Nicht ohne die SPD: Das Vorhaben, eine Drei-Prozent-Hürde ins Europawahlgesetz einzufügen, könnte an den Sozialdemokraten scheitern. Außerdem in der Presseschau: Volksentscheide ins Grundgesetz, geheime Umfragen, Manfred Götzl als Ringrichter, Videoüberwachung von Mietern, wem gehört "Wir sind das Volk" und warum uns die EU-Kommission vor Olivenöl-Karaffen schützen muss.
Drei-Prozent-Hürde für Europa-Wahl?: Die Pläne, bereits für die kommende Wahl zum Europaparlament eine Drei-Prozent-Hürde einzuführen, könnten an den Bedenken der SPD-Bundestagsfraktion scheitern, wie die Dienstags-FAZ (Günter Bannas) informiert. Eine offizielle Stellungnahme der Fraktion liege bislang nicht vor, Rechtspolitiker und Wahlrechtsexperten der Partei hätten die SPD-Fraktion indes gewarnt mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2011 zur Fünf-Prozent-Klausel für die Europawahl. Das BVerfG hatte diese Hürde für verfassungswidrig erklärt, weil das EU-Parlament "nicht über den Gestaltungsauftrag des Bundestages" verfüge. Die Experten wiesen auf das "verfassungspolitische Risiko" hin, eine "Machtprobe" mit Karlsruhe zu riskieren, bei welcher aus der 5:3-Entscheidung von 2011 eine 8:0-Entscheidung werden könne.
In der Samstags-FAZ stellt Günter Bannas das Vorhaben in den Kontext der Differenzen zwischen BVerfG und dem politischen Berlin. taz.de (Christian Rath) berichtet ausführlich über die Hintergründe und die Begründung des BVerfG zur Ablehnung der Fünf-Prozent-Hüde. Die Freien Wähler, die ÖDP und die Piraten hätten nach Bekanntwerden der Pläne bereits angekündigt, zu klagen.
Max Steinbeis (Verfassungsblog) vermutet, die angestrebte Gesetzesänderung wäre nach den Maßstäben der 2011er Entscheidung unzulässig. Das Gericht habe "qualitativ, nicht quantitativ" argumentiert. Für eine Verzerrung von Erfolgswertgleichheit der Stimmen und Chancengleichheit der Parteien bedürfe es zwingender Gründe, die das Gericht nicht als gegeben sah; nach der Senatsmehrheit sei das EU-Parlament ja kein richtiges Parlament, erläutert Steinbeis. Werde die kommende Europa-Wahl allerdings von ihren Protagonisten zu einer "richtigen Wahl" gemacht und das EU-Parlament sich damit verändern, könnten "wir dem Gesetzgeber noch sehr dankbar" für diese "kleine Provokation" seien. Das BVerfG habe selbst betont, die Zulässigkeit einer Hürde hänge vom Zustand des Parlaments ab. Reinhard Müller (Samstags-FAZ) kommentiert: Karlsruhe drehe gerne an Stellschrauben des Wahlrechts – und bringe dann "das ganze System zum Ächzen". Die Vorstellungen und Wünsche über "den Zustand Europas" seien im "Karlsruher Dom" eben andere, als etwa der nun zu Tage tretende fraktionsübergreifende Konsens im Bundestag.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Sorgerechtsreform: Die wichtigsten Bestimmungen der am Freitag in Kraft getretenen Sorgerechtsreform stellt Hans-Otto Burschel (blog.beck.de) vor. Heribert Prantl (Dienstags-SZ) findet das Gesetz "zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" revolutionär, aber mit Blick auf das Kindeswohl mangelhaft. Mütter nicht-ehelicher Kinder können zwar nicht mehr ein –"nicht selten mit himmelschreiend nichtigen Argumenten" begründetes - kategorisches Veto gegen das gemeinsame Sorgerecht einlegen. Das Kindeswohl vor seelischen Schäden schützen könne das Gesetz aber nicht. Es lasse einen "gerichtlichen Schnelldurchlauf" zu. Eine Anordnung auch ohne Verhandlung oder Anhörung von Beteiligte, ohne "nähere Befassung", werde dem "Ernst des Lebens" nicht gerecht, so Prantl.
Direkte Demokratie im Grundgesetz: Die FAS (Markus Wehner) berichtet über einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf der SPD zur Einführung von Volksentscheiden ins Grundgesetz und für "volksbegehrte Referenden". Danach könnten eine Millionen Wahlberechtige ein Bundestags-Gesetz per Volksentscheid wieder aufheben. Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die Gürnen seien für bundesweite Volksentscheide.
Separat befasst sich Markus Wehner (FAS) unter dem Motto "Ein direktdemokratischer Hürdenlauf" mit den SPD-Plänen, die der Partei wohl Wahlkampfpunkte verschaffen sollen. Gegner wie Befürworter beriefen sich auf die Praxis der Schweiz; Elemente direkter Demokratie fänden heute für einzelne Kompetenzfelder sogar Anhänger in der Union. Kritik gebe es etwa am niedrigen Quorum für eine Volksinitiative, 100.000 Stimmen genügten, damit der Bundestag sich mit einem (Gesetzes)Vorhaben befasse.
Prozesskostenhilfe bleibt: Wie die Samstags-SZ (Heribert Prantl) berichtet, hat der Bundestag zwar Neuregelungen im Bereich von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beratungshilfen für Geringverdiender und Erwerbslose verabschiedet, es bleibe dabei aber bei den bisherigen Freibeträgen. Der Versuch, aus der Prozesskostenhilfe wieder eine "Art Armenrecht" zu machen, wurde nach massiver Kritik auch aus der Justiz "vereitelt". Von der ursprünglich geplanten Neuregelung wären, so die SZ weiter, vor allem einkommensschwache Frauen betroffen gewesen, die sich eine Scheidung "kaum noch" hätten leisten können. Bereits 1981 sei das Armenrecht auf Betreiben des Bundesverfassungsgerichts durch die PKH ersetzt worden.
Anwälte verdienen mehr/Gerichtsprozesse teurer: Der Bundestag hat beschlossen, dass die Rechtsanwaltsgebühren um zwöllf Prozent steigen, zugleich werden aber auch die Gerichtsgebühren angehoben, wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) knapp informiert. Auf Drängen der Anwaltslobby habe es noch einmal einen "Nachschlag" für die Anwälte gegeben, die höheren Gerichtskosten kämen dagegen den Bundesländern zugute, die wiederum über die Prozesskosten- und Beratungshilfe die erhöhten Anwaltsgebühren mittrügen.
Bericht Rechtsterrorismus-Kommission: Der Spiegel berichtet über den Abschlussbericht der "Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus", in dem gefordert werde, dem Generalbundesanwalt "deutlich mehr Kompetenzen" zu übertragen. Die Bundesanwaltschaft solle etwa Verfahren "bindend einzelnen Staatsanwaltschaften zuweisen" können. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz solle gestärkt werden.
Die Dienstags-SZ (Susanne Höll) befasst sich mit dem Kommissions-Vorschlag, die Regeln für V-Personen "neu und klarer" zu regeln, etwa mit Blick auf den Umgang mit Straftaten von Informanten. Dazu schlage die Kommission eine Ergänzung der Strafprozessordnung vor, "wonach die Staatsanwaltschaft unabhängig von der Straftat eines V-Mannes von der Verfolgung absehen kann".
Transplantationsgesetz: Die Dienstags-taz (Heike Haarhoff) berichtet über einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zu Änderungen im Transplantationsgesetz, über welchen in dieser Woche abgestimmt wird. Manipulationen an Organspende-Wartelisten sollen künftig strafbar sein, die Richtlinien der Bundesärztekammer, nach welchen "Herzen, Lungen, Lebern, Nieren und Bauchspeicheldrüsen vergeben werden", müssten künftig vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden.
Weitere Themen – Justiz
Platzvergabe für Verhandlung um Euro-Rettung: Mit Blick auf die scharfe Kritik an der Platzvergabe für den NSU-Prozess begutachtet Jost Müller-Neuhof (Sonntags-tagesspiegel) in der Kolumne "Ein Spruch" die Vergabe der Presseplätze durch das Bundesverfassungsgericht für die mündliche Verhandlung in der Hauptsache sowie im bereits gelaufene Eilverfahren um die Euro-Rettung.
BGH zu Vaterschaftsanfechtung: "Sperma, Macht, Kind" – Simone Schmollack (Samstags-taz) fürchtet, mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung nach Samenspenden, dass "so manchen Richtern offensichtlich die Vernunft abhanden gekommen" ist.
BGH zu Beuys-Fotos: Das Beuys-Museum in Bedburg-Hau darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom vergangenen Donnerstag nun doch Fotos einer "Fett- und Schokoladenaktion" des verstorbenen Künstlers Joseph Beuys zeigen, so lto.de. Der Fotograf Manfred Tischer hatte Aufnahmen der Aktion Beuys in einer ZDF-Sendung vor 50 Jahren gemacht. Das Museum hatte die Fotos ausgestellt, musste sie aber nach Entscheidungen von Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf wieder abhängen. Geklagt hatte die Künstler-Witwe Eva Beuys. Tischer habe die Aktionskunst durch die Aufnahmen "umgestaltet". Ob wirklich eine "unzulässige Bearbeitung" vorliege, könne ohne Kenntnis der Original-Aktion nicht mehr entschieden werden, so der BGH.
LG Nürnberg-Fürth zu Verkauf rechter Szenekleidung: Ebay darf den Verkauf von in der rechten Szene typischer Kleidung zunächst weiter verbieten, so zeit.de. Das Landgericht Nürnberg-Fürth argumentierte in einer Eilentscheidung, der Image-Schaden für Ebay wiege schwerer als mögliche Umsatzeinbußen der Anbieterin, wenn die Kleidung weiter angeboten würde. Schwierig war laut zeit.de, dass die angebotene Kleidung selbst keine "rechten Parolen" enthalte, sondern eben lediglich "szenetypisch" sei. Dazu auch lawblog.de.
EuGH – Video-Framing: Die Rechtsanwälte Niklas Haberkamm und Andreas Biesterfeld befassen sich für lto.de mit der Vorlage des Bundesgerichtshofes an den Europäischen Gerichtshof, ob das Einbinden von bereits im Internet veröffentlichten Videos auf der eigenen Internetseite zulässig ist (Framing). Mit der Vorlage habe der BGH gezeigt, dass er einen Unterschied zwischen Hyper-Links und dem Framing mache: Ersteres beurteile der BGH als urheberrechtlich unproblematisch, letzteres könne aber möglicherweise – im Lichte der Multi-Media-Richtlinie der EU ein "im deutschen Recht unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe "verletzen.
VG Berlin – Auskunft über Bundesregierung-Umfragen: Laut einer Meldung des Spiegel hat Malte Spitz, Grünen-Vorstandsmitglied, vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt, nachdem ihm die Einsicht in Umfragen des Bundespresseamtes verweigert wurde. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz habe Spitz Umfragen zu "Beliebtheit der Kabinettsmitglieder und der Haltung der Bevölkerung zu Schlüsselfragen" aus den Jahren 2011 und 2012 angefordert. Abgelehnt worden sei die Veröffentlichung, um die "unvoreingenommene Willensbildung der Regierung" nicht zu gefährden. netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet ebenfalls.
LG Bonn – US-Pensionsfonds wollen Steuererstattung: Ab dem 12. Juni wird vor dem Landgericht Bonn über die Klagen zweier US-Pensionsfonds verhandelt, die wegen angeblich verzögerter Steuererstattungen auf Aktiengeschäften Schadenersatz von Deutschland fordern. Die Dienstags-SZ (Klaus Ott) informiert ausführlich über das zugrunde liegende "Dividenden-Stripping" bei Aktiendeals und meint, es zeichne sich ein "Musterprozess" ab. Der deutsche Fiskus prüfe noch, ob er bei den in Frage stehenden Geschäften nicht vielmehr systematisch um große Summe betrogen wurde, so die SZ.
NSU-Prozess: Angelehnt an Jean-Paul Sartres "Geschlossene Gesellschaft" gibt die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) den "ersten Akt eines Dramas", dem NSU-Prozess, im Wortlaut wieder.
Das Verhalten des Vorsitzenden Richters im NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht beschreibt Frank Jansen (Samstags-tagesspiegel, über zeit.de). Götzl begreife sich "offenbar als Dompteur in Robe, der auf keinen Fall überfordert wirken will", bei ihm wirke nicht einmal der bayerische Dialekt gemütlich.
Beihilfe zum Mord –Nazi-Ermittlungen: Weil Mord nicht verjährt, kann die Zentrale Stelle für die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg auch heute noch gegen Nazi-Verbrecher ermitteln, erläutert lto.de (Claudia Kornmeier). Zurzeit arbeite die Stelle eine Liste mit 49 Personen ab. Anlass, aber nicht unbedingt Auslöser dafür war das Demjanjuk-Urteil des Landgerichts München II. Das Gericht hatte den ehemaligen Wärter aus dem Vernichtungslager in Sobibor wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, ohne ihm konkrete Taten nachweisen zu können. Die Entscheidung füge sich, so Thilo Kurz, an die Zentrale Stelle abgeordneter Staatsanwalt, "nahtlos" in die BGH-Rechtsprechung für reine Vernichtungslager ein, "nach der diese mit all ihren Abteilungen als arbeitsteiliges Vernichtungswerkzeug zu betrachten sind".
Die Welt am Sonntag (Sven Felix Kellerhoff/Uwe Müller) informiert ausführlich über den Aufsehen erregenden Fall des seit zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzenden ehemaligen Wächter im Konzentrationslager Auschwitz Hans Lipschis und stellt auch dessen Wahlpflichtverteidiger Achim Bächle vor. Aus der der Welt vorliegenden Anordnung des Haftbefehls durch das Amtsgericht Stuttgart gehe hervor, dass Lipschis Beihilfe zum Mord in 9.515 Fällen vorgeworfen werde. Dieser habe bislang beteuert, nur als Koch im KZ tätig gewesen zu sein.
Bettina Wulff gegen Google: Wie das Handelsblatt (Désirée Linde) berichtet, will Bettina Wulff ihren "Feldzug gegen Google" nach der Grundsatzentscheidung zu Googles Autocomplete-Funktion wieder aufnehmen. Der BGH habe vergangene Woche zugunsten eines Klägers entschieden, dessen Name in der Suchmaske "automatisch" mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert worden war. Wulffs Name werde mit Begriffen wie "Escort" verknüpft.
"Geschäft mit Uni-Klagen": Die Zahl der Studienplatzklagen ist zum "Riesengeschäft" geworden, auch wenn laut Hochschulrektorenkonferenz in den Fächern Medizin und Pharmazie etwa nur etwa ein Prozent der Klage erfolgreich seien, so das Handelsblatt (Anja Wetter). Für Medizinfächer rieten Anwälte, mehrer Hochschulen parallel zu verklagen. Dies könne bis zu 10.000 Euro kosten.
Deals im Strafprozess – Widerstand der Richter?: In der Dienstags-SZ urteilt der Amtsrichter Lorenz Leitmeier in einem Gastkommentar über den Deal im Strafprozess. Dieser sei "tatsächlich und rechtlich" zu begrüßen: Für eine "Strafrechtspraxis ohne Verständigung sind die Strafakten zu viele, zu komplex, zu umfangreich". Sie verrschaffe der Justiz die Ressourcen, "um Verfahren zeitlich vertretbar zu betreiben". Sie verleihe "Legitimität" und gewähre eine Strafrechtspflege. "In der Hand verantwortlicher Richter, Staatsanwälte und Verteidiger dient sie dem Recht".
Auf einer Veranstaltung des hessisches Justizministeriums, auf welcher Bundesverfassungsrichter Herbert Landau das BverfG-Urteil zum "Deal" vorstellte, gewann Reinhard Müller (Samstags-FAZ) den Eindruck, die Richterschaft tue sich noch schwer mit den "von Karlsruhe abgesegneten Regelungen zur Absprache".
Geheime Akten des NSU-Ausschuss: Der Focus (Göran Schattauer) berichtet aus vertraulichen Akten des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages von geheim befragten Zeugen, meist Verfassungsschützer, die Einblick geben in die "bizarre Welt des Verfassungsschutzes". So habe ein seit 26 Jahren beim Verfassungsschutz beschäftigter und seit 18 Jahren im Bereich Rechtsextremismus tätiger Befragter einräumen müssen, beim Auffliegen des NSU-Trios im Jahr 2011 die Namen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos nicht gekannt zu haben.
50 Jahre "van Gend en Loos": Auf dem Verfassungsblog findet sich nun der Beitrag von Alexandra Kemmerer (Freitags-FAZ) zur Feier des Europäischen Gerichtshofs anlässlich seines Urteils "van Gend en Loos", mit dem 1963 die Gemeinschaftsordnung als eigene Rechtsordnung konstituiert wurde.
Keine Anklage wegen Loveparade-Katastrophe?: Der Bochumer Kriminologieprofessor und Jurist Thomas Feltes vermutet laut Bild.de, dass es nicht zu einer Anklage wegen der Katastrophe auf der "Loveparade" im Jahr 2010 kommen wird, bei welcher 21 Menschen gestorben waren. Feltes vertrete einen Hinterbliebenen und meint, die Staatsanwaltschaft wolle sich zu "99 Prozent" sicher sein, dass es zu einer Verurteilung komme, bevor sie Anklage erhebe.
Weitere Themen – Recht im Ausland
Frankreich – Ehe für alle: Wie die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel) knapp informiert, hat der französische Verfassungsrat das ihm durch die Partei UMP vorgelegte "Gesetz über die Einführung einer 'Ehe für alle'" für verfassungskonform erklärt sowie auch das "volle" Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Auch spiegel.de berichtet.
Sonstiges
Videoüberwachung am eigenen Haus?: Verschiedene Gerichtsentscheidungen zur Frage der Grenzen von Videoüberwachungen durch Vermieter oder Eigenheimbesitzer stellt die Samstags-Welt (Harald Czycholl) vor.
Jutta Limbach, die Frauen und die SPD: Vor dem Hintergrund des 150. Geburtstages der SPD erzählt die Samstags-SZ (Susanne Höll) entlang der Familie Jutta Limbachs, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und seit 1962 SPD-Mitglied, eine "wechselvolle Geschichte der SPD mitsamt der Frauenfrage".
Wem gehört "Wir sind das Volk?": Mit der strittigen Eintragung des Slogan "Wir sind das Volk" zusammen mit der Abkürzung "WSDV" beim Deutschen Patent und Markenamt als Wortmarke durch eine rechtspopulistische Partei befasst sich der Rechtsanwalt Eckart Haag für lto.de. Haag erläutert, nach welchen Kriterien die Schutzfähigkeit von Slogans beurteilt wird: Wichtig sei die Unterscheidungskraft mit Blick auf andere Produkte. Die Stadt Leipzig wolle nun möglicherweise Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.
17 Jahre unschuldig in der Todeszelle: Unter dem Titel "Schreib um dein Leben" porträtiert der Spiegel (Thomas Hüetlin) im Kultur-Teil mehrseitig den Amerikaner Damien Echols, Buchautor ("Mein Leben nach der Todeszelle") und 17 Jahre lang Insasse einer Todeszelle in Arkansas. Echols war wegen eines angeblichen Dreifachmordes an kleinen Jungen zu Unrecht zum Tode verurteilt worden. Zur Aufklärung maßgeblich beigetragen hatte der Dokumentarfilm "Paradise Lost" aus dem Jahr 1996.
Das letzte zum Schluss
"Schildbürgerstreich" oder wichtiger Verbraucherschutz?: spiegel.de berichtet über Pläne der EU-Kommission für ein Verbot offener Olivenöl-Karaffen in Restaurants. Verbraucher sollten davor geschützt werden, minderwertiges Öl zu konsumieren. Noch ungenannte Mitgliedstaaten hätten die Kommission aufgefordert, sich mit der Öl-Frage zu befassen, so die Kommission laut spiegel.de. Ob es bald auch Essig und den Salz- und Pfefferstreuern an den Kragen gehen soll, sei noch unklar.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 18. bis 21. Mai 2013: Drei-Prozent-Hürde für Europa-Wahl? - Ringrichter Manfred Götzl – Videoüberwachte Mieter . In: Legal Tribune Online, 21.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8765/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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