Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen: Das BVerfG bekommt den lang angekündigten NPD-Verbotsantrag der Bundesländer. Außerdem in der Presseschau: "Lex Gurlitt", Hauptausschuss für Bundestag, Hate-Crime-Gesetze, Sperrklausel vor BVerfG, Harald Range-Interview und Bahnzwang statt Fahrverbot.
NPD-Verbotsantrag: Den von Vertretern der Bundesländer erarbeiteten knapp 250 Seiten umfassenden NPD-Verbotsantrag stellt der Spiegel (H. Gude/J. Schindler/F. Schmid, Zusammenfassung) vor. Im ersten Teil des Antrags gehe es um die Rolle der V-Personen, weiter um den Nachweis der "aggressiv-kämpferischen Grundhaltung" der Partei und drittens die Feststellung der Verhältnismäßigkeit eines NPD-Verbotes, das auch den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte genüge. Die Verfahrensbevollmächtigten der Länder Christoph Möllers und Christian Waldhoff, Juristen von der Berliner Humboldt-Universität, betonten mit Blick auf die V-Leute, dass ein Einfluss der Behörden auf die Parteiführung mittlerweile auszuschließen sei. Die Samstags-FR (Steffen Hebestreit) und zeit.de (Tilman Steffen) berichten ebenfalls ausführlich.
Wie die Samstags-FAZ (jbe.) aus NPD-Kreisen weiß, wolle man eine systematische Verzögerung, etwa mittels Beantragung von Schriftsatzverlängerungen, des Verfahrens herbeiführen, bis die Partei wieder in den Genuss staatlicher Parteienfinanzierung komme und einen adäquaten Rechtsbeistand finanzieren könne. Bislang sei die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht von Rechtsanwalt Peter Richter aus Saarbrücken vertreten worden.
Rechtspolitik
"Lex Gurlitt": Mit einiger sachlicher Strenge spricht der Spiegel (Dietmar Hipp/Conny Neumann, Zusammenfassung) mit dem bayerischen Justizminister und Rechtsprofessor Winfried Bausback (CSU) über den Fall Gurlitt, Schuldzuweisungen, die Bilder-Beschlagnahme und die Verzögerung der Ermittlungen und Information der politischen Führung im Justizministerium unter seiner Vorgängerin Beate Merk (CSU). Bausback verteidigt die Entscheidung, Gurlitt zunächst nur die Werke zurückzugeben, die "zweifelsfrei" sein Eigentum seien. Weiter erklärt Bausback, er habe einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten lassen, wonach bösglaubige Besitzer von NS-Raubkunst sich gegenüber Herausgabeansprüchen von Eigentümern nicht wie bislang auf eine zivilrechtliche 30-jährige Verjährungsfrist berufen können. Die Regelung solle auch rückwirkend gelten.
Im Feuilleton der Montags-FAZ (Jürgen Kaube) findet sich unter dem Titel "Aus diesem Dilemma führen nur heikle Auswege" ein ausführlicher Beitrag zu einer Kunstrechtler-Tagung. Dabei sei unter anderem kontrovers die rechtliche Grundlage für die Bilder-Beschlagnahme diskutiert worden.
Udo Vetter (lawblog.de) sieht bei der "Lex Gurlitt" einige Hürden: Das Rechtsstaatsprinzip, der damit einhergende legitime Wunsch nach Rechtssicherheit und Spezialgesetze als eigenes Unrecht. Da eine "derart krass zurückwirkende Regelung" für alle und auch nicht nur für Beutekunst gelten müsste, stünden gegebenenfalls "spannende Jahre bevor, in denen die deutsche Justiz ächzen und so mancher um sein ererbtes Hab und Gut zittern dürfte". Das sei dann auch der Grund, "warum es so ein Gesetz niemals geben wird."
"Hauptausschuss" für Bundestag?: Die Koalitionsbildung in Berlin lässt noch auf sich warten, so auch die Bildung verschiedenster Bundestagsausschüsse. Nun wird für den kommenden Donnerstag ein Antrag auf Einsetzung eines Sonderausschusses, genannt "Hauptausschuss", erwartet. Die Rechtswissenschaftler Charlotte Heppner und Thomas Wierny (Juwiss.de) befassen sich mit den verfassungsrechtlichen Hintergründen und der Bedeutung von Ausschüssen für die Abgeordnetentätigkeit.
Zum Hinweis der Linken und anderer Kritiker, der Hauptausschuss sei im Grundgesetz nicht erwähnt und damit wohlmöglich verfassungswidrig, meint Christian Rath (taz.de): "Wie deutsch ist das denn? Soll alles verboten sein, was im Grundgesetz nicht explizit erwähnt ist?"
Managergehälter: Laut Montags-FAZ (Andreas Mihm/Jürgen Dunsch) haben sich Union und SPD darauf geeinigt, Managergehälter börsennotierter Unternehmen zu begrenzen. Der jeweilige Aufsichtsrat solle ein "Maximalverhältnis" zwischen Vorstandsvergütungen und dem Durchschnittsgehalt eines Unternehmensangestellten festlegen.
Vorratsdatenspeicherung: Keine Einigung zwischen Union und SPD gebe es bislang bei der Vorratsdatenspeicherung. Laut Montags-Welt (Manuel Bewarder) wolle die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Frühjahr 2014 abwarten und bei der Speicherfrist deutlich unter sechs Monaten bleiben. Die Union wolle dagegen eine schnelle und umfassendere Umsetzung.
Legalisierung der Eizellenspende?: Wie die Montags-taz (Heike Haarhof) informiert, wolle die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypris (SPD) das Embryonenschutzgesetz auf den Prüfstand stellen lassen und eine Eizellenspende auch in Deutschland ermöglichen.
Grundgesetz und Bildungspolitik: Im Gespräch mit der Montags-taz (Anna Lehmann) spricht sich der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Horst Hippler für eine Grundgesetzänderung aus, um dem Bund Schul- und Hochschulpolitik zu ermöglichen. Eine monetäre Einmischung des Bundes nur in Fällen überregionaler Bedeutung zuzulassen, wie es die Union vorgeschlagen habe, lehne er ab.
Bilanz zum Prostitutionsgesetz: Eine negative Bilanz zum Prostitutionsgesetz zieht Mehmet Ata (FAS). So seien heute zum Beispiel lediglich 44 Prostituierte als sozialversicherungspflichtig beschäftigte gemeldet. Es gebe noch immer keine Erlaubnispflicht für Bordelle und es fehlten überall Kontrollen. Aus den Koalitionsplänen berichtet Ata, man wolle ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte einführen und Flatrate-Angebote in Bordellen verbieten, auch stehe die Kriminalisierung von Freiern von Zwangsprostituierten im Raum.
Hate-Crime-Gesetz?: "Kommen Täter mit rechter Gesinnung vor Gericht zu leicht davon?", fragt sich der Spiegel (Maximilian Popp) mit Blick auf Forderungen zum Beispiel von EU-Ministerrat und Europarat, rassistische oder andere vorurteilgetriebene Motive bei der Strafverfolgung als straferschwerend zu berücksichtigen. Die Landes-Justizminister hätten nun einen Vorschlag erarbeitet, um § 46 des Strafgesetzbuches um "menschenverachtende Beweggründe" zu erweitern.
Betäubungsmittelrecht: In einem breit angelegten Beitrag zum Cannabis-Konsum in Deutschland weist die Welt am Sonntag (Per Hinrichs) auch auf eine Petition liberaler Strafrechtsprofessoren hin, mit welcher der Bundestag aufgefordert werden soll, die Betäubungsmittelgesetze zu analysieren. Statt einer Kriminalisierung der Konsumenten solle lieber auf Prävention und Aufklärung gesetzt werden.
Massengentests: Auch Thomas Stadler (internet-law.de) sieht die Pläne zur "DNA-Rasterfahndung" kritisch: Das laufe auf eine "rechtsstaatswidrige Ermittlung um jeden Preis hinaus".
Bericht über Abhörtätigkeiten: Den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nennt Rechtsanwalt Niko Härting auf lto.de eine "sachliche Abrechnung mit zahlreichen Missständen". Schaar beklage unter anderem "kontrollfreie Räume" bei der geheimdienstlichen Tätigkeit, für die es noch immer an einem europäischen Rechtsrahmen fehle.
Kritik am Fahrverbot: Wie spiegel.de meldet, kritisiert der Deutsche Richterbund das von der entstehenden Koalition als eigenständige strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit geplante Fahrverbot. Dem stehe einerseits der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen - nur wer einen Führerschein habe, könne der Haft oder Geldstrafe entgehen. Auch sehe man die Gefahr einer "Strafbarkeitsspirale": Ein Versuch, sich der Strafe zu entziehen bliebe nicht straffrei.
Auf lto.de hat Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken ob der Gleichheit, aber auch ob der Verhältnismäßigkeit bei der Abkehr vom Verkehrsbezug bei Fahrverboten. Ein zeitgemäßes Strafsystem sei aber überfällig, etwa mit gemeinnütziger Arbeit oder Internetverboten. Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel) sieht in der Idee auch ein Gerechtigkeitsproblem. Auch spiegele es die alte Fehlannahme wieder, "junge Menschen beeindrucke, was ältere denken, dass es sie beeindruckt".
"Mini-NSA" für Deutschland?: Wie der Focus knapp meldet, habe der Chef des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke gegenüber Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in einem "streng vertraulichen Gespräch" gemahnt, das Bundeskriminalamt könne nur einen Anteil von circa 30 Prozent der "kritischen Kommunikation" von Staatsfeinden überwachen und auswerten. Im Innenministerium wolle man nun mit der Bündelung von Abhörmöglichkeiten mehrerer Ämter reagieren, die Rede sei von einer "Mini-NSA".
Di Fabio zu großer Koalition: In einem Gastkommentar für den Focus meint der Rechtsprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio: "Hände weg von Neuwahlen" und mahnt, "Schwarze und Rote sollten nicht zu hoch pokern". Eine große Koalition sei das kleinere Übel verglichen mit "Ungewissen politischen Experimenten".
Justiz
Interview mit Generalbundesanwalt: Der Focus (Göran Schattauer) spricht mit Generalbundesanwalt Harald Range über Edward Snowden, die Möglichkeit einer Anklage gegen den NSA-Chef, wann ein förmliches Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft hinter außenpolitischen Interessen des Staates zurücktritt, den NSU-Prozess und den Vorwurf des mangelnden Interesses an der NSU-Mordserie. Weiter geht es um linksextreme Gewalt und anschlagsbreite Kriegsrückkehrer aus Syrien, welche Befugnisse Range sich für die Bundesanwaltschaft wünscht und seine private Freiheit.
BVerfG – Sperrklausel Europarecht: Am 18. Dezember verhandelt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Drei-Prozent-Sperrklausel für Europawahlen im deutschen Recht. Diese war eingeführt worden, nachdem der gleiche Senat 2011 die Fünf-Prozent-Sperrklausel gekippt hatte. Wie die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) informiert, werde im Rahmen der Verhandlung auch diese "Normwiederholung" besprochen.
EuGH – Deutsche Beamtenbesoldung: An diesem Donnerstag wird der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs seine Stellungnahme zur Frage abgeben, ob Berliner Beamte falsch besoldet werden. Der Spiegel (Ann-Katrin Müller, Zusammenfassung) erläutert: Nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und auch des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011 werde heute bei Neueinstellungen die Eingruppierung in die Gehaltsstufe anhand der Berufserfahrung und nicht wie früher anhand des Alters vorgenommen. Eine Übergangsregelung für sogenannte Bestandsbeamte sei aber womöglich altersdiskriminierend, da wieder keine Orientierung an der Erfahrung stattfand. Es werde erwartet, dass die Luxemburger Richter diese Regelung rügen. Folgen habe dies dann auch für alle anderen Landes- und Bundesbeamten, die von der Regelung betroffen seien.
Gurlitt - Desaströse Geheimnistuerei: Wie der Focus (F. Gartmann/M. Krischer/T. Röll/C. Sturm) berichtet, sei die bisherige "offizielle Lesart", der für die Ermittlungen zuständige Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz habe die Dimension des Falles Gurlitt nicht erkannt, wohl falsch. Bereits im Sommer dieses Jahres habe der Fall laut Focus "als außergewöhnlich große Ermittlungssache" gegolten und sei bei einer Tagung von Spitzenbeamten der bayerischen Justiz und Polizei, sowie Mitarbeitern des Landeskriminalamtes und des Amtes für Verfassungsschutz unter der Leitung des Münchener Generalstaatsanwaltes Christoph Strötz Thema gewesen: Eine "peinliche und desaströse Geheimnistuerei".
Der Spiegel (Ulrike Knöfel/Michael Sontheimer) stellt die Leiterin der Taskforce zum Fall Gurlitt vor, die Juristin Ingeborg Berggreen-Merkel. Sie wolle Gurlitt baldmöglichst treffen und kommentiere den bisherigen Umgang, insbesondere die Kommunikation der beteiligten Stellen, mit dem Kunstfund selbstkritisch.
Anklage gegen Deutsche Bank: Aus der früheren Führungsetage der Deutschen Bank stehen Rolf-Ernst Breuer, Josef Ackermann, Clemens Börsig, Tesse von Heydenbeck und Jürgen Fitsche Anklagen wegen versuchten Prozessbetrugs ins Haus. Die Montags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet. Unter anderem mit Scheinverhandlungen und "Storylines" sollen diese zur Abwehr der Millionenklage von Leo Kirch bzw. seinen Erben für Falschaussagen vor dem Oberlandesgericht München präpariert worden sein. Die Samstags-SZ (Klaus Ott) widmet diesen Hintergründen ebenfalls einen ausführlichen Beitrag.
Anwälte und Abmahngeschäft: Wie die Montags-SZ (Daniela Kuhr) auf dem Titel berichtet, hat das im Oktober in Kraft getretene sogenannte "Anti-Abzock-Gesetz" die erhoffte Wirkung verfehlt. Rechtsexperten bemängelten, die Zahl der Abmahnungen sei nicht zurückgegangen und diese seien im Endeffekt noch genauso teuer für die Verbraucher wie bislang. Zwar seien Gebühren und Auslagen grundsätzlich bei der ersten Abmahnung bei circa 150 Euro gedeckelt, dafür würden nun beim Download eines Musikalbums nun alle Titel einzeln abgemahnt oder einfach der geforderte Schadenersatz erhöht.
Recht im Ausland
Amerikanischer Sicherheitsapparat: "Die Angst, zu wenig zu wissen": In einem ausführlichen Beitrag befasst sich Nikolas Richter (Samstags-SZ) mit dem Allgemeinzustand des amerikanischen Sicherheitsapparates. Der Missbrauch geheimdienstlicher Befugnisse sei im System angelegt.
London - Tod eines Praktikanten: Wie spiegel.de informiert, untersucht ein Londoner Gericht den Tod von Moritz E., dem 21-jährigen deutschen Praktikanten bei der "Bank of America Merril Lynch", der nach einem epileptischen Anfall im September gestorben war. Im Zentrum der Untersuchung stehe die Frage, ob E. sich möglicherweise zu Tode gearbeitet habe.
Niederlande/Russland – Greenpeace-Aktivisten: Wie die Samstags-taz (Christian Rath) informiert, hat der Internationale Seegerichtshof in einer einstweiligen Anordnung die Freilassung der im Oktober von Russland festgenommenen Greenpeace-Aktivisten sowie die Freigabe der "Arctic Sunrise" gefordert. Gleichzeitig müssten die Niederlande eine Kaution in Höhe von 3,6 Millionen Euro bei russischen Banken hinterlegen. Die Samstags-SZ (Julian Hans) berichtet ebenfalls.
Wie lto.de meldet, wolle Russland die Entscheidung nicht anerkennen, lasse die Aktivisten aber frei.
Schweiz – Managergehälter: Die Begrenzung von Managergehältern auf das höchstens Zwölffache eines einfachen Arbeiterlohns wurde am Sonntag in einer entsprechenden Volksabstimmung abgelehnt, so zeit.de. Das Handelsblatt (Holger Alich/Till Hoppe) informiert ausführlich.
Sonstiges
Strafrichter mit schlechter Laune: Mit dem Buchautor und ehemaligen Strafrichter Robert Pragst spricht spiegel.de (Jonas Leppin) über die richterliche Unabhängigkeit, welche Qualifikationen beim Richteramt benötigt werden, was im Jurastudium fehlt und warum Pragst in die Zivilgerichtsbarkeit wechselte: "Ich hatte zwei Jahre schlechte Laune."
Das Letzte zum Schluss
Bahnzwang statt Fahrverbot?: Eine originelle Alternative zum Vorschlag des Fahrverbots als strafrechtliche Sanktion neben Haft und Geldstrafe ist Rechtsanwalt Detlef Burhoff (blog.strafrecht.jurion.de) untergekommen: Ein Deutsche-Bahn-Zwang!
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 23. - 25. November 2013: NPD-Verbotsantrag kommt – "Lex Gurlitt" – BVerfG verhandelt zu Sperrklausel . In: Legal Tribune Online, 25.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10148/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
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