Seine Klagen hatten nur einen Zweck: Er wollte Unternehmen mürbe machen, um teure Vergleiche zu erzwingen. Im Handelsblatt berichtet ein Berufskläger von seiner "Arbeit". Außerdem in der Presseschau: der Sinneswandel der CDU bei eingetragenen Partnerschaften, kriminelle Biobauern und warum ein Millionen-Scheck in der Tasche nicht unbedingt rechtswidrig ist.
Berufskläger: In der Titelstory des Handelsblatts (Fabian Gartmann) berichtet ein Berufskläger, wie er im Auftrag einer Anwaltsfirma Hauptversammlungsbeschlüsse von Aktiengesellschaften anfocht. Damit sollten die Firmen zum Abschluss eines Vergleichs gebracht werden, der zwar allen Aktionären nützte, bei den Anwälten aber hohe Gebühren erzeugte, die dann mit den Berufsklägern geteilt wurden. Anlass der Berichterstattung ist die Klage von neun Kleinaktionären über zu laute Händetrockner in der Toilette während einer Hauptversammlung von Osram.
In einem ergänzenden Interview des Handelsblatts (Fabian Gartmann) erklärt der Aktienrechtler Theodor Baums die Ursprünge des Investorenschutzes und wie er missbraucht wird. Er schlägt vor, dass ein Gericht die Vergleichskosten deckeln kann, um den Anreiz von Klagen zu reduzieren. Die 2009 eingeführte Möglichkeit, angefochtene Hauptversammlungsbeschlüsse mit gerichtlicher Genehmigung bereits vor Entscheidung der Klage umzusetzen, sei immer noch zu kompliziert und langwierig.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Europa: In der Montags-FAZ beschreibt die EU-Kommissarin Viviane Reding die Begriffsgeschichte der "Vereinigten Staaten von Europa" und warum diese Vision heute zur Überwindung der Schulden- und Wachstumskrise erforderlich ist. "Ich bin sicher: Im Jahr 2020 wird jedenfalls die Eurozone föderal integriert sein."
Eingetragene Homo-Partnerschaften: Die CDU kündigte einen Kurswechsel an und überlegt, die eingetragenen homosexuellen Partnerschaften mehr an die Ehe anzugleichen als bisher vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Welche Möglichkeiten es dabei gibt, beschreibt die Montags-taz (Christian Rath). In einem gesonderten Artikel beschreibt die Montags-taz (Christian Rath), dass das jüngste Karlsruher Urteil zum Adoptionsrecht wohl eher Anlass als Ursache des Umdenkens gewesen ist. Heribert Prantl (Samstags-SZ) bewertet die Entwicklung in der Union als mögliche "politische Sensation".
Leistungsschutzrecht: Der Bundestag hat die Beschlussfassung über das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage vertagt. In der Koalition wachse die Kritik an dem Vorhaben, berichtete die Samstags-FAZ (Joachim Jahn). Michael Hanfeld (Samstags-FAZ) kritisiert auf der Medienseite das Einknicken der Politik vor der Kampagne von Google. In der Montags-FAZ (Reinhard Müller) versichert dagegen CDU-Fraktions-Vize Günter Krings: "Die Union steht weiterhin voll hinter dem Leistungsschutzrecht."
Anlegerschutz: Nach dem Betrugsfall um die S&K-Gruppe wird der Vorschlag der Bundesregierung zum Anlegerschutz im Fondsmarkt (Umsetzung der EU-AFIM-Richtlinie) kritisiert, berichtet spiegel.de (Christoph Rottwilm). Bei offenen Immobilienfonds werde der Anlegerschutz aufgeweicht und bei geschlossenen nicht genügend verschärft.
Steuervermeidung internationaler Konzerne: Das Handelsblatt (Norbert Häring) beschreibt die Schwierigkeit, internationale Konzerne angemessen zu besteuern, weil sie mit Lizenzgebühren und Kreditzinsen die Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben können. Einer der wenigen Steuerrechtsprofessoren, die sich nicht der Steuervermeidung, sondern der Steuersicherung verschrieben haben, sei Lorenz Jarass. Dieser schlage vor, die Erträge eines Unternehmens vor Abzug von Lizenzgebühren und Zinsen zu besteuern.
Weitere Themen – Justiz
VG Freiburg zu Dauerobservation: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die dauerhafte Überwachung eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualtäters für rechtswidrig erklärt, weil es für diese Maßnahme keine Rechtsgrundlage gebe, berichtet spiegel.de.
BVerwG zum journalistischen Auskunftsanspruch: Peter Carstens (Montags-FAZ) kritisiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von letzter Woche. Der Auskunftsverweigerungsgrund, dass Bundesbehörden keine Pflicht zur Informationsbeschaffung hätten, sei neu.
BVerfG – -Jüdische Einwanderer: Die Montags-taz (Christian Rath) schildert den Fall eines jüdischen Einwanderers aus Russland, der in Deutschland sein Aufenthaltsrecht verlor, weil er drei Jahre in Berkeley studierte. Dagegen erhob er jetzt Verfassungsbeschwerde. Es geht dabei auch um die Frage, ob die jüdischen Einwanderer sich heute noch auf ihren ursprünglichen Status als Kontingentflüchtlinge berufen können.
Fall Mollath: Mit einem leidenschaftlichen Appell setzt sich Henning Ernst Müller (blog.beck.de) für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren und die Freilassung des in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath ein: "Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen." Oliver Garcia (de legibus-Blog) kritisiert sehr ausführlich das Gutachten des Psychiaters Klaus Leipziger, das zur Unterbringung Mollaths führte. "Psychiatrische Gutachter vom Schlage eines Klaus Leipziger sind eine Gefahr für die Allgemeinheit".
Anlegerklagen - griechischer Schuldenschnitt: Das Handelsblatt (Laura de la Motte) gibt einen überblick über den Stand der Anlegerklagen gegen den vor einem Jahr erfolgten griechischen Schuldenschnitt. "Die einen versprechen sich mehr Chancen in Griechenland, die anderen versuchen über deutsche Gerichte ihr Glück. Erfolge kann noch niemand vorweisen, nicht mal einen Verhandlungstermin gibt es bisher."
Ermittlungen wegen Bio-Eiern: Anlässlich von staatsanwaltlichen Ermittlungen prüft Anwalt Jens Ferner (ferner-alsdorf.de) welche Delikte Bauern und Händler begangen haben können, die Eier fälschlicherweise als Bio-Eier vermarkteten.
Gysi und die Anwältin: Der Spiegel (Björn Hengst/Peter Wensierski, Kurzfassung auf spiegel.de) schildert einen Vorgang kurz vor dem Ende der DDR. Eine Juristin, die nach der Republikflucht ihres Mannes ihre Arbeit verloren hatte, wollte nun Anwältin werden und bewarb sich beim Kollegium der Ost-Berliner Rechtsanwälte, dem Gregor Gysi damals vorstand. Sie wurde ohne Begründung abgelehnt.
Weitere Themen – Recht in der Welt
UN – Cholera in Haiti: Die Vereinten Nationen lehnen es ab, Schadensersatz für die Opfer und Hinterbliebenen einer Cholera-Epidemie auf Haiti zu leisten. Die Krankheit war von nepalesischen UN-Blauhelmen eingeschleppt worden. Die UNO beruft sich nun auf ihre Immunität, berichtet sueddeutsche.de. In einem Kommentar kritisiert Andreas Zumach (taz) diese Begründung als "inakzeptabel".
Südafrika – Pistorius: Die FAS (Thomas Scheen) beschreibt, warum der mordverdächtige Behindertensportler Oscar Pistorius nach viertägiger Anhörung zunächst auf Kaution freikam. Dabei werden auch der Fall und die bisherigen Ermittlungsergebnisse dargestellt.
Großbritannien – islamistische Terroristen: Nachdem der Woolwich Crown Court in London am Donnerstag mehrere Mitglieder einer islamistischen Zelle wegen eines versuchten Terroranschlags verurteilte, beschreibt die Samstags-FAZ (Jochen Buchsteiner) jetzt die Hintergründe des Falles.
USA – BP-Ölkatastrophe: Am Montag beginnt in den USA der Zivilprozess gegen den Öl-Konzern BP wegen der Katastrophe auf der Plattform Deepwater Horizon vor drei Jahren. Die Montags-Welt (Tina Kaiser) gibt einen Überblick über den Rechtsstreit.
Italien – linke Justiz: Im Wahlkampf sagte Silvio Berlusconi, die italienischen Staatsanwälte seien schlimmer als Mafiosi. Tobias Piller (Montags-FAZ) wirft der italienischen Justiz zumindest einseitige Einflussnahme im Wahlkampf vor. "Zwei Wochen vor der Wahl häuften sich Verhaftungen, Ermittlungen und Urteile, die das Lager rechts von der Mitte betrafen." Die Einseitigkeit der Justiz sei strukturell und werde durch die italienische Selbstverwaltung der Justiz immer wieder reproduziert.
Sonstiges
Drohnenrecht: lto.de (Claudia Kornmeier) beschreibt die luftrechtlichen Regeln für den Einsatz ziviler Drohnen (unbemannter Flugkörper) in Deutschland.
Das Letzte zum Schluss
Der Mann mit dem Riesen-Scheck: Bei einer Zufalls-Kontrolle am Düsseldorfer Flughafen wurde im Gepäck eines iranischen Ex-Ministers ein Scheck im Wert von umgerechnet 52 Millionen Euro gefunden, ausgestellt von der Bank von Venezuela. Der Minister sagte, der Iran baue in Venezuela Wohnungen, der Scheck sei die Bezahlung dafür. Die Zöllner waren skeptisch, doch sie fanden nichts verwerfliches, auch die Geheimdienste konnten keine finsteren Geschäfte nachweisen. Jetzt wurde der Millionen-Scheck zurückgegeben, berichtet spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 23. - 25. Februar 2013: Ein Berufskläger packt aus – CDU denkt bei Homo-Ehen um – Manche Bio-Eier sind gar keine . In: Legal Tribune Online, 25.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8215/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag