Das Parlament wird wohl zu seinem schärfsten Schwert greifen und einen NSA-Untersuchungsausschuss einrichten – vielleicht wird sogar Edward Snowden als Zeuge gehört. Außerdem in der Presseschau: geändertes Revisionsrecht erleichtert Grundsatzurteile, EuGH zur Besteuerung von Glücksspielautomaten, Computer sollen Gesetze verbessern und innovativer Benzindiebstahl.
Thema des Tages
Spionage-Affäre: Nach Grünen und Linken will nun auch die SPD einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Abhöraffäre einrichten. Themen sollen laut Montags-SZ (Hans Leyendecker) der "Lauschangriff" auf die Bundeskanzlerin, das massenhafte Ausspähen der Daten deutscher Bürger durch den US-amerikanischen und britischen Geheimdienst sowie die deutsche Spionageabwehr sein.
Die Einleitung eines Prüfvorgangs durch die Bundesanwaltschaft kommentiert Christian Rath (taz.de) als "geschickt." Die Sammlung von Informationen wirke zupackend ohne dass hierdurch gleich "diplomatisches Porzellan" zerschlagen werde. Gleichzeitig trage sie zur Delegitimierung der mutmaßlichen Täter bei und zwinge die Bundesregierung, auf politischer Ebene "konsequent und entschlossen" aufzutreten.
Über den Vorschlag prominenter Politiker, den US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden angesichts der neuesten Erkenntnisse in der Abhöraffäre in der Bundesrepublik als Zeuge zu befragen und anschließend in ein Zeugenschutzprogramm zu übernehmen, schreibt die Samstags-taz (Anna Lehmann/Ines Pohl). Heribert Prantl (Montags-SZ) fordert "Schutz und freies Geleit" für Snowden; seine Vorladung als Zeuge sei "eine Frage des Rechts", genau wie die Entscheidung über einen potentiellen Asylantrag des Whistleblowers. Der wiederum könnte gegenüber den USA "Mittel sein zur Wiederherstellung der gröblichst verletzten deutschen Souveränität". Die mühsamen und in der Regel erfolglosen Versuche deutscher Behörden, US-amerikanische Spione juristisch zu belangen, zeichnet die Samstags-SZ (Hans Leyendecker) nach.
Im Interview mit dem Handelsblatt (Daniel Delhaes) fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vor dem Hintergrund der Affäre ein starkes europäisches Datenschutzrecht und ein Ende der diesbezüglichen Blockade der Bundesregierung.
Rechtspolitik
Scheidende Bundesjustizministerin im Interview: Der Deutschlandfunk (Gugula Geuther) führt sein "Interview der Woche" mit der scheidenden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Mittelpunkt des Gesprächs ist die Spionageaffäre; die Ministerin fordert erweiterte Kompetenzen für das Parlamentarische Kontrollgremium, verbindliche Absprachen innerhalb der EU und mit den USA über Geheimdienst-Befugnisse und eine Verlagerung der Datenschutz-Zuständigkeit vom Innen- ins Justizministerium. Privat wolle sie auch nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung den Bürgerrechten verpflichtet bleiben.
Revisionsrecht: Ab 2014 können Revisionen nicht mehr einseitig zurückgenommen werden. Diese "verbraucherfreundliche" Änderung der Zivilprozessordnung stellt der Focus (Matthias Kowalski) vor; sie sei eine Reaktion der Politik auf die Tendenz vor allem von Banken und Versicherungen bei sich abzeichnenden Negativ-Urteilen die Revision zurückzuziehen und so Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu verhindern.
Bildungskooperation: Ein "Ende der Kleinstaaterei" auf dem Gebiet der Bildungspolitik fordert in einem Gastbeitrag der Samstags-SZ der ehemalige Außenminister Klaus Kinkel (FDP). Das in den Artikeln 104a und 104b Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot des Bundes und der Länder im Bildungsbereich müsse "verschwinden." Die sich abzeichnende Große Koalition biete große Chancen für eine Grundgesetzänderung, die keineswegs die Kulturhoheit der Länder beseitigen, dem Bund aber erlauben soll, sich an großen Vorhaben zu beteiligen.
Oppositionsrechte: In einem Gastbeitrag plädiert Thomas Strobl (Samstags-FAZ), Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg und Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestags dafür, die Rechte der voraussichtlichen Oppositionsparteien zu stärken. Hierzu bedürfe es keiner ohnehin nur schwer wieder rückgängig zu machender Verfassungsänderungen. In Strobls Heimatland hätten sich Bestimmungen, nach denen in bestimmten Konstellationen Untersuchungsausschüsse auch von zwei Fraktionen, unabhängig von deren Abgeordnetenanzahl, einberufen werden könnten, bewährt, eine vergleichbare Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages sei wünschenswert.
Bayerischer Justizminister: Die Samstags-SZ (Mike Szymanski) interviewt in ihrem Bayern-Teil (Zusammenfassung hier) den neuen Justizminister des Freistaates, Winfried Bausback (CSU). Der Rechtsprofessor äußert sich zum "erschütterten" Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem nach dem Fall Mollath, seinen Reformvorstellungen zum § 63 Strafgesetzbuch und meint, dass die Justiz auch öffentliche Kritik ertragen muss.
Flüchtlingspolitik: Heribert Prantl (Samstags-SZ) kommentiert die Erklärungen des EU-Gipfels zur europäischen Flüchtlingspolitik als "Abwehr und Wischiwaschi." Man hätte gut daran getan, sich mit einem soeben vorgelegten Programm des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) auseinanderzusetzen, das u.a. eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen in Europa und gemeinsame Kriterien für deren Aufnahme, Anerkennung und Integration vorsehe.
Werkverträge: Pläne der designierten Großen Koalition zur strengeren Regulierung von Werkverträgen stoßen auf Kritik der Wirtschaft. Die FAS (Lisa Nienhaus) zitiert einen Vertreter, der eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, mit der Betriebsräten eine Mitsprache bei derartigen Verträgen eingeräumt werden soll, für "schlicht verfassungswidrig" hält.
Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen: Die Unionsparteien wollen die Mitwirkungsrechte des Bundestags bei Bundeswehreinsätzen einschränken. Eine entsprechende Forderung erhob nach einer Meldung des Spiegel (Vorabmeldung auf spiegel.de) Bundesverteidigungsminister de Maiziere bei den Koalitionsgesprächen mit der SPD. Dabei sollten "Einsätze im EU-Rahmen" von der Zustimmungspflicht ausgenommen, ein Rückholrecht des Parlaments aber erhalten werden.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Über die Auseinandersetzungen innerhalb der Unionsparteien um die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft berichtet der Spiegel (Peter Müller). Insbesondere Innenminister Hans-Peter Friedrich gehöre zu den Gegnern einer solchen Reform.
Justiz
EuGH zu Glücksspielen: Länder und Gemeinden dürfen auf den Betrieb von Glücksspielautomaten zusätzlich zur Umsatzsteuer eine Vergnügungssteuer erheben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Finanzgerichts Hamburg, meldet die Samstags-FAZ (Joachim Jahn).
BGH zu nachbarrechtlichem Ausgleichsanspruch: Der verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch zwischen Grundstücksnachbarn gilt in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 BGB auch im Verhältnis von Wohnungseigentümern oder ihren Mietern. Dies entschied der Bundesgerichtshof, Notar Herbert Grziwotz stellt auf lto.de Entscheidung und Rechtslage vor.
BAG zu Sozialauswahl: Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern und Betriebsräten einen "gewissen Spielraum" bei der Sozialauswahl im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen eröffnet. Von dem "überraschend arbeitnehmerunfreundlichen" Urteil berichtet die Montags-Welt.
BVerfG – Gauck und die Kleinparteien: Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen von Joachim Gauck über die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) beschäftigt sich der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp) mit der Neutralitätspflicht des Bundespräsidenten und dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zu Gaucks Äußerungen über die NPD. Einen Eilantrag habe das Gericht zwar abgelehnt, nun aber im Hauptverfahren die obersten Bundesorgane zur Stellungnahme aufgefordert. Das Magazin rechnet mit einer mündlichen Verhandlung Anfang nächsten Jahres. Die AfD erwäge dagegen momentan keine rechtlichen Schritte.
LG Bonn – Kundus-Bombardement: Die Montags-taz (Christian Rath) meint, dass der seit März vor dem Landgericht Bonn verhandelte Schadensersatzprozess der Opfer des Kundus-Bombardements gegen die Bundesregierung am Mittwoch "in seine entscheidende Phase" gehe – denn dann starte die Beweisaufnahme. Der Artikel schildert den bisherigen Prozessverlauf und den Knackpunkt des Falles: Ob der kommandierende Offizier fahrlässig gehandelt habe.
OLG Stuttgart – FDLR: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Kriegsverbrecher-Prozess gegen zwei politische Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR das Verfahren in drei von 16 Anklagepunkten vorläufig eingestellt. Auf Antrag der Bundesanwaltschaft werde unter anderem der Vorwurf der Rekrutierung von Kindersoldaten zunächst nicht weiter verfolgt, berichtet die Montags-taz (Dominic Johnson).
OLG Köln zu Rechtsmittelverzicht: Über einen kuriosen Fall einer nach Beschluss des Oberlandesgerichts Köln unwirksamen Rechtsmittelrücknahme schreibt Carsten Krumm (blog.beck.de).
VG Aachen zu Zwangsgeld: Detlef Burhoff (strafrecht.jurion.de) schreibt über einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen, durch den Nordrhein-Westfalen ein Zwangsgeld für den Fall der Nichtbefolgung eines vorherigen Beschlusses zur Einstellung eines Polizei-Bewerbers angedroht wird und fragt, wer im Falle der Nichtbefolgung des jetzigen Beschlusses die dann anstehende Beugehaft antreten wird: Der Polizeichef, der Innenminister oder gar die Ministerpräsidentin?
LG Aschaffenburg zu Chefarzt-Betrug: Vor dem Landgericht Aschaffenburg ist das Verfahren gegen einen Chefarzt wegen gewerbsmäßigen Betrugs ist gegen Zahlung von 150.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation eingestellt worden. Wie die Samstags-Welt (Tim Röhn) schreibt, wurde dem Frauenarzt vorgeworfen, Patientinnen über die Identität des behandelnden Arztes getäuscht zu haben, um Kosten für Eingriffe selbst in Rechnung stellen zu können. Die hierfür angewandte Praxis mehrerer Vertreter eines Chefarztes sei jedoch nach Feststellung des Gerichts an vielen Kliniken üblich, die Rechtslage zudem ungeklärt.
AG Tübingen zu Sammler-Dieb: Über einen außergewöhnlichen Dieb hatte das Amtsgericht Tübingen zu urteilen: Der schließlich zu einer Bewährungsstrafe unter Auflage der Fortführung seiner Therapie verurteilte Mann hatte Frauen verschiedene Accessoires gestohlen und bei sich zuhause gehortet. Um sie dafür zu bestrafen, dass er sich nicht traute, sie anzusprechen, wie er laut Spiegel (Beate Lakotta) vor Gericht eingestand.
StA Nürnberg-Fürth – Mollaths Ex-Frau: Nach einem Bericht der Samstags-SZ (Olaf Przybilla) ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts des Prozessbetrugs und der Unterschlagung gegen die Ex-Frau Gustl Mollaths. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit möglicherweise unwahren Behauptungen der Frau zum Verbleib der persönlichen Habe Mollaths während seiner Unterbringung.
Hypo Alpe Adria: Die Samstags-FAZ (Henning Peitsmeier/Michaela Seiser) erzählt ein "Lehrstück für Größenwahn" über die österreichische Hypo Alpe Adria-Bank, wegen deren Kauf sich sieben ehemalige BayernLB-Vorstände voraussichtlich ab Januar vor Gericht wegen des Vorwurfs der Untreue und Bestechung verantworten müssen. Über die wirtschaftsstrafrechtliche Dimension hinaus habe der Fall längst auch eine hochpolitische erreicht: Österreich werfe Bayern vor, sie beim 2009 erfolgten Rückkauf der Bank über Risiken und Altlasten getäuscht zu haben und erwäge die Anfechtung, was weitere Verfahren nach sich ziehen würde.
Das Handelsblatt (S. Afhüppe/F.M. Drost/P. Köhler) widmet sich dem Hauptangeklagten Michel Kemmer und den Auswirkungen der Anklage auf den Bundesverband deutscher Banken, dessen Hauptgeschäftsführer er ist. Michael Maisch führt für das Handelsblatt ein Interview mit dem Angeklagten, der sich zum Vorwurf selbst aber nicht äußern will. In einem weiteren Artikel widmet sich Hans-Peter Siebenhaar der juristischen Aufarbeitung der Affäre in Österreich.
Hausbesetzung: Die Samstags-taz-Nord (Kai von Appen) schreibt über den Versuch einer jungen Hamburgerin, ein Grundsatzurteil zur Strafbarkeit einer Hausbesetzung bei Leerstand zu erreichen. Die Frau wurde im vergangenen Jahr wegen Hausfriedensbruches verwarnt, eine Geldstrafe damit zur Bewährung ausgesetzt. Ihre Anwälte argumentieren, dass der § 123 Strafgesetzbuch dann nicht einschlägig sei, wenn das Hausrecht "rein negativ", d.h. durch jahrelangen Leerstand ausgeübt werde, auch sei der Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht durch Bestimmungen des Wohnraumschutzgesetzes Hamburgs gerechtfertigt.
EuGH zu VW-Gesetz: Nach der am Dienstag erfolgten Billigung des VW-Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof erklärt ein "Crashkurs" der Samstags-taz (Richard Rother) in Frage-und-Antwort-Form Inhalt der Vorwürfe der EU-Kommission gegen das Gesetz und Reaktionen auf die Entscheidung.
NPD-Verbot: Die Bundesländer wollen noch in diesem Jahr ihren NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Bis dahin werde die vom Karlsruher Gericht geforderte "Quellenfreiheit der Beweismittel" durch die Sicherheitsbehörden geprüft, als Prozessbevollmächtigte seien die Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff und Christoph Möllers benannt worden, schreibt die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt). Wie die Montags-Welt (Manuel Bewarder/Jochen Gaugele/Karsten Kammholz) berichtet, erhoffen sich die Länder als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen auch eine Unterstützung durch den Bund.
Reinhard Müller (Samstags-FAZ) kommentiert, dass offenbar nichts schwieriger sei, "als einen Irrweg zu verlassen, in den man schon so viel investiert hat."
Recht in der Welt
Spanien – Gesundheitscent: Eine seit 2002 in den meisten spanischen Regionen erhobene Benzinsteuer steht nach einer Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof vor dem Aus und könnte die spanische Regierung zu Rückzahlungen in Milliardenhöhe verpflichten. Der sogenannte Gesundheitscent sollte das Gesundheitswesen unterstützen, nach dem Vortrag des Generalanwalts dürfte aber feststehen, dass die Regelung keinen wirklich spezifischen Zweck verfolgt habe, schreibt die Samstags-FAZ (Leo Wieland).
China – Bo Xilai: Das Hohe Volksgericht der Provinz Shandong/China hat die von Bo Xilai eingelegte Berufung gegen seine Verurteilung zu lebenslänglicher Haft vom August abgelehnt. In ihrem Bericht macht die Samstags-SZ (Kai Strittmatter) darauf aufmerksam, dass die Entscheidung ohne die aus der ersten Instanz bekannten öffentlichen Inszenierungen erfolgte.
Südostasien – Scharia: Über den wachsenden Einfluss islamischen Rechts in verschiedenen südostasiatischen Ländern und die Gründe hierfür schreibt die Samstags-SZ (Anne Perras) in einem längeren Artikel. Der Sultan von Brunei etwa habe eine schrittweise Einführung der Scharia verkündet, um einer potentiellen Opposition im Lande vorzubeugen.
Australien – Homo-Ehe: Nach einer Meldung der Samstags-FAZ (Till Fähnders) geht die neugewählte australische Regierung wie angekündigt juristisch gegen die von einem Regionalparlament beschlossene Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen vor. Der Oberste Gerichtshof könne vor der ersten Eheschließung entscheiden, da das fragliche Gesetz erst in einigen Wochen in Kraft trete.
Sonstiges
Steuernachlass: Die FAS (Philip Eppelsheim) zeichnet die Hintergründe des millionenschweren Steuernachlasses nach, den die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) einem Augenarzt per Eilentscheidung gewährt hat. Die schleswig-holsteinische Kommunalaufsicht schätzte in der vergangenen Woche die Entscheidung als formell und materiell rechtswidrig ein.
Online-Banking: Aus Anlass jüngst bekanntgewordener Betrugsfälle beim Online-Banking erklärt die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) die Rechtslage. Der vor vier Jahren im Umsetzung einer EU-Richtlinie neu eingeführte § 675v BGB beschränkt die Haftung Geschädigter bei manipulierten Überweisungen auf 150 Euro, eine Ausnahme besteht jedoch bei grober Fahrlässigkeit. Wann diese vorliege, könne nur im Einzelfall entschieden werden.
Prozesskostenhilfe: Die Samstags-taz-Berlin (Ole Schulz) klärt über die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe und die Änderungen durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz auf.
Erbrecht: Über grundlegende Bestimmungen des Erbrechts informiert die Samstags-taz-Nord (Ole Brunst).
Computer verbessern Gesetze: Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz arbeitet an einem Projekt, dass bei Erfolg unzählige Juristen glücklich machen wird: Eine Software, die Gesetzestexte halbautomatisch auf Widerspruchsfreiheit überprüfen kann. Wie die Samstags-taz-Nord (Andreas Schnell) schreibt, verliefen erste Tests mit der "Gebührenordnung für Ärzte" erfolgversprechend. Als besonderer Clou sei in einem zweiten Schritt geplant, mithilfe des Programms Gesetzestexte zu vereinfachen.
Ausbildung
Suhrkamp-Seminar an der LMU: Die Montags-FAZ (Sandra Kegel) berichtet im Feuilleton von dem Seminar "Recht, Literatur und der Suhrkamp-Streit" an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Bereits im dritten Semester beschäftigten sich hier Studierende mit dem komplexen juristischen Streit um die Zukunft des Verlags – und grundsätzlichen Fragen rund um Recht und Literatur.
Das Letzte zum Schluss
Innovativer Benzindiebstahl: Gewöhnlicher Benzindiebstahl durch Abpumpen aus Fahrzeugtanks ist für brandenburgische Benzinliebhaber offenbar zu wenig ertragreich. Wie die Samstags-taz-Berlin (Plutonia Plarre) schreibt, haben Unbekannte im Landkreis Märkisch-Oderland bei Berlin eine 1,5 Meter unter dem Boden eines Ackers verlaufende Pipeline angezapft. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahl und Bodenverunreinigung.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi/thd
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 26. - 28. Oktober 2013: Untersuchungsausschuss soll zurückspähen – Revisionsrecht jetzt verbraucherfreundlich – Computer prüfen Gesetze . In: Legal Tribune Online, 28.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9907/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag