Wenn die Staatsanwaltschaft sich von Großkanzleien helfen lässt, regt sich schon mal Widerstand bei den Strafverteidigern. Zu Recht? Außerdem in der Presseschau: Verwirrung um die Verfahrenseinstellung im Fall Wulff, steigende Anwaltshonorare nach Geheimtreffen, mehr Anwälte ans BVerfG, Grundgesetzänderungen statt NPD-Verbot und die Erkenntnis, dass Prokrastination im Jurastudium höchst unterhaltsam ist.
"Staat & Partner": Einem Bericht des Spiegel (Stefan Winter) zufolge beanstanden die Verteidiger der ehemaligen SachsenLB-Vorstände, dass die Staatsanwaltschaft mit der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zusammenarbeitet. Die Anklage wegen Untreue und "unrichtiger Darstellung von Bilanzen" nehme häufig auf ein Gutachten der Kanzlei Bezug. Der Verteidiger Sven Thomas sprach laut Spiegel von einer "unvertretbaren Privatisierung der Strafjustiz". Laut Spiegel könne problematisch werden, dass der Freshfields-Partner Thomas Emde große Teile der Arbeit an dem Gutachten an Hilfskräfte und Wirtschaftsprüfer von Deloitte delegiert habe: Laut Verteidigung habe der Bundesgerichtshof entschieden, Sachverständige hätten die "Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung", inklusive Delegationsverbot.
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Verbot für "Therapien gegen Homosexualität": Wie FR-Online knapp meldet, plant die Grünen-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zum Verbot von "Therapien gegen Homosexualität" für Kinder und Jugendliche, der in Kürze im Bundestag beraten werden solle.
Profs warten auf Geld: Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Professoren-Besoldung Anfang letzten Jahres warten die Hochschullehrer in den meisten Bundesländern noch auf entsprechende Gesetze und höhere Grundgehälter, wie der Deutsche Holschulverband (DHV) laut Montags-SZ (Roland Preuß) beanstandete. Der wolle gegen die erwarteten Gesetze aber wiederum klagen, da die Grundgehälter "weitgehend mit den Zulagen verrechnet" würden und dies nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung entspräche, so der DHV.
Leistungsschutzrecht: Wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet, hat der Gesetzentwurf für einen eigenen "Rechtsanspruch der Presseverlage" am Freitag auch den Bundesrat passiert. Unter Juristen sei indes noch umstritten, welche Länge die gebührenfreien "kleinsten Textausschnitte" haben dürfen. Zitate und Links durch "gewerbliche oder private Anbieter" seien jedenfalls "weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Die Samstags-SZ (Johannes Boie/Susanne Höll) informiert ebenfalls über den Verzicht der SPD, im Bundesrat eine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss zu finden. Dazu auch lto.de.
Bestandsdatenauskunft: Nach dem Beschluss des Bundestages zur sogenannten Bestandsdatenauskunft meint die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), der Gesetzentwurf bleibe "nahe an der Verfassungswidrigkeit", sehe aber wenigstens zwei "rechtsstaatliche Sicherungen" vor: Einen Richtervorbehalt für den Zugriff auf Pin-Codes sowie Benachrichtigungspflichten. Weiter in der Kritik stehe, dass auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten auf die Daten zugegriffen werden dürfe.
Steigende Anwaltshonorare: Auf einem "Geheimtreffen" im Bundesjustizministerium haben, so die Samstags-FAZ (Joachim Jahn), "Ressortchefs und Staatssekretäre aus den Bundesländern" nicht nur höhere Gerichtskosten beschlossen, sondern sich auch auf die Anhebung der Anwaltsgebühren um mindestens zwölf Prozent geeinigt. Die Bundesländer hätten ihren Widerstand gegen letzteres - sie finanzieren dies über die Prozesskostenhilfe mit - aufgegeben im Gegenzug für die höheren Gerichtskosten.
Verfassungswidriger Rundfunkbeitrag?: Wie der Spiegel knapp meldet, sei eine NDR-Mitarbeiterin aus der Abteilung Finanzen in ihrer Doktorarbeit zum Thema "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" zu dem Ergebnis gekommen, das der "umstrittene" Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sei; er verstoße gegen finanzverfassungsrechtliche Vorgaben und sei gleichheitswidrig.
"Alle Macht den Aktionären": Im Wirtschaftsteil der Samstags-FAZ befasst sich Joachim Jahn mit den Plänen von Union und FDP, Aktionäre die Vergütung ihrer Vorstände selbst festlegen zu lassen. Die Idee sei zwar vernünftig und erspare auch einen Eingriff des Staates, zu hoch sollten die Erwartungen indes nicht sein: Die meisten Stimmen hätten wohl "institutionelle Anleger von Pensions- bis zu Hedgefonds". Festgelegt werden solle auch nur das "System der Vergütung". "Außerordentlich wichtig" sei aber, so Jahn, dass Anfechtungsklagen nicht zur Unwirksamkeit der Managerverträge führten.
Ströbele zu NPD-Verbot: Der NPD den "Geldhahn" zuzudrehen, fände der Bundestagsabgeordnete der Grünen Christian Ströbele besser als ein Verbot der Partei, so im Gespräch mit der Samstags-taz (Stefan Reinecke). Dies könne etwa über eine Grundgesetzänderung geschehen. Das Prinzip, "alle Parteien gleich zu behandeln", sei nicht Gegenstand der grundgesetzlichen Ewigkeitsgarantie. Die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei oder nur einzelner ihrer Betätigungsfelder würde aber weiter beim Bundesverfassungsgericht liegen, so Ströbele.
Mietrechtsreform - Eigenbedarfskündigung: Eine Änderung des § 577a BGB soll die Umgehung der bereits 2001 geänderten Vorschrift zur Verhinderung missbräuchlicher Eigenbedarfskündigungen besser verhindern. Für lto.de erläutert dies der Staatsanwalt Ralf Dietrich. Wohnungen in Mietshäusern können drei bzw. in Ballungszentren zehn Jahre nach Umwandlung in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Umgehung "Erst verkaufen, dann umwandeln" soll nun auch untersagt werden.
Weitere Themen – Justiz
Verfahrenseinstellung für Wulff?: Der Focus (Christoph Elflein/Ansgar Siemens) berichtet über das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover an Christian Wulff, das Verfahren wegen Bestechlichkeit – vormals noch Vorteilsannahme – gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen. Ein vergleichbares Angebot erging auch an den Filmproduzenten David Groenewold. Andernfalls werde Anklage erhoben. Eine Zusage würde als "Übernahme strafrechtlicher Verantwortlichkeit" gewertet. Wie die Montags-FAZ (Robert von Lucius) dazu meldet, habe die Staatsanwaltschaft nachträglich erklärt, sie erwarte "ausdrücklich kein Schuldeingeständnis", die Zahlung genüge, das "öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung zu beseitigen.
Ausführlich befasst sich die Montags-SZ (Hans Leyendecker) (ähnlich suedeutsche.de) mit der "Tücke juristischer Worte". Eine Klarstellung der Bedeutung des § 153a der Strafprozessordnung, eingeführt Mitte der Siebziger Jahre, habe das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres 1991 geliefert. Danach könne "nicht einmal davon ausgegangen werden", dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Straftaten "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verübt hat", so das BVerfG laut SZ.
Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel) kommentiert das Angebot an Wulff:"Zahlen, bitte". Die "Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung" habe aber nichts mit Schuld oder einer Geständnis zu tun.
Heribert Prantl (Montags-SZ) fragt, was übrig geblieben sei von den "ungeheuer umfangreichen" Ermittlungen gegen Wulff: Ein "Fastnichts". Eine strafrechtliche Relevanz der "Peinlichkeiten" habe sich nicht ergeben. Zum Schluss betont Prantl, dass die Einstellung nach der oft "Freikauf-Paragraph" genannten Vorschrift keine Schuldfeststellung beinhalte und prominent schon Josef Ackermann und Helmut Kohl zugute gekommen sei.
BVerfG – Klageeinreichung Länderfinanzausgleich: Am Montag reichen, so informiert bild.de (Franz Solms-Laubach), Hessen und Bayern ihren Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle des Länderfinanzausgleichs ein.
BVerfG zu Deals: Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, meint gegenüber dem Spiegel, nach dem Urteil werde es keine Deals mehr über die Schuldfrage und die "Gesamtlösung", also eine Entscheidung auch über weitere Ermittlungsverfahren, geben. Wenn Richter einen Deal verschwiegen, könne dies eine "Falschbehauptung im Amt" oder gar Rechtsbeugung sein.
Einem Angeklagten dürfen grundlegende Rechte nicht vorenthalten werden – hier zeigt sich, so kommentiert Reinhard Müller (FAS), das wahre Gesicht des Rechtsstaates. Ob die "Karlsruher Mahnungen" gehört würde, fragt sich Müller weiter: Die schon vorher klar rechtswidrigen Absprachen hätte man auch Rechtsbeugung nennen können. Aber wann würden deutsche Richtern deswegen schon einmal verurteilt?
EuGH zu Gaspreisanpassung: Nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes zu Preisanpassungsklauseln in den Gasverträgen von Energiekonzernen befasst sich Rechtsanwalt Hans-Christoph Thomale für lto.de mit den Hintergründen und möglichen finanziellen Folgen für die Kunden.
BayVGH zu automatisierter Kennzeichenerfassung: Einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Dezember letzten Jahres zufolge ist die Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz des Landes für die automatische Kennzeichenerfassung "noch verfassungskonform", wie Thomas Stadler (internet-law) berichtet, der eine Verfassungsbeschwerde nahe legt. Das Vorhandensein bestimmter "Lageerkenntnisse" als Erfassungsvoraussetzung eröffne "einen weiten und effektiv nicht mehr nachprüfbaren Spielraum bei der Anordnung", so Stadler.
AG Hannover zu verfrühtem Flug: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Vorverlegung eines Flugs um mehr als zehn Stunden als Annullierung zu betrachten ist und auf Grundlage einer EU-Verordnung ein Ausgleichsanspruch bestehe, der nur entfällt, wenn die geränderte Abflugzeit den Passagieren rechtzeitig angezeigt würde, so spiegel.de knapp.
Prozesse um Brustimplantateskandal: Vor dem Handelsgericht Toulon (Frankreich) hat der Zivilprozess im Skandal um die fehlerhaften Brustimplantate der französischen Firma PIP begonnen, wie die Montags-taz (Rudolf Balmer) berichtet. Sechs Abnehmerfirmen sowie mehr als 1.500 betroffene Frauen hätte gegen den TÜV Rheinland als Zertifizierungsstelle geklagt. Der wiederum wolle als Nebenkläger im Mitte April in Marseille (Frankreich) beginnenden Strafprozess gegen den PIP-Gründer auftreten.
Separat erläutert die taz (Heike Haarhoff) noch einmal die Hintergründe des Skandals und den anstehenden Strafprozess wegen "schwerer Täuschung". Weiter rate ein deutscher Medizinrechtler geschädigten Frauen aus Deutschland Ansprüche gegen PIP ebenfalls in Frankreich geltend zu machen. Dort gebe es einen staatlich finanzierten Garantiefonds für geschädigte Patientinnen.
Klagen gegen Deutsche Bank und Commerzbank: Nach einem Bericht der Samstagsausgabe der Welt (Stefanie Bolzen/Anne Kunz) verklagt die Investmentbankerin Latifa Bouabdillah die Deutsche Bank und die Commerzbank vor dem Arbeitsgericht London. Die Deutsche Bank verklage Bouabdillah wegen sexueller Diskriminierung auf 1,2 Millionen Euro: Sie sei bei Beförderungen und Boni-Zahlungen immer wieder übergangen worden. Von dieser Klage habe sie ihrem neuen Arbeitgeber bei der Commerzbank nichts erzäht, weshalb ihr dieser später gekündigt habe. Auch dagegen klage sie nun.
LG Essen – MLPD gegen Verfassungsschutz: Über die Unterlassungs- und Schadenersatzklage der Marxistisch-Leninistischen-Partei-Deutschlands gegen den Schöningh Verlag wegen des Buches eines ehemaligen Mitarbeiters des Bundeamtes für Verfassungsschutz mit dem Titel "Linksextremismus – Deutschlands unterschätzte Gefahr?" berichtet der Spiegel (Hubert Grude). Die im Prozess vorgelegten Verfassungsschutzberichte hätten die Vorsitzende Richterin wenig beeindruckt, die vorgelegten Quellen seien "unzureichend".
Bierkartell: Wie der Focus (Axel Spilcker/Thomas van Zütphen) informiert, ermittelt das Bundeskartellamt gegen gut ein Dutzend deutsche Bierkonzerne mit einem Markanteil von ca. 50 Prozent wegen des Verdachts der Preisabsprachen. Es drohten Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe.
Justizpannen bei Mordermittlungen: Dem bislang unaufgeklärten Mord aus dem Jahr 1986 an dem Lehrer Dieter Huber widmet der Spiegel (Bruno Schrep) einen Beitrag. Ein Bruder und der Schwager des Verstorbenen versuchten, das bereits mehrfach eingestellte Verfahren, welches nach erheblichen Justizpannen den Konstanzer Ermittlern von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe entzogen wurde, noch einmal in Gang zu bekommen. Beweismittel zur möglichen Überführungen eines Tatverdächtigen seien aus der Asservatenkammer am Bodensee entwendet worden. Es gäbe aber noch einige Beweisstücke vom Tatort, die mit neuen Methoden auf DNA-Spuren des Mannes untersucht werden könnten.
Mehr Anwälte ans BVerfG?: Drei Rechtsanwälte pro Senat des Bundesverfassungsgerichts? – Das fordert laut lto.de die Bundesrechtsanwaltskammer. Bisher habe es dort insgesamt erst drei ehemalige Anwälte gegeben.
Weitere Themen – Recht im Ausland
USA - Debra Milke: Die Geschichte des "beispiellosen Justizskandals" um die seit 23 Jahren in einer Todeszelle in Arizona (USA) sitzende Debra Milke schildert die Samstags-SZ (Bastian Obermayer/ Nicolas Richter) in einer großen Reportage. Verurteilt worden sei sie wegen des Auftrages für den Mord an ihrem Sohn im Jahr 1989 maßgeblich auf Grund der Aussage eines Polizisten, der "seine Glaubwürdigkeit längst verloren" habe. Ein Berufungsgericht habe nun angeordnet, Milke freizulassen oder den Prozess neu aufzurollen.
Frankreich – Ermittlungen gegen Sarkozy: Wie u.a die Samstags-FR (Stefan Brändle) berichtet, wurde gegen den ehemaligen französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy ein Ermittlungsverfahren wegen "Ausnützung von Schwäche" eingeleitet. Grund seien mögliche illegale Bargeldspenden im Wahlkampf 2007 seitens der L’Oréal-Erbin Liliane Bettencourt. Es drohten bis zu drei Jahre Haft und "Unwählbarkeit". Wie die Samstags-taz (Rudolf Balmer) ausführt, genieße Sarkozy keine strafrechtliche Immunität mehr. Zeuge sei etwa der ehemalige Bettencourt-Butler.
Schweiz – Heiler verurteilt: Den sogenannten "Heiler" von Bern hat das Regionalgericht Bern-Mittelland wegen schwerer Körperverletzung und "Verbreitung menschlicher Krankheiten", namentlich des HI-Virus, zu knapp 13 Jahren Haft verurteilt, wie die Samstags-FAZ (Jürgen Dunsch) berichtet. Der Musiklehrer habe 16 Menschen u.a. unter dem "Vorwand der Akupunktur" absichtlich mit dem Virus infiziert. Spiegel.de erläutert, auch Infizierungen mit Hepatitis-C habe es gegeben. Der Verurteilte beteuere seine Unschuld und glaube selbst an eine Verschwörung.
Sonstiges
Zwangsbehandlung: Die Samstags-taz (Franziska Langhammer) erläutert ausführlich die (rechtliche) Situation rund um die Zwangsbehandlung von Psychiatrie-Patienten. Nach Offenlegung einer gesetzlichen Regelungslücke durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr ist seit Ende Februar 2013 ein Gesetz zur Erlaubnis von Zwangsbehandlungen in Kraft. Möglich sei eine Behandlung gegen den Willen von Patienten, wenn diese stationär behandelt würden, eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliege und ein Richter dies genehmige. Kritik kommt etwa von dem Bundestagsabgeordneten Wolfgang Neskovic der hier "schwerste Grundrechtseingriffe" sehe, so die taz.
Getarnte Kamera verboten: Der Lawblog (Udo Vetter) weist auf den Beitrag eines Kollegen zum Thema Kundenüberwachung mit "getarnten Kameras" hin - z.B. in Schaufensterpuppen. Dafür sehe das Telekommunikationsgesetz wohl eine Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Haft vor.
Anwältin Seyran Ateş: Anlässlich ihres bald erscheinenden Buches "Wahlheimat. Warum ich Deutschland lieben möchte" porträtiert die FAS (Karen Krüger) die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş, die heute nach sieben Jahren Berufspause wieder als Anwältin in Berlin vor allem muslimische Frauen vertritt. Damals bekam sie erste Morddrohungen, nachdem sie sich für die Einführung des Straftatbestandes der Zwangsheirat eingesetzt hatte. Bereits vor 28 Jahren war die damalige Jurastudentin während ihrer Arbeit in einer Frauen-Beratungsstelle von jemandem aus der "türkischen Rechten" angeschossen worden, so die FAS. Ihre neue Kanzlei fand sie erst über das Berliner Anwaltsblatt: "Welche Kanzlei hat keine Angst, mich aufzunehmen?"
Das Letzte zum Schluss
Prokrastinierend durchs Jurastudium: Auf dem Blog "Law School Procrastination" einer Studentin der Rechtswissenschaften findet sich die animierte Darstellung zum Zustand ihres Semesterferien-Lernplans: Eine Dominostein-Reihe, die einfach nicht funktionieren will.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortag
Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. März 2013: Großkanzlei arbeitet für Justiz – Anwaltshonorare steigen – Wulffs "strafrechtliche Verantwortung" . In: Legal Tribune Online, 25.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8400/ (abgerufen am: 04.05.2024 )
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