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Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2023: BGH zu Ener­gie­charta-Klagen / Musiker will Corona-Ent­schä­d­i­gung / Immer mehr Kli­maklagen welt­weit

28.07.2023

Legal Voices - die juristische Presseschau

Private Schiedsverfahren von EU-Unternehmen gegen EU-Staaten nach dem Energiecharta-Vertrag sind laut BGH unzulässig. Berufsmusiker klagt vor dem BGH wegen Corona-Auftrittsverboten. Klimaklagen haben sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt.

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Thema des Tages

BGH zu Energiecharta/§ 1032 ZPO: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten gegen Schiedsverfahren, die von Investoren aus EU-Mitgliedstaaten nach dem Energiecharta-Vertrag vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) eingeleitet werden, Zugang zu vorgelagertem nationalem Rechtsschutz haben. Klagen gem. § 1032 ZPO sind damit zulässig, obwohl sie nach Art. 41 des Energiecharta-Vertrags eigentlich unzulässig wären. Der BGH verwies auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der diese Schiedsklausel des Energiecharta-Vertrags bei Investorenschutz-Klagen von EU-Unternehmen  gegen EU-Staaten bereits für rechtswidrig erklärt hat. Der BGH hat nun in einem Verfahren selbst die Unzulässigkeit des ICSID-Schiedsverfahrens festgestellt und in zwei weiteren Verfahren, die entsprechende Feststellung des OLGs bestätigt. Konkret ging es in einem Verfahren darum, dass Deutschland Gesetze im Bereich der Windenergie verschlechtert hatte, woraufhin der irische Renewables-Konzern vor einem ICSID-Schiedsgericht Schadensersatz verlangte. In den zwei weiteren Verfahren ging es um den niederländischen Kohleausstieg, für den die Unternehmen RWE und Uniper Schadensersatz forderten. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de (Caroline Greb) und LTO (Antonetta Stephany).

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert, dass auch zehn Monate nachdem der Europäische Gerichtshof die deutschen gesetzlichen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt hat, immer noch keine Neuregelung getroffen wurde, wie LTO schreibt. Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag für das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren vorgelegt, wonach die Sicherung von Telekommunikationsdaten erst im konkrete Verdachtsfall angeordnet werden kann. Dagegen fordert das Bundesinnenministerium eine "echte" Vorratsdatenspeicherung zumindest für IP-Adressen, weil dies auch laut EuGH möglich wäre. Die GdP kritisiert nun, dass durch den andauernden Streit zwischen den Ministerien die polizeiliche Ermittlungsarbeit "nahezu unmöglich" gemacht werde.

Repräsentative Demokratie: Im Leitartikel beschäftigt sich Reinhard Müller (FAZ) mit der Ankündigung von Kanzler Olaf Scholz (SPD), in der Klimapolitik müsse jede Regelung in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig sein. Das sei nicht mit dem Grundgedanken der repräsentativen Demokratie vereinbar, diese gebe gerade "Freiheit von und Schutz vor Stimmungen".  

Justiz

BGH – Corona-Auftrittsverbot: Vor dem Bundesgerichtshof wurde der Fall eines Musikers verhandelt, der auf staatliche Entschädigung klagt, weil er wegen Auftrittsverboten während der Corona-Pandemie Einnahmeverluste hatte, wie LTO berichtet. Im Verfahren hat der BGH zunächst klargestellt, dass die Auftrittsverbote während des Lockdowns durchaus einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen könnten. Der Musiker fordert 8.300 Euro vom Land Baden-Württemberg für zwischen März und Juli 2020 untersagte Auftritte. Eine Entscheidung wird am 3. August erwartet. 

BGH zu NS-Raubkunst: Das Hbl (Lucas Elmenhorst) berichtet vertieft über die vorige Woche vom Bundesgerichtshof abgewiesene Klage auf Löschung eines Eintrags in der Lost Art-Datenbank. In der bisherigen Berichterstattung zu dem Urteil sei dessen eigentliche Sprengkraft zumeist übersehen worden. Der BGH habe nämlich festgestellt, dass das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste (DZK), das die Lost Art-Datenbank betreibt, auch für den dort veröffentlichten Inhalt verantwortlich ist. Der Kläger hätte somit gegen das DZK und nicht gegen den Anspruchsteller klagen müssen, um Erfolg zu haben. 

OLG Düsseldorf zu Kartellbußen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vorstand und ein Geschäftsführer nicht persönlich für die Kartellgeldbußen ihres Unternehmens haften, auch wenn sie selbst an den illegalen Preisabsprachen beteiligt waren, wie die FAZ (Tillmann Neuscheler) schreibt. In dem Verfahren hatte das Unternehmen versucht, die erhobenen Bußgelder als Schadensersatz von dem involvierten Manager zurückzuholen. Ein solcher Rückgriff sei nicht erlaubt, da er die kartellrechtliche Wertung unterlaufe, wenn wie vorliegend gegen Unternehmen und Manager getrennte Bußgelder verhängt wurden.

OLG Stuttgart – Dieselskandal: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat als wohl erstes Instanzgericht sogenannte Diesel-Fälle verhandelt, nachdem EuGH und BGH im März und Juni wegweisende Urteile in der Sache gefällt hatten. Laut vorläufiger Einschätzung des OLG sind Automobilhersteller für sogenannte Thermofenster wohl nicht haftbar, weil ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorlag. Die Richter:innen nahmen dafür aber die bisher kaum bekannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) sowie die Abschalteinrichtung für den SCR-Katalysator in den Blick. Doch selbst wenn es hierfür grundsätzlich Schadensersatz geben sollte, dürften am Ende die meisten Kläger leer ausgehen, weil bisherige Nutzungen und der Restwert des Fahrzeugs angerechnet werden. LTO (Christian Rath) berichtet. 

OLG Koblenz – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen eine Reichsbürger-Gruppe, die einen Regierungsumsturz geplant haben soll, hat eine der Angeklagten, die 76-jährige Elisabeth R., bestritten, Teil einer Terrorgruppe gewesen zu sein, wie spiegel.de schreibt. Die von der Bundesanwaltschaft angenommene Vereinigung sei ein "Spukgespenst", sie habe zu den anderen Angeklagten nur persönliche Kontakte gehabt.

LG Berlin – Brandstiftung mit Fußfessel: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen Mann wegen Brandstiftung in zwölf Fällen erhoben. Er hatte sich immer an den jeweiligen Orten aufgehalten, an denen Autos in Flammen standen. Dies war feststellbar, weil der Mann eine Fußfessel trug, die ihm als Auflage nach einer bereits verbüßten Strafe verordnet worden war. Nach der Festnahme endete die Brandserie sofort. Es berichtet spiegel.de. 

AG Augsburg zu verliebter JVA-Beamtin: Das Amtsgericht Augsburg hat laut LTO eine ehemalige Justizbeamtin wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und wegen Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte, während sie noch als Justizbeamtin arbeitete, ein Verhältnis mit einem Häftling und schmuggelte für ihn gegen Bezahlung Handys in das Gefängnis, die dieser an Mitgefangene weiterverkaufte. Da sie mit dem Häftling auch in einem Gefängnisbüro Geschlechtsverkehr hatte, wurde sie entsprechend auch wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt, obwohl der Sex einvernehmlich war. 

Recht in der Welt

Klimaklagen: Laut eines Berichts des UN-Umweltprogramms werden weltweit mehr strategische Prozesse im Zusammenhang mit dem Klimawandel geführt, wie SZ (Thomas Hummel) und LTO (Leonie Ott) schreiben. In den vergangenen fünf Jahren habe sich die Zahl mehr als verdoppelt. 2022 wurden weltweit knapp 2200 Klimaklagen verhandelt, 2017 waren es noch weniger als 900 gewesen. Die Klagen wenden sich unter anderem gegen die Nutzung von fossilen Energien, Greenwashing oder streiten für mehr Unternehmenshaftung. Im Bericht werden die vergangenen Prozesse analysiert, er könnte daher auch ein wichtiges Hilfsmittel für zukünftige erfolgreiche Klagen darstellen.

Israel – Justizreform: Teile der Likud-Fraktion haben einen weiteren Gesetzentwurf zur umstrittenen Justizreform eingebracht, der die Rolle der Generalstaatsanwältin umdefinieren soll. Sie soll nicht mehr die Befugnis haben, Ermittlungen gegen Mitglieder des Regierungskabinetts zu führen. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu geführten Strafprozesses bedeutsam. Zuvor hatte Netanjahu angekündigt, er wolle in einen Dialog mit der Opposition eintreten, um eine Vereinbarung über die Refom zu treffen. Die FAZ (Christian Meier) berichtet. 

USA – Hunter Biden: Vorerst ist die Vereinbarung von Hunter Bidem, dem Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, mit der Staatsanwaltschaft in Delaware gescheitert. Die zuständige Richterin hielt die Vereinbarung für ungewöhnlich, da sie nicht-standardmäßige Bedingungen enthielt, etwa eine weitgehende Immunität für weitere Vorwürfe. Hunter Biden hatte 2017 und 2018 seine Einkommenssteuer nicht pünktlich bezahlt und trotz Drogenkonsums eine Waffe erworben, was gegen ein Bundesgesetz verstößt. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach) und taz (Bernd Pickert). 

Großbritannien – Kevin Spacey: Gina Thomas (FAZ-Einspruch) berichtet vertieft über das Strafverfahren gegen Kevin Spacey in London, an dessen Ende der Schauspieler vom Vorwurf sexueller Übergriffe freigesprochen wurde. Die Staatsanwältin musste die Geschworenen ermahnen, sich nicht vom Ruhm der Beteiligten beeindrucken zu lassen. Wichtig für den Freispruch sei wohl eine Aussage des Sängers Elton John gewesen, der die Glaubwürdigkeit eines der Opferzeugen in Frage stellte, weil der Zeitpunkt des angegebenen Übergriffs (der auf der Fahrt zu einem Fest von Elton John erfolgt sein soll) nicht stimmen konnte.

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Sonstiges

Naturschutz: Auf LTO bespricht Rechtsprofessor Matthias Schneider eine neue Studie, nach der Deutschland bei der Ausweisung von Nationalparks und Naturschutzgebieten EU-weit auf dem drittletzten Platz liegt. Dies nimmt er zum Anlass, die rechtlichen Voraussetzungen für Schutzgebiete im Bundesnaturschutzgesetz darzulegen und ihre unterschiedliche Schutzintensität zu erklären. Nach der "EU Biodiversity Strategy for 2030" sollen zehn Prozent der Land- und Meeresflächen einem strengen Schutz unterliegen, Deutschland kommt derzeit lediglich auf 0,6 Prozent. Der Autor fordert daher, dass bei der Ausweisung von Schutzgebieten der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung mehr Handlungsspielraum für sich beanspruchen und die Entscheidungsspielräume der Länder verengen sollte. 

Vermummungsverbot/Fetischmasken: Nachdem die Polizei bei einer CSD-Parade im Juni in Recklinghausen ein Maskenverbot ausgesprochen hatte, das insbesondere auf Fetischmasken gerichtet war, hat das Landesjustizministerium NRW auf eine kleine Anfrage im Landtag hin erklärt, es halte ein solches pauschales Maskenverbot für unzulässig. Demnach könne ein Vermummungsverbot nur dann im Einklang mit dem Versammlungsrecht stehen, wenn eine Maske nicht nur objektiv zur Identitätsverschleierung geeignet sei, sondern auch mit Identitätsverschleierungsabsicht getragen werde. Dies sei bei Fetischmasken auf einer CSD-Parade nicht der Fall. Es berichtet LTO. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls/chr

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Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2023: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52364 (abgerufen am: 12.06.2026 )

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