecht werden."
Die taz (Eva Völpel) berichtet über die Konferenz der Bundesarbeitsministerin* Ursula von der Leyen (CDU) und die Forderungen aus Politik, Wissenschaft und Arbeitswelt.
Föderalismus - Vetomacht Bundesrat: Unter dem Titel "Veto-Organ" befasst sich Reinhard Müller (FAZ) mit der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie der Machtverteilung zwischen Bundestag und -rat bei Zustimmungs- oder Einspruchsgesetzen. Über die Zustimmungspflichtigkeit eines Gesetzes, da eine besonders hohe Hürde, werde oft heftig gestritten, bisweilen würden Gesetze aufgeteilt, in "ein zustimmungsbedürftiges Verfahrensgesetz und ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz über die Sache". Das Bundesverfassungsgericht sehe dies in den Grenzen des gesetzgeberischen Ermessens.
Arbeitnehmer-Datenschutz: Die eigentlich für Freitag geplante Bundestagsabstimmung zum Beschäftigten-Datenschutz ist auf unbestimmte Zeit verschoben, so die taz (Christian Rath). Bisher gebe es nur eine Generalklausel im Bundesdatenschutzgesetz und einige Gerichtsentscheidungen. Den Gesetzentwurf habe ein Proteststurm von Gewerkschaften -"George Orwell am Arbeitsplatz"- und Arbeitgebern – Ruf nach niedrigerem Datenschutz-Niveau - getroffen. Das Handelsblatt (Daniel Delhaes) berichtet ebenfalls.
Separat kommentiert Rath (taz): Eine "Bankrotterklärung schwarz-gelber Rechtspolitik". Nun liege es weiter an den Arbeitsgerichten, betrieblichen Datenschutz zu regeln. Weil die Rechtsprechung dazu "unübersichtlich" sei, habe auch "niemand verlässlich" sagen können, ob der Entwurf mehr oder weniger Datenschutz gebracht hätte. Wenigsten aber wäre Transparenz geschaffen worden, so Rath.
PID-Rechtsverordnung: Bundesregierung und Bundesländer haben sich im Streit um die Rechtsverordnung (RVO) zum Gesetz über die Präimplantationsdiagnostik geeinigt. Am Freitag werde der Bundesrat die RVO beschließen, so die FR (Timot Szent-Ivanyi). Die Zulassung der PID-Zentren würde, anders als im ursprünglichen Entwurf des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) vorgesehen, nun im Einzelfall geprüft, um die Anzahl zu begrenzen. Dafür ließen die Bundesländer mehr als eine Ethikkommission pro Land zu.
Geplante BauGB-Novelle: Die heute im Bundestags-Bauausschuss diskutierten Änderungen für das Baugesetzbuch kommentiert Notar und Rechtswissenschaftler Herbert Grziwotz für lto.de. Die geplante Erweiterung des Vorkaufsrechts für Gemeinden halte er für wenig geeignet, eine Erweiterung des Rückbaugebotes für Bereiche ohne Bebauungsplan könne indes ein gutes Mittel sein, städtebauliche Missstände zu beheben. Problematisch könne dann aber die Entschädigung sein.
"Heilige Schrift EEG": In einem breit angelegten Beitrag widmet sich Jasper von Altenbockum (FAZ) Peter Altmaiers (CDU) Idee der "Strompreis-Sicherung" und der "Heiligen Schrift" der Energiewende - dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Ein kompliziertes "Perpetuum mobile der Subventionen". Er erläutert eingangs ausführlich den aktuellen Gesetzesstand und ungelöste Probleme, die sich aus dem "Urknall" des EEG ergäben, etwa der Grundlastversorgung.
* Anm. der Redaktion vom 31. Januar 2013: Fälschlicherweise stand hier zunächst "Bundesgesundheitsministerin".
Weitere Themen – Justiz
BVerwG – Jungengymnasium: Heute entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zur Frage, ob es ein reines Jungengymnasium in Potsdam geben darf. Ein solches wolle eine Opus Dei-nahe kirchliche Elterninitiative einrichten, informiert die taz.
BGH zu Ebay-Angeboten: Ein Ebay-Angebot muss halten, was es verspreche, dafür sei der Verkäufer, trotz Angabe "ohne Gewähr" verantwortlich, so entschied der Bundesgerichtshof, wie lto.de meldet, im Falle eines verschimmelten Bootes.
BGH zu Fußballer Breno: Der Bundesgerichtshof hat im Falle des Fußballspielers Breno die Revision verworfen, so lto.de. Damit werde die Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen schwerer Brandstiftung rechtskräftig.
Finanzgericht Hamburg – Brennelementesteuer: Wie die FAZ (Markus Balser) meldet, hat das Hamburger Finanzgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Es fehle an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Steuersei deswegen verfassungswidrig, so die Hamburger Richter laut FAZ. Dazu auch spiegel.de.
BAG zu AGG-konformen Stellenanzeigen: Mit der erfolgreichen Klage eines Anwalts vor dem Bundesarbeitsgericht wegen einer Stellenanzeige der Berliner Charité für "Berufsanfänger" befasst sich auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die Rechtsanwältin Maximiliane Kemperman.
Kartelle – Teure Dawn Raids: Wie ein "Dawn Raid" der Kartellbehörden aus Sicht der Unternehmen abläuft und dass Kartellschadensersatzprozesse noch teurer als die Bußgelder für die Kartellanten werden können, erläutert Wirtschaftsanwalt Thorsten Mäger auf lto.de.
Weitere Themen – Recht im Ausland
Frankreich – Rechte für Homosexuelle: Wie die SZ (Stefan Ulrich) berichtet, wird in diesen Wochen ein Gesetz zur Einführung der Homo-Ehe samt Adoptionsrecht im französischen Parlament debattiert. Das Gesetz könnte bereits im Frühjahr in Kraft treten, so die SZ, die linke Mehrheit werde sich wohl durchsetzen können. spiegel.de (Stefan Simons) berichtet ebenfalls über den "Glaubenskrieg in Frankreich".
USA- Todesurteil nach Waldbrand: In Kalifornien (USA) wurde ein Mann, der einen verheerenden Waldbrand gelegt hatte, zum Tode verurteilt, so spiegel.de: Fünf Menschen seien an Herzversagen gestorben, "was direkt mit den Bränden in Verbindung gebracht wurde". Das Urteil sei unter Rechtsexperten umstritten, so spiegel.de. Focus.de informiert, die Staatsanwaltschaft habe den Verurteilten als "bösartig" dargestellt, die Verteidigung hingegen habe auf die harte Kindheit hingewiesen.
Sonstiges
Sexismusdebatte: In welchen Fällen der "Herrenwitz" zur "Straftat" (gemeint ist wohl nicht AGG-konformes Verhalten) wird, erläutert für Bild.de (Nicole Gast) unter anderem ein Fachanwalt für Arbeitsrecht: So seien etwa "Bemerkungen sexuellen Inhalts" verboten und sie stellten "auch gegenüber den anderen Kolleginnen eine Belästigung dar".
Twitter- Transparenz-Bericht: Nutzerdaten rausgeben oder Inhalte löschen? – Wie häufig staatliche Stellen dies von Twitter verlangten, stellt der Transparenz-Bericht des "Mikroblogging-Dienst" dar. netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet.
Das Letzte zum Schluss
Verrückte Gerichte: Aus zwei Büchern zu "irren Gerichtsverfahren" stellt Bild.de einige Geschichten vor, so etwa die abgewiesene Klage eines Gefängnisinsassen, der behauptete, ein Aufseher habe ein System in sein Gehirn gepflanzt, das seine Gedanken über die Sprechanlage ausstrahle.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den heutigen Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
(Hinweis für Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2013: Pressefreiheit in Augsburg – Verbraucherschutz-Vorstoß – Anti-Stress-Verordnung gefordert . In: Legal Tribune Online, 30.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8064/ (abgerufen am: 05.05.2024 )
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