Wie können Interessenskonflikte bei Rechtsschutzversicherungen verhindert werden? Die Bundesregierung plant ein neues Modell. Außerdem in der aktuellen Presseschau: der Hamburger Piratenprozess, die Beschimpfung als "homosexuell", Isensee gegen humanitäre Interventionen und warum Oliver Kahn mit moderner Messtechnik nicht zu fassen ist.
Getrennter Rechtschutz: Die FTD (Herbert Fromme) macht auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufmerksam, wonach Versicherungen, die Rechtsschutz anbieten, dafür künftig keine spezielle Gesellschaft mehr gründen müssen. Vielmehr sollen andere organisatorische Trennungen genügen, um Interessenskonflikte bei Klagen gegen die eigene Versicherung zu vermeiden. Verbraucherschützer und Versicherungswirtschaft lehnen die Reform ab, die vom Unternehmen ARAG vorangetrieben wird.
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Wahlrecht: Der Politik- und Soziologie-Professor Frank Decker kritisiert in einem Gastbeitrag für die Montags-SZ das geltende deutsche Wahlrecht. Die anstehende Reform sollte die Trennung in Erst- und Zweitstimme aufgeben, dann würden auch keine Überhangmandate mehr anfallen. Stattdessen sollten die Wähler eine Ersatzstimme vergeben, so Decker, für den Fall, dass die präferierte Partei unter der 5-Prozent-Hürde bleibt.
Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit: Die schwarz-gelbe Koalition hat ihren Plan aufgegeben, wonach die Erwähnung einer Organisation in einem Verfassungsschutzbericht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit führt. Das berichtet die Samstags-taz (Johannes Wendt).
Die juristische Presseschau vom 20. - 22. Oktober: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7357 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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